Die Frage klingt akademisch und entscheidet in der Praxis über den Leistungsort, den Steuersatz und die Nachweispflichten. Zwischen einem automatisch ausgelieferten Download und einem Live-Webinar liegen umsatzsteuerlich Welten, obwohl beides digital ist.
- Elektronisch erbracht ist eine Leistung, die über das Internet läuft, weitgehend automatisiert ist und ohne Informationstechnologie nicht möglich wäre.
- Menschliche Beteiligung schließt die Einordnung aus: Ein Live-Webinar mit Dozent ist keine elektronisch erbrachte Leistung.
- Für elektronisch erbrachte Leistungen an EU-Privatkunden gilt das Bestimmungsland und damit OSS, plus die Nachweispflicht nach Art. 24b MwSt-DVO.
- Bei Leistungen mit menschlicher Beteiligung gelten andere Ortsregeln, teils der Veranstaltungsort.
Die drei Merkmale
Art. 7 der MwSt-Durchführungsverordnung nennt drei Voraussetzungen, die zusammen erfüllt sein müssen: Die Leistung wird über das Internet oder ein elektronisches Netz erbracht, sie ist im Wesentlichen automatisiert, und ohne Informationstechnologie wäre sie nicht möglich.
Das dritte Merkmal ist das trennschärfste. Eine Steuerberatung per E-Mail läuft über das Internet, wäre aber auch per Brief möglich. Sie ist deshalb keine elektronisch erbrachte Leistung.
Die Einordnung an Beispielen
Die Grenze verläuft nicht dort, wo die meisten sie vermuten:
| Leistung | Elektronisch erbracht | Grund |
|---|---|---|
| Software-Download, Lizenzschlüssel | ja | automatisiert, ohne IT nicht möglich |
| SaaS-Abo, Cloud-Speicher | ja | automatisiert |
| Aufgezeichneter Online-Kurs | ja | automatisierte Auslieferung |
| Live-Webinar mit Dozent | nein | menschliche Beteiligung |
| Beratung per Videocall | nein | menschliche Beteiligung |
| E-Book als Datei | ja | automatisiert |
| Gedrucktes Buch, online bestellt | nein | Warenlieferung |
| Individuell programmierte Software | nein | Dienstleistung, nicht automatisiert |
Warum die Einordnung zählt
Bei elektronisch erbrachten Leistungen an Privatkunden in der EU liegt der Leistungsort im Land des Kunden. Damit gilt dessen Steuersatz, die Umsätze laufen über OSS, und du brauchst einen Ortsnachweis nach Art. 24b MwSt-DVO, typischerweise das Kartenland.
Bei Leistungen mit menschlicher Beteiligung greifen andere Regeln. Eine Beratungsleistung an einen Privatkunden in der EU ist grundsätzlich am Sitz des leistenden Unternehmers steuerbar, also in Deutschland mit 19 %. Bei Veranstaltungen kann der Veranstaltungsort maßgeblich sein.
Für den Onlinehandel heißt das konkret: Wer denselben Kurs einmal als Aufzeichnung und einmal live verkauft, hat zwei umsatzsteuerlich verschiedene Produkte. Das gehört in die Produktdaten, nicht in den Kopf des Buchhalters.
Mischformen sind der Regelfall, nicht die Ausnahme. Ein Kurs mit Videos plus monatlichem Live-Call braucht eine Entscheidung, welcher Teil die Leistung prägt. Das ist ein Gespräch mit der Kanzlei, kein Bauchgefühl.
Was das für dein Setup bedeutet
Wenn du ausschließlich elektronisch erbrachte Leistungen verkaufst, ist dein Fall der einfachste: Ein Erlöskonto je Steuerkategorie, OSS-Split nach Kartenland, fertig. Genau darauf ist Meridian ausgelegt.
Verkaufst du gemischt, brauchst du eine Unterscheidung schon im Produkt. Meridian bucht aus den Mollie-Daten und kennt die Produktnatur nicht. Was gemischt ist, gehört deshalb entweder auf getrennte Mollie-Konten oder in eine Nachbearbeitung mit der Kanzlei.
Häufige Fragen
Und wenn ich an Unternehmen verkaufe?
Dann ist die Unterscheidung weniger wichtig, weil sowohl elektronisch erbrachte als auch klassische sonstige Leistungen an EU-Unternehmer am Sitz des Kunden steuerbar sind und über Reverse Charge laufen.
Gilt der ermäßigte Steuersatz für E-Books?
In Deutschland ja, seit 2019 gilt für E-Books und E-Papers der ermäßigte Satz. In anderen EU-Ländern gelten eigene Sätze, was bei OSS je Land zu prüfen ist.
Meridian erledigt all das aus deinen Mollie-Daten: 99,99 € netto im Monat, unbegrenzte Accounts, 14 Tage kostenlos.