Reverse Charge klingt nach Sonderfall, ist im Onlinegeschäft aber der Normalfall: Fast jeder Zahlungsdienstleister, jedes Hosting und jedes SaaS-Abo kommt aus dem Ausland. Hier steht, was das für deine Buchhaltung bedeutet.
- Bei sonstigen Leistungen eines EU-Unternehmers an dich als Unternehmer liegt der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG an deinem Sitz.
- Die Steuerschuld geht nach § 13b Abs. 1 UStG auf dich über: Du meldest die Umsatzsteuer an und ziehst sie zeitgleich als Vorsteuer ab.
- In DATEV bildet der BU-Schlüssel 506 diesen Vorgang ab, ohne dass du zwei Buchungen erfassen musst.
- Ohne hinterlegte USt-IdNr. berechnet der Anbieter ausländische Umsatzsteuer, die du in Deutschland nicht als Vorsteuer abziehen kannst.
Das Prinzip in zwei Sätzen
Normalerweise schuldet der Leistende die Umsatzsteuer. Beim Reverse-Charge-Verfahren dreht sich das um: Der Empfänger meldet die Steuer selbst an. Der Staat spart sich damit die Durchsetzung gegenüber einem Unternehmen im Ausland.
Für dich als vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer ist der Vorgang wirtschaftlich neutral. In der Voranmeldung stehen beide Seiten, gezahlt wird per Saldo nichts.
Wen es im Onlinegeschäft betrifft
Die Liste ist länger, als man denkt. Typische Fälle in einem E-Commerce-Setup:
| Leistung | Sitz des Anbieters | Folge |
|---|---|---|
| Mollie-Gebühren | Niederlande | § 13b, BU 506 |
| Stripe-Gebühren | Irland | § 13b, BU 506 |
| PayPal-Gebühren | Luxemburg | § 13b, BU 506 |
| Cloud-Hosting in der EU | je nach Anbieter | § 13b, BU 506 |
| Werbung über eine US-Plattform | Drittland | § 13b, eigener Schlüssel |
Ohne USt-IdNr. wird es teuer
Der Anbieter darf nur dann ohne Umsatzsteuer abrechnen, wenn er weiß, dass du Unternehmer bist. Der Nachweis dafür ist deine USt-IdNr. Fehlt sie im Konto, behandelt er dich als Privatkunden und berechnet die Umsatzsteuer seines Landes.
Diese ausländische Steuer bekommst du in der deutschen Voranmeldung nicht zurück. Es bleibt das Vorsteuervergütungsverfahren im jeweiligen Land, mit Fristen, Formularen und Mindestbeträgen. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis.
Einmal prüfen, dauerhaft sparen: USt-IdNr. in jedem Anbieterkonto hinterlegen, das dir Gebühren berechnet.
Was in der Voranmeldung steht
Leistungen nach § 13b werden in der Umsatzsteuervoranmeldung getrennt ausgewiesen, mit der Bemessungsgrundlage und der darauf entfallenden Steuer, und die Vorsteuer daraus in einer eigenen Zeile.
Wenn dein Buchhaltungssystem den richtigen Schlüssel setzt, passiert das automatisch. Wenn du den Aufwand ohne Schlüssel buchst, fehlt beides, und die Voranmeldung ist falsch, obwohl unter dem Strich derselbe Betrag herauskommt.
Häufige Fragen
Gilt Reverse Charge auch für Kleinunternehmer?
Die Steuerschuld geht auch auf Kleinunternehmer über, aber sie haben keinen Vorsteuerabzug. Für sie wird die Gebühr also tatsächlich teurer, und die Steuer ist abzuführen. Das überrascht regelmäßig und gehört vorher besprochen.
Brauche ich eine Rechnung ohne Steuerausweis?
Ja. Die Rechnung des Anbieters muss den Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers enthalten und darf keine Umsatzsteuer ausweisen. Mollie stellt solche Rechnungen im Dashboard bereit.
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