Wer digitale Leistungen an EU-Privatkunden verkauft, muss die Umsatzsteuer des Kundenlandes abführen. Klingt einfach, hat aber einen Haken: Woher weißt du bei einem Kauf ohne Lieferadresse, wo dein Kunde sitzt? Genau dafür gibt es Art. 24b der MwSt-Durchführungsverordnung.
Das Problem: digitale Leistung, keine Adresse
Bei physischen Waren bestimmt die Lieferadresse das Land. Bei Software, Abos, Downloads oder Services gibt es die oft nicht: Der Kunde zahlt mit Karte, fertig. Für die OSS-Meldung brauchst du trotzdem ein belastbares Kundenland, sonst meldest du falsch.
Was Art. 24b MwSt-DVO erlaubt
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 nennt in Art. 24b und 24f zulässige Beweismittel für den Ort des Leistungsempfängers. Dazu zählen unter anderem die Rechnungsanschrift, die IP-Adresse des Geräts, Bankangaben wie das Land der kartenausgebenden Bank und der Mobilfunk-Ländercode.
Für Umsätze unterhalb der 100.000-Euro-Schwelle (Art. 24b Buchst. d) genügt ein einziges Beweismittel von einer an der Zahlung beteiligten Person, etwa das Kartenland aus den Daten des Zahlungsdienstleisters. Darüber brauchst du zwei sich nicht widersprechende Nachweise.
Nachweis 1: das Kartenland aus den Mollie-Daten
Mollie liefert zu Kartenzahlungen das Land der ausgebenden Bank mit. Dieses Kartenland ist ein sauberer, automatisch verfügbarer Ortsnachweis: Es kommt vom Zahlungsdienstleister, ist pro Zahlung dokumentiert und lässt sich nicht nachträglich verbiegen.
Meridian liest das Kartenland direkt aus den Mollie-Daten, teilt die Erlöse danach auf (Inland 19 %, EU-OSS je Land, Drittland) und schreibt EU-Land und Steuersatz in die Spalten AN und AO des DATEV-Buchungsstapels. So ist die OSS-Grundlage in der Buchhaltung selbst dokumentiert.
Nachweis 2: die Kunden-IP aus deinem Checkout
Wer auf Nummer sicher gehen will oder über der Schwelle liegt, ergänzt einen zweiten Nachweis: die IP-Adresse des Kunden zum Zahlungszeitpunkt. Die kennt nur dein eigener Checkout.
Über die Meridian-API übermittelst du pro Mollie-Zahlung die Kunden-IP mit einem Request. Meridian druckt sie als Ortsnachweis auf die jeweilige Rechnungs-PDF und legt jedem DATEV-Paket eine Nachweis-CSV bei. Kartenland plus IP ergibt zwei unabhängige Beweismittel im Sinne der Verordnung.
So sieht es im Buchungsstapel aus
Ein Beispiel: Ein Kunde zahlt 29,99 € mit einer französischen Karte. Meridian bucht den Erlös mit BU-Schlüssel 240, Land FR und 20 % Steuersatz in den Spalten AN und AO. Die Rechnung weist französische Umsatzsteuer aus, der Beleg hängt per GUID an der Buchung, und in der OSS-Meldung landet der Umsatz im richtigen Topf.
Häufige Fragen
Reicht das Kartenland allein als OSS-Nachweis?
Unterhalb von 100.000 € EU-Umsatz pro Jahr ja: Art. 24b Buchst. d MwSt-DVO lässt ein einziges Beweismittel einer an der Zahlung beteiligten Person genügen. Darüber brauchst du zwei sich nicht widersprechende Nachweise, zum Beispiel Kartenland plus Kunden-IP.
Was ist mit PayPal- oder SEPA-Zahlungen ohne Kartenland?
Dann greifen andere Beweismittel aus Art. 24f, etwa Bankland oder IP-Adresse. Deshalb lohnt es sich, die Kunden-IP grundsätzlich mitzuerfassen.
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