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OSS-Meldung abgeben: Ablauf, Fristen und die Zahlen aus der Buchhaltung

Stand: Juli 2026 · Meridian, Hamburg

Auf dieser Seite
Registrierung: einmalig, vor dem ersten UmsatzFristen und ZahlungWelche Zahlen die Meldung brauchtVom Buchungsstapel ins FormularUnd wenn ich Kleinunternehmer bin?Korrekturen und RückerstattungenHäufige Fragen

Das One-Stop-Shop-Verfahren erspart dir die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land. Es verlangt dafür eine eigene Meldung, in eigenem Rhythmus, mit eigenen Regeln. Hier ist der Ablauf ohne Behördendeutsch.

Kurz gesagt
  • Zuständig ist in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, die Meldung läuft über das BZSt-Online-Portal.
  • Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1d Satz 1 UStG), die Erklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf abzugeben (§ 18j Abs. 4 Satz 1 UStG).
  • Die Steuer wird am letzten Tag des Folgemonats fällig (§ 18j Abs. 4 Satz 3 UStG), Meldung und Zahlung haben also denselben Termin.
  • Gemeldet wird je Mitgliedstaat und Steuersatz: Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag, in Euro.
  • Vorsteuer gehört nicht hinein: § 18 Abs. 1 bis 4 UStG ist für diese Umsätze ausdrücklich nicht anzuwenden (§ 18j Abs. 4 Satz 4 UStG).
  • Eine Nullmeldung ist Pflicht, auch wenn du in einem Quartal keine EU-Umsätze hattest.

Registrierung: einmalig, vor dem ersten Umsatz

Die Teilnahme am OSS beantragst du im BZSt-Online-Portal. Die Registrierung wirkt ab dem Beginn des Quartals, das auf die Anzeige folgt. Wer im laufenden Quartal beginnt, muss die Teilnahme spätestens am zehnten Tag des Folgemonats anzeigen, damit sie rückwirkend ab dem ersten Umsatz gilt.

Praktisch heißt das: Kümmere dich darum, bevor der erste EU-Privatkunde kauft, nicht danach.

Fristen und Zahlung

Der Meldezeitraum ist immer das Quartal, auch wenn du monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgibst. Das steht so im Gesetz: § 16 Abs. 1d Satz 1 UStG bestimmt für Teilnehmer am One-Stop-Shop das Kalendervierteljahr als Besteuerungszeitraum, unabhängig davon, in welchem Rhythmus du im Inland voranmeldest.

Die Erklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf des Quartals abzugeben (§ 18j Abs. 4 Satz 1 UStG). Die Zahlung folgt demselben Termin: Die Steuer wird am letzten Tag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats fällig (§ 18j Abs. 4 Satz 3 UStG). Es gibt hier keine Dauerfristverlängerung, wie du sie aus der inländischen Voranmeldung kennst.

Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt er sich nicht. Anders als bei vielen inländischen Fristen ist der Stichtag im OSS starr.

QuartalZeitraumMeldung und Zahlung bis
Q1Januar bis März30. April
Q2April bis Juni31. Juli
Q3Juli bis September31. Oktober
Q4Oktober bis Dezember31. Januar
Meldezeiträume und Fristen im OSS

Die Zahlung muss zum selben Termin beim BZSt sein, nicht nur die Meldung. Plan den Banklauf mit ein.

Welche Zahlen die Meldung braucht

Für jeden Mitgliedstaat, in dem du Umsätze hattest, gibst du je Steuersatz die Bemessungsgrundlage und den Steuerbetrag an. Beträge in Euro, und ohne Vorsteuer: § 18j Abs. 4 Satz 4 UStG nimmt für diese Umsätze § 18 Abs. 1 bis 4 UStG ausdrücklich aus. Der One-Stop-Shop kennt nur die Ausgangsseite. Vorsteuer aus dem betreffenden Mitgliedstaat holst du dir, falls überhaupt, über das Vorsteuervergütungsverfahren.

Wer diese Zahlen am Quartalsende aus einer Excel-Nebenrechnung zieht, hat ein Abstimmungsproblem. Kommen sie dagegen aus derselben Buchhaltung, in der auch die Voranmeldung entsteht, stimmen beide Meldungen zwangsläufig überein.

Vom Buchungsstapel ins Formular

Der Schritt, an dem die meisten Nebenrechnungen entstehen, ist der Weg von der Buchhaltung in die Meldemaske. Dabei steht in einem sauber gebuchten DATEV-Stapel bereits alles, was das Formular verlangt. Die Zuordnung ist eins zu eins.

Feld der OSS-MeldungWoher es kommtBeispiel
Mitgliedstaat des VerbrauchsSpalte AN der EXTF-Zeile, das EU-LandFR
SteuersatzSpalte AO der EXTF-Zeile20,00
BemessungsgrundlageSumme der Nettobeträge je Land und Satz1.250,00 €
SteuerbetragSumme der Steuerbeträge je Land und Satz250,00 €
Welche Spalte der Buchungszeile welches Feld der Meldung füllt

Wenn jede EU-Buchung Land und Satz mitführt, ist die Meldung eine Gruppierung über zwei Spalten. Fehlt eines von beidem, wird sie eine Schätzung.

Und wenn ich Kleinunternehmer bin?

Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG befreit dich von der deutschen Umsatzsteuer, nicht von der des Bestimmungslandes. Sobald du die Schwelle nach § 3c UStG überschreitest oder freiwillig darauf verzichtest, schuldest du die Steuer des anderen Mitgliedstaates, ganz gleich wie klein dein Umsatz im Inland ist.

Umgekehrt gilt: Solange du unter der Schwelle bleibst und nicht optiert hast, bleiben deine EU-Privatkundenumsätze im Inland steuerbar. Dann gibt es nichts zu melden, und eine OSS-Registrierung wäre verfrüht.

Korrekturen und Rückerstattungen

Rückerstattungen aus einem früheren Quartal korrigierst du nicht rückwirkend in der alten Meldung, sondern in der laufenden. Das OSS-Formular hat dafür eigene Zeilen für Berichtigungen früherer Zeiträume, bis zu drei Jahre zurück.

Das passt zu der Logik, die auch § 17 UStG im Inland vorgibt: Ändert sich die Bemessungsgrundlage, wird in dem Zeitraum berichtigt, in dem die Änderung eingetreten ist, nicht im ursprünglichen.

Für die Buchhaltung heißt das: Eine Rückerstattung braucht dasselbe Bestimmungsland und denselben Steuersatz wie die ursprüngliche Zahlung, sonst landet die Korrektur im falschen Topf. Wer Gutschriften per Generalumkehr auf dieselben Konten bucht, bekommt das geschenkt.

Häufige Fragen

Muss ich OSS nutzen?

Nein, es ist ein Wahlrecht. Die Alternative ist die umsatzsteuerliche Registrierung in jedem Land, in dem du die Schwelle überschreitest. Für die allermeisten Händler ist OSS die deutlich günstigere Variante.

Was passiert bei einer verspäteten Meldung?

Das BZSt mahnt, und die betroffenen Mitgliedstaaten können eigene Säumniszuschläge festsetzen. Wiederholte Verspätungen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen, und dann bleibt nur die Registrierung im Ausland.

Gehören B2B-Umsätze in die OSS-Meldung?

Nein. Innergemeinschaftliche B2B-Leistungen laufen über Reverse Charge und die Zusammenfassende Meldung. OSS ist ausschließlich für Umsätze an Nichtunternehmer.

Quellen

  • § 18j UStG, Besonderes Besteuerungsverfahren (One-Stop-Shop)
  • § 16 Abs. 1d UStG, Besteuerungszeitraum bei Teilnahme am OSS
  • § 17 UStG, Änderung der Bemessungsgrundlage
  • § 3c UStG, Ort der Lieferung beim Fernverkauf
  • Bundeszentralamt für Steuern, One-Stop-Shop EU
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