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Umsatzsteuervoranmeldung im Onlinehandel: Zeilen, Fristen, Stolpersteine

Stand: Juli 2026 · Meridian, Hamburg

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Wie oft du abgeben musstDie Zeilen, die für Onlinehändler zählenOSS gehört nicht hineinZahlungsdienstleister-Gebühren in der VoranmeldungWie du dir die Arbeit sparstHäufige Fragen

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist Routine, bis der erste EU-Umsatz dazukommt. Dann tauchen Fragen auf, die in keiner Standardanleitung stehen: Gehören OSS-Umsätze hinein? Wohin mit der Mollie-Gebühr? Dieser Artikel beantwortet genau die.

Kurz gesagt
  • Der Rhythmus hängt von der Vorjahressteuer ab: über 9.000 € monatlich, bis 9.000 € vierteljährlich, bis 2.000 € kann das Finanzamt befreien.
  • Abgabe bis zum 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
  • Gründer melden seit 2021 nicht mehr zwingend monatlich, die Neuregelung gilt wieder ab 2027 in alter Form. Kläre deinen Fall mit der Kanzlei.
  • OSS-Umsätze gehören nicht in die Voranmeldung, sie laufen über die separate OSS-Meldung beim BZSt.
  • Leistungen nach § 13b, etwa Mollie-Gebühren, werden mit Bemessungsgrundlage und Steuer ausgewiesen und die Vorsteuer daraus in einer eigenen Zeile.

Wie oft du abgeben musst

Der Meldezeitraum richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres. Wer viel abführt, meldet häufiger.

Umsatzsteuer im VorjahrMeldezeitraumFrist
mehr als 9.000 €Monat10. des Folgemonats
1.000 € bis 9.000 €Quartal10. nach Quartalsende
bis 1.000 €Befreiung möglichnur Jahreserklärung
Meldezeitraum nach Vorjahressteuer

Die Dauerfristverlängerung schiebt die Frist um einen Monat. Bei monatlicher Abgabe kostet sie eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressteuer, die im Dezember verrechnet wird.

Die Zeilen, die für Onlinehändler zählen

Vier Blöcke decken fast jeden Onlinehändler ab:

  • Steuerpflichtige Umsätze zum Regelsteuersatz: der Inlandsumsatz mit 19 %.
  • Steuerpflichtige Umsätze zum ermäßigten Satz: 7 %, etwa bei bestimmten Büchern oder Lebensmitteln.
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen an Unternehmer mit USt-IdNr.: steuerfrei, aber meldepflichtig, dazu die Zusammenfassende Meldung.
  • Leistungen, für die du als Leistungsempfänger die Steuer schuldest (§ 13b): Bemessungsgrundlage und Steuer, die Vorsteuer daraus in der Vorsteuerzeile.

OSS gehört nicht hinein

Das ist der häufigste Fehler bei wachsenden Shops. Umsätze, die du über das One-Stop-Shop-Verfahren meldest, tauchen in der deutschen Voranmeldung nicht auf. Sie werden quartalsweise separat beim Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und dort auch bezahlt.

Wer sie zusätzlich in die Voranmeldung schreibt, zahlt doppelt. Wer sie in beiden vergisst, hat ein anderes Problem. Deshalb ist die Trennung in der Buchhaltung so wichtig: eigene Erlöskonten für EU-Privatkunden, damit die Auswertung sie gar nicht erst in den falschen Topf wirft.

Zahlungsdienstleister-Gebühren in der Voranmeldung

Gebühren von Mollie, Stripe oder PayPal laufen über Reverse Charge. In der Voranmeldung erscheinen sie zweimal: einmal als Bemessungsgrundlage mit der geschuldeten Steuer, einmal als Vorsteuer.

Unter dem Strich zahlst du nichts, aber beide Zeilen müssen stehen. Wenn dein Buchhaltungssystem den richtigen Schlüssel setzt, passiert das automatisch. Ohne Schlüssel fehlt beides, und die Meldung ist formal falsch, auch wenn die Zahlung stimmt.

Wie du dir die Arbeit sparst

Die Voranmeldung ist nur so gut wie die Buchhaltung darunter. Wenn Erlöse nach Steuersatz und Bestimmungsland getrennt gebucht sind und die Gebühren ihren Schlüssel tragen, ist die Meldung eine Auswertung und keine Recherche.

Genau darauf zielt der Aufbau der Meridian-Buchungsstapel: Inland, EU-OSS und Drittland getrennt, Gebühren mit § 13b-Schlüssel, alles im selben Stapel. Was in der Voranmeldung steht, steht danach auch in der OSS-Meldung, ohne zweite Rechnung.

Häufige Fragen

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, bei wiederholter Verspätung schätzt es. Beides ist teurer als eine Dauerfristverlängerung.

Muss ich auch bei null Umsatz abgeben?

Ja, dann als Nullmeldung. Ausbleiben ist keine Option, das Finanzamt erwartet die Meldung.

Zählt das Zahlungsdatum oder das Rechnungsdatum?

Bei der Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten zählt der Zeitpunkt der Leistung, nicht der Zahlungseingang. Bei der Istversteuerung, die kleinere Unternehmen beantragen können, ist es umgekehrt.

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