Das One-Stop-Shop-Verfahren erspart dir die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land. Es verlangt dafür eine eigene Meldung, in eigenem Rhythmus, mit eigenen Regeln. Hier ist der Ablauf ohne Behördendeutsch.
- Zuständig ist in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern, die Meldung läuft über das BZSt-Online-Portal.
- Der Meldezeitraum ist das Kalendervierteljahr, Frist ist das Ende des Folgemonats, also 30. April, 31. Juli, 31. Oktober und 31. Januar.
- Gemeldet wird je Mitgliedstaat und Steuersatz: Bemessungsgrundlage und Steuerbetrag, in Euro.
- Die Zahlung geht in einer Summe ans BZSt, die Verteilung auf die Mitgliedstaaten übernimmt die Behörde.
- Eine Nullmeldung ist Pflicht, auch wenn du in einem Quartal keine EU-Umsätze hattest.
Registrierung: einmalig, vor dem ersten Umsatz
Die Teilnahme am OSS beantragst du im BZSt-Online-Portal. Die Registrierung wirkt ab dem Beginn des Quartals, das auf die Anzeige folgt. Wer im laufenden Quartal beginnt, muss die Teilnahme spätestens am zehnten Tag des Folgemonats anzeigen, damit sie rückwirkend ab dem ersten Umsatz gilt.
Praktisch heißt das: Kümmere dich darum, bevor der erste EU-Privatkunde kauft, nicht danach.
Fristen und Zahlung
Der Meldezeitraum ist immer das Quartal, auch wenn du monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgibst. Die Frist endet am letzten Tag des Folgemonats, und sie ist eine Ausschlussfrist ohne die aus dem Inland gewohnte Dauerfristverlängerung.
| Quartal | Zeitraum | Meldung und Zahlung bis |
|---|---|---|
| Q1 | Januar bis März | 30. April |
| Q2 | April bis Juni | 31. Juli |
| Q3 | Juli bis September | 31. Oktober |
| Q4 | Oktober bis Dezember | 31. Januar |
Die Zahlung muss zum selben Termin beim BZSt sein, nicht nur die Meldung. Plan den Banklauf mit ein.
Welche Zahlen die Meldung braucht
Für jeden Mitgliedstaat, in dem du Umsätze hattest, gibst du je Steuersatz die Bemessungsgrundlage und den Steuerbetrag an. Beträge in Euro, ohne Rundungstricks, und ohne Vorsteuerabzug: Der OSS kennt nur die Ausgangsseite.
Wer diese Zahlen am Quartalsende aus einer Excel-Nebenrechnung zieht, hat ein Abstimmungsproblem. Kommen sie dagegen aus derselben Buchhaltung, in der auch die Voranmeldung entsteht, stimmen beide Meldungen zwangsläufig überein.
Genau dafür bucht Meridian EU-Umsätze mit Bestimmungsland und Steuersatz im Stapel: Die OSS-Auswertung ist dann eine Summe über vorhandene Buchungen, keine Rekonstruktion.
Korrekturen und Rückerstattungen
Rückerstattungen aus einem früheren Quartal korrigierst du nicht rückwirkend in der alten Meldung, sondern in der laufenden. Das OSS-Formular hat dafür eigene Zeilen für Berichtigungen früherer Zeiträume, bis zu drei Jahre zurück.
Das passt zu der Logik, die auch § 17 UStG im Inland vorgibt: Korrigiert wird dort, wo die Änderung eingetreten ist.
Häufige Fragen
Muss ich OSS nutzen?
Nein, es ist ein Wahlrecht. Die Alternative ist die umsatzsteuerliche Registrierung in jedem Land, in dem du die Schwelle überschreitest. Für die allermeisten Händler ist OSS die deutlich günstigere Variante.
Was passiert bei einer verspäteten Meldung?
Das BZSt mahnt, und die betroffenen Mitgliedstaaten können eigene Säumniszuschläge festsetzen. Wiederholte Verspätungen können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen, und dann bleibt nur die Registrierung im Ausland.
Gehören B2B-Umsätze in die OSS-Meldung?
Nein. Innergemeinschaftliche B2B-Leistungen laufen über Reverse Charge und die Zusammenfassende Meldung. OSS ist ausschließlich für Umsätze an Nichtunternehmer.
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