Sobald du an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land verkaufst und die Steuerschuld auf den Kunden übergeht, entsteht eine zweite Meldepflicht neben der Voranmeldung. Sie heißt Zusammenfassende Meldung, geht ans Bundeszentralamt für Steuern und wird gern vergessen.
- Betroffen sind innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr.
- Gemeldet werden je Kunde die USt-IdNr. und die Summe der Umsätze im Meldezeitraum, keine einzelnen Rechnungen.
- Frist ist der 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums, ohne Dauerfristverlängerung.
- Verkäufe an EU-Privatkunden gehören nicht hinein, die laufen über OSS.
- Ohne gültige USt-IdNr. des Kunden ist die Leistung nicht steuerfrei und gehört auch nicht in die ZM.
Wen es betrifft
Sobald du eine Leistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringst, die dort vom Kunden zu versteuern ist, bist du meldepflichtig. Bei digitalen Produkten passiert das schnell: Ein Softwareverkauf an eine österreichische GmbH mit USt-IdNr. ist bereits ein Fall für die ZM.
Nicht betroffen sind Umsätze an Privatkunden, Inlandsumsätze und alles, was in Drittländer geht.
Meldezeitraum und Frist
Für sonstige Leistungen ist der Meldezeitraum grundsätzlich das Quartal. Für Warenlieferungen wird monatlich gemeldet, sobald die Lieferungen 50.000 Euro im Quartal übersteigen.
| Fall | Zeitraum | Frist |
|---|---|---|
| sonstige Leistungen | Quartal | 25. Tag nach Quartalsende |
| Lieferungen bis 50.000 € im Quartal | Quartal | 25. Tag nach Quartalsende |
| Lieferungen über 50.000 € im Quartal | Monat | 25. Tag nach Monatsende |
Die Dauerfristverlängerung der Voranmeldung gilt für die ZM nicht. Der 25. ist der 25.
Die USt-IdNr. deines Kunden musst du prüfen
Die Steuerfreiheit hängt an einer gültigen USt-IdNr. des Kunden. Gültig heißt: zum Zeitpunkt des Umsatzes, nicht irgendwann. Prüfen kannst du sie über das Bestätigungsverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern oder über die europäische VIES-Abfrage.
Wichtig ist die qualifizierte Bestätigung mit Name und Anschrift, und du solltest sie dokumentieren. Kommt später heraus, dass die Nummer ungültig war, schuldest du die Umsatzsteuer selbst, und zwar aus dem vereinnahmten Betrag heraus.
Meridian prüft bei der eigenen Anmeldung genau so: Die eingegebene USt-IdNr. läuft gegen VIES, und ohne gültige Bestätigung gibt es kein Reverse Charge.
Abgrenzung zu OSS
Die beiden Verfahren werden regelmäßig verwechselt, weil beide grenzüberschreitend sind und beide ans BZSt gehen. Der Unterschied ist der Kunde.
| Kunde | Verfahren | Steuer |
|---|---|---|
| Unternehmen in der EU mit USt-IdNr. | Zusammenfassende Meldung | schuldet der Kunde |
| Privatkunde in der EU | OSS-Meldung | schuldest du im Kundenland |
| Privatkunde in Deutschland | Voranmeldung | 19 % oder 7 % |
| Kunde im Drittland | keine der drei | nicht steuerbar |
Häufige Fragen
Was, wenn ich einen Quartal lang keine EU-B2B-Umsätze hatte?
Dann gibst du keine ZM ab. Anders als bei der Voranmeldung gibt es keine Nullmeldepflicht.
Muss die Rechnung einen Hinweis tragen?
Ja, den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, dazu beide USt-IdNr. Ohne diese Angaben ist die Rechnung formal fehlerhaft.
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