Wer im Netz nachliest, ob auf PayPal- oder Stripe-Gebühren Umsatzsteuer anfällt, findet beide Antworten, oft im selben Forum. Der Grund ist simpel: Es kommt auf die Gesellschaft an, die dir die Gebühr berechnet, und darauf, was sie selbst über ihre Leistung sagt. Diese Seite sammelt genau das für 26 Anbieter, mit der Quelle zu jeder Aussage. Wo ein Anbieter nichts veröffentlicht, steht prüfen, nicht geraten.
- Ob auf eine Gebühr Umsatzsteuer entfällt, entscheiden zwei Fragen: Wo sitzt die Gesellschaft, die sie berechnet, und ist die Leistung steuerfreier Zahlungsverkehr nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG oder eine steuerpflichtige Abwicklungsleistung.
- Reverse Charge nennen ausdrücklich Mollie (Mollie B.V., Amsterdam), GoCardless (GoCardless SAS, Paris) und bol. für seine Provision. Stripe (Stripe Payments Europe, Dublin) berechnet deutschen Kontoinhabern keine Umsatzsteuer und verweist auf die Selbstveranlagung.
- Als steuerfrei behandeln PayPal (laut dem von PayPal bereitgestellten Leitfaden) und Revolut (laut Hilfeseite) ihre Gebühren. Bei Klarna, Adyen, Checkout.com, SumUp und den meisten anderen steht die Behandlung nicht öffentlich: Dann entscheidet die Gebührenrechnung.
- Steuerpflichtige Gebühren eines EU-Anbieters gehören in der Voranmeldung 2026 in Kennzahl 46 und 47, die Vorsteuer daraus in Kennzahl 67. Steuerfreie Gebühren tauchen in der Voranmeldung nicht auf.
Reverse Charge oder steuerfrei: Worauf kommt es an?
Es kommt darauf an, wer leistet und was geleistet wird. Eine Gebühr für eine sonstige Leistung an dein Unternehmen wird nach § 3a Abs. 2 UStG dort ausgeführt, wo du dein Unternehmen betreibst, also in Deutschland. Sitzt der Anbieter in einem anderen EU-Land und ist die Leistung steuerpflichtig, schuldest du die Steuer nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 UStG selbst und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Sitzt er im Drittland, gilt § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG.
Ist die Leistung dagegen ein Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, ist sie nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfrei. Dann gibt es nichts umzukehren: keine Steuer, keine Vorsteuer, keine Kennzahl. Wo die Grenze verläuft, hat der EuGH in der Rechtssache DPAS (C-5/17) eng gezogen: Befreit ist nur, was die rechtlichen und finanziellen Änderungen einer Geldübertragung selbst bewirkt, nicht eine rein technische oder administrative Leistung drumherum.
Genau deshalb behandeln die Anbieter ihre Gebühren unterschiedlich. Mollie und GoCardless rechnen ausdrücklich mit Reverse Charge ab, PayPal und Revolut als Banken steuerfrei. Diese Seite gibt wieder, was die Anbieter selbst sagen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Welche Behandlung für deine Gebühren gilt, legst du einmal mit deiner Kanzlei fest.
| Fall | Folge | Kennzahl USt 1 A 2026 | Buchung |
|---|---|---|---|
| Anbieter im EU-Ausland, Leistung steuerpflichtig | du schuldest 19 % nach § 13b Abs. 1 und ziehst sie als Vorsteuer ab | 46 Bemessungsgrundlage, 47 Steuer, 67 Vorsteuer | Gebührenkonto mit § 13b-Schlüssel |
| Anbieter im Drittland, Leistung steuerpflichtig | du schuldest 19 % nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 | 84 und 85, Vorsteuer 67 | Gebührenkonto mit eigenem § 13b-Schlüssel |
| Anbieter in Deutschland, Leistung steuerpflichtig | der Anbieter weist 19 % aus | Vorsteuer 66 | Gebührenkonto mit Vorsteuerschlüssel |
| Leistung steuerfrei nach § 4 Nr. 8 | keine Steuer, kein Vorsteuerabzug | keine | Gebührenkonto ohne Schlüssel |
Für dich als voll vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen kosten beide Wege dasselbe. Falsch ist trotzdem falsch: Eine steuerpflichtige Gebühr ohne § 13b-Schlüssel fehlt in Kennzahl 46 und 47, und eine steuerfreie mit Schlüssel bläht beide auf.
Die Tabelle: Zahlungsanbieter und Kassen
Die Tabelle nennt je Anbieter die Gesellschaft, mit der ein deutsches Unternehmen den Vertrag schließt, ihren Sitz und das, was der Anbieter auf seinen eigenen Rechts-, Preis- oder Hilfeseiten über die Steuer auf seine Gebühren sagt. Stand ist der 20. Oktober 2026, die Fundstellen stehen unten bei den Quellen. Prüfen heißt: Der Anbieter veröffentlicht keine Aussage, also zählt, was auf deiner Gebührenrechnung steht.
| Anbieter | Vertragspartner, Sitz | Was der Anbieter sagt | Folge für dich | Wo du es prüfst |
|---|---|---|---|---|
| Mollie | Mollie B.V., Amsterdam (NL) | Reverse Charge, 0 % für EU-Kunden außerhalb der Niederlande | § 13b Abs. 1, Kz 46, 47, 67 | Monatsrechnung im Dashboard unter Reports, Invoices |
| Stripe | Stripe Payments Europe, Limited, Dublin (IE) | keine Umsatzsteuer für Kontoinhaber außerhalb von IE, NO, CH, LI und AE, Hinweis auf Selbstveranlagung | üblich § 13b Abs. 1; ob einzelne Teile steuerfrei sind, mit der Kanzlei klären | Steuerrechnung im Dashboard unter Dokumente, bis zum 10. des Folgemonats |
| PayPal | PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg | als Bank geführt; PayPal-Leitfaden: steuerfreie Bankumsätze nach § 4 Nr. 8 | steuerfrei, kein Schlüssel; manche Kanzleien setzen § 13b an | PayPal-Kontoauszug, keine eigene Gebührenrechnung |
| Klarna | Klarna Bank AB (publ), Stockholm (SE), Zweigniederlassung Berlin | nicht veröffentlicht | prüfen, auch welche Einheit die Rechnung ausstellt | PDF-Settlement-Report im Merchant Portal unter Settlements |
| Adyen | Adyen N.V., Amsterdam (NL) | Steuer auf der Rechnung nur für US- und FR-Gesellschaften ausgewiesen, für DE keine Aussage | prüfen | Customer Area unter Reconciliation, Invoices |
| Checkout.com | Checkout SAS, Paris (FR) | keine Aussage für den EWR | prüfen | Dashboard unter Business account, Invoices |
| Revolut | Revolut Bank UAB, Vilnius (LT), Zweigniederlassung Berlin | Gebühren für Zahlungsannahme umsatzsteuerfrei (Hilfeseite, im UK-Kontext angezeigt) | voraussichtlich steuerfrei, prüfen | Kontoauszüge in Revolut Business |
| Braintree | PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg | zuzüglich Steuern, außer PayPal stellt eine Befreiung fest | prüfen | Abrechnung im Braintree Control Panel |
| PAYONE | PAYONE GmbH, Frankfurt am Main | zuzüglich Umsatzsteuer, soweit umsatzsteuerpflichtig | deutsche Umsatzsteuer, wenn ausgewiesen, sonst steuerfrei | Merchant Interface unter Buchhaltung, Abrechnungen |
| Unzer | Unzer E-Com GmbH, Heidelberg, bei One Unzer Unzer Luxembourg S.A. | Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer des Leistungserbringers | prüfen, je nach Gesellschaft auf der Abrechnung | Abrechnung je Abrechnungszeitraum |
| Payrexx | Payrexx AG, Thun (CH) | zuzüglich gegebenenfalls anfallender Steuern; Kartenakzeptanz über eigene Acquirer | Drittland: wenn steuerpflichtig § 13b Abs. 2 Nr. 1, Kz 84, 85; prüfen | Rechnung von Payrexx, Acquirer-Abrechnung getrennt |
| GoCardless | GoCardless SAS, Paris (FR) | ohne Mehrwertsteuer, Umkehr der Steuerschuldnerschaft möglich | § 13b Abs. 1, Kz 46, 47, 67 | Monatsrechnung |
| SumUp | SumUp Limited, Dublin (IE) | Monatsgebühren zuzüglich MwSt., für Transaktionsgebühren keine Aussage | prüfen | Monatsbelege im SumUp-Konto |
| Zettle | PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Luxemburg; Kassensoftware iZettle Merchant Services AB, Stockholm | ohne Steuern, außer PayPal stellt eine Befreiung fest | prüfen, Kassenabo und Kartengebühr getrennt betrachten | Berichte im Point-of-Sale-Konto |
| Airwallex | Airwallex (Netherlands) B.V., Amsterdam (NL) | Gebühren exklusive Umsatzsteuer | prüfen | nicht veröffentlicht |
| Amazon Pay | Amazon Payments Europe S.C.A., Luxemburg | berechnet keine Umsatzsteuer, ohne Begründung | prüfen, ob steuerfrei oder § 13b | Settlement-Bericht in Seller Central |
| CoinGate | UAB Decentralized, Vilnius (LT) | keine Aussage | prüfen | Beleg je Zahlung und Monatsauszug im Konto |
| Cryptomus | Gesellschaft nicht veröffentlicht | keine Aussage | prüfen, Vertragspartner beim Anbieter erfragen | nicht veröffentlicht |
| BTCPay Server | keiner, selbst gehostet | keine Anbietergebühren | entfällt | entfällt |
Der Satz, der dir am meisten Arbeit spart: Hinterlege deine USt-IdNr. in jedem Anbieterkonto. Ohne sie behandelt dich ein ausländischer Anbieter wie einen Privatkunden und berechnet die Steuer seines Landes, die du in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehen kannst.
Marktplätze: Provisionen von bol. und Cdiscount
Eine Marktplatzprovision ist keine Zahlungsverkehrsleistung, für sie gilt die Befreiung nach § 4 Nr. 8 nicht. Kommt sie aus dem EU-Ausland, ist sie im Regelfall ein Fall für § 13b Abs. 1 UStG.
bol. sagt das ausdrücklich: Mit hinterlegter ausländischer USt-IdNr. stellt bol. die Provision ohne Umsatzsteuer in Rechnung, und du meldest sie selbst über die Verlagerungsregel. Cdiscount nennt in seinen Bedingungen die Provision netto und rechnet im Beispiel 20 % französische TVA hinzu, ohne eine Regel für Verkäufer aus anderen EU-Ländern. Für dich als deutsches Unternehmen liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG in Deutschland. Steht französische TVA auf deiner Rechnung, sprich Cdiscount mit deiner USt-IdNr. darauf an.
| Marktplatz | Vertragspartner, Sitz | Was der Marktplatz sagt | Folge für dich | Wo du es prüfst |
|---|---|---|---|---|
| bol. | bol.com b.v., Utrecht (NL) | Provision ohne Umsatzsteuer, wenn die ausländische USt-IdNr. hinterlegt ist | § 13b Abs. 1, Kz 46, 47, 67 | monatliche Verkaufsrechnung (verkoopfactuur) |
| Cdiscount | Cdiscount SA, Bordeaux (FR) | Provision netto, Beispiel mit 20 % TVA | prüfen; ausgewiesene französische TVA ist in Deutschland keine Vorsteuer | Rechnungen im Espace Vendeur |
Plattformen, die selbst verkaufen: keine Gebühr, sondern dein Umsatz
Bei Digistore24, Paddle, Dodo Payments, App Store und Google Play gibt es keine Gebühr im klassischen Sinn. Die Plattform kauft dein Produkt und verkauft es im eigenen Namen weiter, ihre Marge behält sie ein. Steuerlich ist deshalb nicht die Gebühr die Frage, sondern dein Verkauf an die Plattform, und der richtet sich nach deren Sitz.
Wie das im Einzelnen funktioniert, mit Gutschrift als Rechnung, § 3 Abs. 11 UStG und der Zusammenfassenden Meldung, steht im Artikel Wenn die Plattform verkauft.
| Plattform | Deine Käuferin, Sitz | Dein Beleg | Folge für dich |
|---|---|---|---|
| Digistore24 | Digistore24 GmbH, Hildesheim | Gutschrift im Backoffice | Inlandsumsatz, 19 % stehen auf der Gutschrift, wenn deine USt-IdNr. hinterlegt ist |
| Paddle | Paddle.com Market Ltd, London (UK) für Käufer außerhalb der USA, Paddle.com Inc. (USA) für Käufer in den USA | Reverse Invoice je Auszahlung | im Inland nicht steuerbar, Kz 45 |
| Dodo Payments | die Gesellschaft unter Billed to auf der Auszahlungsrechnung | Payout Invoice | nach Sitz dieser Gesellschaft; außerhalb der EU nicht steuerbar, Kz 45 |
| App Store | Apple Distribution International Ltd., Cork (IE), als Kommissionär | monatlicher Finanzbericht | Ort in Irland, Kz 21 und Zusammenfassende Meldung |
| Google Play | Google Commerce Limited, Dublin (IE), Merchant of Record für den EWR | Einnahmenbericht | Google berechnet laut Hilfe keine Umsatzsteuer; Kz 21 und Zusammenfassende Meldung |
Warum sich die Antworten im Netz widersprechen
Die meisten widersprüchlichen Aussagen betreffen PayPal, und beide Seiten haben ein Argument. PayPal (Europe) ist eine in Luxemburg zugelassene Bank, und der Leitfaden, den PayPal selbst für Geschäftskunden bereitstellt, spricht von steuerfreien Bankumsätzen nach § 4 Nr. 8 UStG. Danach reicht der PayPal-Kontoauszug als Nachweis, eine eigene Gebührenrechnung gibt es nicht. Wer § 13b ansetzt, verweist darauf, dass PayPal neben der reinen Geldübertragung auch technische Leistungen erbringt. Der Leitfaden stammt aus dem Jahr 2013, eine aktuelle Aussage auf einer PayPal-Hilfeseite gibt es nicht.
Bei Stripe ist es umgekehrt: Stripe sagt selbst, dass es aus Irland ohne Umsatzsteuer leistet und Kunden die Steuer gegebenenfalls selbst anmelden müssen, legt sich aber nicht fest, ob jede Gebührenart steuerpflichtig ist. Die verbreitete Praxis ist § 13b für die gesamte Gebühr. Wer einzelne Bestandteile als steuerfrei einordnen will, braucht dafür eine Begründung, die einer Prüfung standhält.
Entscheidend ist nicht, welche Ansicht im Forum öfter vorkommt, sondern dass deine Kanzlei eine Behandlung je Anbieter festlegt und sie jeden Monat gleich anwendet.
So sehen beide Fälle gebucht aus
Ein Beispiel mit erfundenen Beträgen: Im selben Monat behält Stripe 2,15 € Gebühr ein und PayPal 2,49 €. Die Stripe-Gebühr läuft mit § 13b-Schlüssel, die PayPal-Gebühr nach der verbreiteten Praxis ohne. Konto für die Gebühr ist im SKR04 6855, im SKR03 4970, Nebenkosten des Geldverkehrs. Welcher DATEV-Schlüssel in deinem Mandanten § 13b Abs. 1 mit 19 % abbildet, legt die Kanzlei fest, Meridian setzt standardmäßig 506.
| Vorgang | Soll | Haben | BU | Betrag | Voranmeldung |
|---|---|---|---|---|---|
| Stripe-Gebühr, § 13b | 6855 Nebenkosten des Geldverkehrs | Verrechnungskonto Stripe | 506 | 2,15 € | Kz 46: 2, Kz 47: 0,41 €, Kz 67: 0,41 € |
| PayPal-Gebühr, steuerfrei | 6855 Nebenkosten des Geldverkehrs | Finanzkonto PayPal | kein | 2,49 € | keine Angabe |
Die Bemessungsgrundlage in Kennzahl 46 steht in vollen Euro, die Steuer in Kennzahl 47 mit Cent. Bei Reverse Charge ist die Rechnung des Anbieters der Nettobetrag, die 19 % kommen erst durch deine Buchung dazu.
Automatisch mit Meridian
Braintree, PAYONE, Unzer, Paddle, App Store und Digistore24 sind in Meridian noch Beta: Den Zugang fragst du nach der Anmeldung an, wir schalten ihn für dein Konto frei. Direkt verbinden kannst du heute Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate.
Wo der Anbieter seine Gebühren über die Schnittstelle herausgibt, bucht Meridian jede Gebühr einzeln auf dein Gebührenkonto, mit dem Steuerschlüssel, den du je Anbieter festlegst. Bei Braintree, PAYONE und Unzer kommen die Gebühren nicht über die Schnittstelle, dort bucht die Kanzlei sie aus Rechnung und Bankkonto. Ohne eigene Angabe nimmt Meridian den Gebührenschlüssel deiner Firma, voreingestellt 506. Bei PayPal und CoinGate ist ab Werk kein Schlüssel gesetzt, also steuerfrei, weil das dort die verbreitete Praxis ist. Jede dieser Voreinstellungen änderst du mit einem Feld in den Einstellungen des Anbieters.
Bei Mollie legt Meridian die Monatsrechnungen von Mollie als Beleg für § 13b mit ins Paket. Bei Plattformen wie Paddle, App Store oder Digistore24 bucht Meridian deinen Verkauf an die Plattform nach deren Sitz: Inland mit dem Steuersatz der Gutschrift, EU mit Reverse Charge auf 4336, Drittland auf 4338. Welche Anbieter angebunden sind, steht unter Integrationen.
Häufige Fragen
Ist auf Stripe-Gebühren Umsatzsteuer?
Stripe berechnet deutschen Kontoinhabern keine Umsatzsteuer, weil die Leistung aus Irland kommt. Die verbreitete Praxis ist, die Steuer nach § 13b UStG selbst anzumelden und sofort als Vorsteuer abzuziehen, in der Voranmeldung Kennzahl 46, 47 und 67. Voraussetzung ist eine hinterlegte USt-IdNr. im Stripe-Konto.
Sind PayPal-Gebühren steuerfrei oder Reverse Charge?
PayPal (Europe) ist eine Bank in Luxemburg, und der von PayPal bereitgestellte Leitfaden behandelt die Gebühren als steuerfreie Bankumsätze nach § 4 Nr. 8 UStG. Das ist die verbreitete Praxis und Meridians Voreinstellung. Manche Kanzleien setzen § 13b an. Legt die Behandlung einmal fest und bleibt dabei.
Kostet mich Reverse Charge Geld?
Als voll vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen nicht: Du meldest 19 % Umsatzsteuer an und ziehst denselben Betrag als Vorsteuer ab. Anders ist es bei Kleinunternehmern und bei Umsätzen ohne Vorsteuerabzug, dort bleibt die Steuer eine echte Belastung.
Gilt Reverse Charge auch für Kleinunternehmer?
Ja, die Steuerschuld geht auch auf Kleinunternehmer über, sie haben aber keinen Vorsteuerabzug. Für sie wird eine steuerpflichtige Gebühr aus dem EU-Ausland also tatsächlich 19 % teurer. Das gehört vor dem ersten Monat mit der Kanzlei besprochen.
Was passiert, wenn meine USt-IdNr. beim Anbieter fehlt?
Dann behandelt dich ein ausländischer Anbieter wie einen Privatkunden und berechnet die Umsatzsteuer seines Landes. Die kannst du in der deutschen Voranmeldung nicht abziehen, es bliebe nur das Vorsteuervergütungsverfahren im jeweiligen Land. Hinterlege die Nummer deshalb in jedem Anbieterkonto.
Quellen
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung
- § 4 Nr. 8 UStG, Steuerbefreiung für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr
- § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- BMF, Vordruckmuster der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 (Kz 46, 47, 67, 84, 85)
- EuGH, Urteil vom 25. Juli 2018, C-5/17 (DPAS)
- Mollie, What are the costs on my invoice
- Stripe, Taxation of Stripe fees
- PayPal, Impressum der PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
- PayPal, Manual für PayPal-Geschäftskunden (PKF, 2013)
- Klarna, Impressum
- Adyen, Payment processing invoice
- Checkout.com, Country terms
- Revolut, Business Terms (EEA)
- PayPal, Braintree Payment Services Agreement
- PAYONE, Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Unzer, Rechtliches und AGB
- Payrexx, AGB
- GoCardless, General Terms Self-Serve Europe
- SumUp, Bedingungen für Zahlungsdienste
- Zettle, Bedingungen PayPal Point of Sale
- Airwallex, Global entities
- Amazon Pay, Hinweis zur Umsatzsteuer
- CoinGate, General Terms and Conditions
- bol., Commissie
- Paddle, Master Services Agreement
- Google Play, Steuerhinweise für Entwickler
Meridian erledigt all das automatisch, direkt aus Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate: 99,99 € netto im Monat, unbegrenzte Accounts, 14 Tage kostenlos.