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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Last updated: July 2026 · Meridian, Hamburg

ImpressumDatenschutzAGB
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§ 1 Geltungsbereich§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang§ 3 Keine Steuer- oder Rechtsberatung§ 4 Vertragsschluss§ 5 Kostenlose Testphase§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen§ 7 Nutzungsrechte§ 8 Pflichten des Kunden§ 9 Verfügbarkeit und Wartung§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung§ 11 Haftung§ 12 Laufzeit und Kündigung§ 13 Datenexport und Wechsel des Anbieters§ 14 Änderungen dieser AGB§ 15 Schlussbestimmungen
Please note: Meridian is operated from Germany and is offered exclusively to business customers (Unternehmer within the meaning of Section 14 of the German Civil Code). Our legal pages, including the site notice (Impressum), the privacy policy (Datenschutzerklaerung) and the terms of service (AGB), are provided in German only, and the German versions are the sole legally binding texts. If you have questions about their content in English, please contact us at ${SUPPORT_EMAIL}.

Anbieter: Meridian, Inhaber: Pelle Krukow, Ballindamm 3, 20095 Hamburg, Deutschland (nachfolgend "Anbieter"). Vertragspartner des Anbieters ist der jeweilige Kunde (nachfolgend "Kunde").

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung "Meridian" (nachfolgend "Software" oder "Dienst"), die über diese Website geschlossen werden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Da der Vertrag ausschließlich zwischen Unternehmern geschlossen wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.

(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software für die Dauer des Vertrags in ihrer jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung bereit. Die Bereitstellung erfolgt am Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums (Übergabepunkt). Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung des Kunden sind nicht Vertragsgegenstand.

(2) Die Software umfasst nach Maßgabe der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf dieser Website im Wesentlichen folgende Funktionen:

  • Anbindung des Mollie-Kontos des Kunden über eine API-Schnittstelle und Import der dortigen Zahlungsdaten,
  • Darstellung der Umsätze in einem Dashboard, auch für mehrere Unternehmen bzw. Mollie-Accounts,
  • Erzeugung von Buchungsstapeln in einem DATEV-kompatiblen Format (EXTF) zur Übergabe an den Kunden bzw. dessen Steuerberater,
  • Erzeugung von Rechnungs-PDFs mit den Pflichtangaben des § 14 UStG sowie von Gutschriften bzw. Stornobelegen für die eigenen Kunden des Kunden,
  • Verknüpfung von Belegen über eindeutige Kennungen (GUID) zur Zuordnung in nachgelagerten Systemen.

(3) DATEV ist eine eingetragene Marke der DATEV eG. Der Anbieter steht in keiner geschäftlichen Verbindung zur DATEV eG; geschuldet ist die Erzeugung von Exportdateien in dem genannten kompatiblen Format, nicht eine Zertifizierung oder Abnahme durch die DATEV eG.

(4) Der Anbieter kann die Software weiterentwickeln und verändern, soweit der vertragswesentliche Funktionsumfang erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

(5) Datengrundlage der von der Software vorgenommenen Verarbeitung sind ausschließlich die Zahlungs-, Transaktions- und zugehörigen Stammdaten, die der vom Kunden angebundene Zahlungsdienstleister (insbesondere Mollie) über dessen offizielle API-Schnittstelle bereitstellt, die vom Kunden in der Software vorgenommenen Einstellungen sowie die vom Kunden über die Schnittstelle der Software übermittelten ergänzenden Nachweise (zum Beispiel die IP-Adresse des Endkunden). Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße automatisierte Übernahme, Verarbeitung und Ausgabe dieser Daten nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4. Eine inhaltliche Überprüfung der vom Zahlungsdienstleister oder vom Kunden bereitgestellten Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität ist nicht geschuldet; die Software übernimmt diese Daten unverändert. Die Verfügbarkeit der Schnittstelle des Zahlungsdienstleisters liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters und ist nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung (§ 9 Abs. 1). Dies gilt insbesondere für das für den Steuersplit nach Art. 24b der Mehrwertsteuer-Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 herangezogene Kartenland; hierbei handelt es sich um ein vom Zahlungsdienstleister übermitteltes Datum. Die Haftung des Anbieters nach § 11 bleibt unberührt.

§ 3 Keine Steuer- oder Rechtsberatung

(1) Der Anbieter erbringt ausschließlich eine technische Softwareleistung. Er leistet keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine sonstige geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes.

(2) Sämtliche von der Software erzeugten Ausgaben, insbesondere Buchungsstapel, Buchungsvorschläge, Rechnungen, Gutschriften und Auswertungen, sind automatisiert erstellte Entwürfe. Der Kunde ist verpflichtet, diese vor ihrer Verwendung, insbesondere vor der Übernahme in seine Buchführung oder der Einreichung gegenüber Finanzbehörden, selbst oder durch seinen Steuerberater auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

(3) Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Einhaltung der GoBD und die Erfüllung steuerlicher Pflichten verbleibt vollständig beim Kunden.

(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm in der Software vorgenommenen Konfiguration allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die hinterlegten Steuer- und Stammdaten (namentlich Beraternummer, Mandantennummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), den gewählten Kontenrahmen, die Zuordnung von Konten und Steuersätzen sowie die Angaben zu einer Registrierung für das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS). Die Software wendet die Konfiguration des Kunden ausschließlich automatisiert an; eine Prüfung, ob die Konfiguration den steuerlichen Verhältnissen des Kunden entspricht oder ob das gewählte Besteuerungs- oder Meldeverfahren, insbesondere das OSS-Verfahren, für den Kunden anwendbar oder zutreffend ist, ist nicht geschuldet. Die Entscheidung über die Teilnahme am OSS-Verfahren, die hierfür erforderliche Registrierung sowie die frist- und formgerechte Abgabe sämtlicher Steuererklärungen und Meldungen obliegen ausschließlich dem Kunden; zur Klärung steuerlicher Fragen empfiehlt der Anbieter die Hinzuziehung eines Steuerberaters. Die Absätze 1 bis 3 sowie die Haftung des Anbieters nach § 11 bleiben unberührt.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Dienstes auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar. Mit dem Absenden des Registrierungs- bzw. Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Nutzungsvertrags ab.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt oder das Kundenkonto freischaltet, je nachdem, was zuerst eintritt.

(3) Im Bestellprozess bestätigt der Kunde durch Aktivieren des entsprechenden Auswahlfelds, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, und gibt seine Firma bzw. Unternehmensbezeichnung an. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft (z. B. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung) zu verlangen und bis zu deren Vorlage die Freischaltung zurückzustellen.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB sind auf dieser Website dauerhaft abrufbar und können vom Kunden gespeichert und ausgedruckt werden.

§ 5 Kostenlose Testphase

(1) Neukunden erhalten eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Sie beginnt mit der Freischaltung des Kundenkontos. Während der Testphase steht der volle Funktionsumfang zur Verfügung; ein Entgelt fällt nicht an.

(2) Kündigt der Kunde nicht bis zum Ablauf der Testphase, geht der Vertrag im Anschluss automatisch in das kostenpflichtige Abonnement gemäß § 6 über. Hierauf wird der Kunde bei der Bestellung deutlich hingewiesen; zusätzlich erinnert der Anbieter den Kunden rechtzeitig vor Ablauf der Testphase per E-Mail an den bevorstehenden Übergang und die erste Abbuchung.

(3) Während der Testphase kann der Kunde den Vertrag jederzeit ohne Frist und ohne Kosten in Textform oder über die Kündigungsfunktion im Kundenkonto beenden. In diesem Fall endet der Vertrag mit Zugang der Kündigung; ein Entgelt fällt nicht an.

(4) Die erste Zahlung wird mit dem Übergang in das kostenpflichtige Abonnement fällig. Je Kunde und je Unternehmen wird die Testphase nur einmal gewährt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Das Entgelt für die Nutzung der Software beträgt 99,99 EUR pro Monat zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Preisangaben sind Nettopreise.

(2) Das Entgelt ist monatlich im Voraus fällig und wird über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. (Amsterdam, Niederlande) mittels der im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (insbesondere SEPA-Lastschrift und Kreditkarte) eingezogen. Der Kunde stellt sicher, dass das hinterlegte Zahlungsmittel gedeckt und gültig ist.

(3) Rechnungen werden elektronisch als PDF bereitgestellt bzw. per E-Mail übermittelt; der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden. Sobald der Anbieter gesetzlich zur Ausstellung von E-Rechnungen im strukturierten Format verpflichtet ist oder dies anbietet, erfolgt die Rechnungsstellung in einem den Anforderungen der EN 16931 entsprechenden Format.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; insbesondere ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

(5) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Software nach vorheriger Ankündigung in Textform und angemessener Nachfrist sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt von der Sperrung unberührt; das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB bleibt vorbehalten.

(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(7) Preisänderungen wirken ausschließlich für zukünftige Abrechnungszeiträume. Der Anbieter kündigt sie dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an; maßgebliche Gründe sind insbesondere veränderte Kosten für Hosting, Fremdleistungen, Lizenzen oder Personal, wobei Kostensenkungen in gleicher Weise berücksichtigt werden. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

§ 7 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

(2) Die vom Kunden importierten Daten und die daraus für den Kunden erzeugten Exporte, Belege und Auswertungen stehen dem Kunden zu.

(3) Der Kunde darf die Software nicht Dritten zur Nutzung überlassen, nicht zurückentwickeln (vorbehaltlich §§ 69d, 69e UrhG) und keine Sicherheitsmechanismen umgehen.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde macht bei Registrierung und Bestellung vollständige und richtige Angaben und hält diese aktuell; das gilt insbesondere für Firma, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die angebundenen Zahlungsdienstleister-Konten (insbesondere Mollie) mit der Software zu verbinden und dem Anbieter den entsprechenden API-Zugriff einzuräumen, und dass er die datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber seinen eigenen Kunden (insbesondere Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO) erfüllt.

(3) Der Kunde behandelt Zugangsdaten und API-Tokens vertraulich, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und informiert den Anbieter unverzüglich über einen Verdacht der missbräuchlichen Nutzung.

(4) Der Kunde prüft die von der Software erzeugten Exporte, Buchungsstapel, Rechnungen und Auswertungen gemäß § 3 vor ihrer Verwendung selbst oder durch seinen Steuerberater.

(5) Der Kunde sichert die von ihm exportierten Daten und Dokumente regelmäßig auf eigenen Systemen. Die Software ist kein Archivierungssystem im Sinne der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten; die Erfüllung dieser Pflichten obliegt dem Kunden.

(6) Der Kunde nutzt die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf von ihm eingebrachten Daten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter erbringt die Leistung mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Zeiten geplanter Wartung, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt werden, sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (insbesondere Störungen bei angebundenen Drittdiensten wie Mollie und Störungen des Internets), bleiben bei der Berechnung außer Betracht.

(2) Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Der Anbieter beseitigt Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten in angemessener Zeit. Störungen kann der Kunde per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse melden.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist (insbesondere Transaktionsdaten der Endkunden des Kunden aus den angebundenen Zahlungsdienstleister-Konten), erfolgt dies als Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden.

(2) Die Parteien schließen hierzu vor dem ersten Datenimport den vom Anbieter bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich der Anlagen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen und zu den Subunternehmern. Der AVV ist Bestandteil des Vertrags und geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Der Abschluss in elektronischer Form genügt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).

(3) Der Anbieter setzt die im AVV benannten Subunternehmer ein (derzeit: Hetzner Online GmbH für das Hosting, Cloudflare für CDN und Sicherheitsleistungen, Mailjet SAS für den E-Mail-Versand). Änderungen der Subunternehmer teilt der Anbieter dem Kunden vorab in Textform mit; dem Kunden steht das im AVV geregelte Widerspruchsrecht zu.

(4) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist (insbesondere Konto- und Abrechnungsdaten des Kunden), gilt die Datenschutzerklärung auf dieser Website.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer vom Anbieter ausdrücklich übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach beschränkt auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Nettoentgelte, mindestens jedoch auf zwölf Nettomonatsentgelte.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen.

(4) Bei Verlust von Daten ist die Haftung des Anbieters auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre; Absatz 1 bleibt unberührt.

(5) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die steuerliche oder buchhalterische Richtigkeit der automatisiert erzeugten Auswertungen, Buchungsvorschläge und Belege im Einzelfall. Übernimmt der Kunde solche Ausgaben entgegen § 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 4 ohne eigene Prüfung bzw. ohne Prüfung durch seinen Steuerberater, trägt er die daraus entstehenden Nachteile insoweit selbst; ein Mitverschulden des Kunden ist nach § 254 BGB zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für Nachteile, die darauf beruhen, dass die vom Zahlungsdienstleister über dessen Schnittstelle bereitgestellten Daten (§ 2 Abs. 5) unrichtig, unvollständig oder nicht verfügbar sind, dass vom Kunden übermittelte Daten oder Nachweise unrichtig oder unvollständig sind oder dass der Kunde eine unzutreffende Konfiguration im Sinne des § 3 Abs. 4 verwendet, sofern der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat; die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 bleibt auch insoweit unberührt. Die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 bleibt im Übrigen unberührt.

(6) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und in monatlichen Abrechnungszeiträumen geführt. Er verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird.

(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Für die Kündigung genügt Textform (§ 126b BGB), zum Beispiel per E-Mail; der Kunde kann zusätzlich die Kündigungsfunktion im Kundenkonto nutzen. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht erstattet.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung des Entgelts für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen diese AGB verstößt.

(4) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden. § 13 regelt den Export der Daten.

§ 13 Datenexport und Wechsel des Anbieters

(1) Der Kunde kann seine in der Software gespeicherten und exportierbaren Daten und digitalen Werte, insbesondere importierte Transaktionsdaten, erzeugte Buchungsstapel (EXTF), Rechnungs- und Gutschrifts-PDFs sowie Stammdaten, während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst in strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formaten (insbesondere CSV, JSON und PDF) exportieren.

(2) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden diese Exportmöglichkeit für einen Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen weiter zur Verfügung. Auf Verlangen des Kunden wird der Übergangszeitraum einmalig angemessen verlängert, soweit dies für den Abschluss eines Wechsels technisch erforderlich ist.

(3) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene Infrastruktur nach Treu und Glauben und wirkt im zumutbaren Umfang mit einem übernehmenden Anbieter zusammen, um die Kontinuität der Leistungen während des Übergangs zu wahren (Art. 23 ff. der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act). Die Kündigungsfrist nach § 12 unterschreitet die dort vorgesehene Höchstfrist.

(4) Für den Export und den Wechsel erhebt der Anbieter keine Entgelte.

(5) Nach Ablauf des Übergangszeitraums löscht der Anbieter die Daten des Kunden, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder der AVV eine abweichende Behandlung verlangen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern, soweit die Änderung aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben, aufgrund von Rechtsprechung oder aufgrund der Weiterentwicklung des Dienstes sachlich gerechtfertigt ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verschiebt.

(2) Änderungen kündigt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an und stellt die geänderte Fassung zur Verfügung. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hin. Die Änderungen gelten frühestens ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der nach ihrem Wirksamwerden beginnt.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Hamburg. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Juli 2026

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