Mollie behält seine Gebühr direkt ein: Der Kunde zahlt 100 €, auf deinem Konto landen 97,10 €. Genau diese Verkürzung ist der häufigste Fehler in der E-Commerce-Buchhaltung, denn steuerlich sind das zwei Vorgänge, nicht einer.
- Der Erlös ist immer der Bruttobetrag, den der Kunde gezahlt hat, nicht der Auszahlungsbetrag.
- Die Gebühr ist ein eigener Aufwand: SKR04 Konto 6855, SKR03 Konto 4970.
- Mollie sitzt in den Niederlanden, deshalb Reverse Charge nach § 13b UStG, in DATEV BU-Schlüssel 506.
- Gebühren gehören pro Zahlung gebucht, nicht als Monatssumme, sonst lässt sich das Verrechnungskonto nicht mehr abstimmen.
Der klassische Fehler: netto buchen
Wer nur den Auszahlungsbetrag bucht, verkürzt zwei Geschäftsvorfälle zu einem. Die Folgen sind unangenehm: Der ausgewiesene Umsatz ist zu niedrig, die Umsatzsteuer wird auf einer falschen Bemessungsgrundlage berechnet, und der Betriebsausgabenabzug für die Gebühr fehlt komplett.
Bei einer Betriebsprüfung fällt so etwas auf, weil die Erlöse aus der Buchhaltung nicht zu den Rechnungen passen, die der Kunde bekommen hat. Und Rechnungen bekommt der Kunde immer über den vollen Betrag.
So sieht die Buchung richtig aus
Ein Beispiel mit einer Inlandszahlung über 100,00 € brutto und 2,90 € Mollie-Gebühr, SKR04:
| Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Erlös mit 19 % USt | 1809 Mollie-Verrechnung | 4400 Erlöse Inland | 100,00 € |
| Mollie-Gebühr | 6855 Nebenkosten Geldverkehr (BU 506) | 1809 Mollie-Verrechnung | 2,90 € |
| Auszahlung auf die Bank | 1800 Bank | 1809 Mollie-Verrechnung | 97,10 € |
Reverse Charge: warum § 13b UStG greift
Die Mollie B.V. hat ihren Sitz in Amsterdam. Für sonstige Leistungen eines im EU-Ausland ansässigen Unternehmers an einen deutschen Unternehmer verlagert sich der Leistungsort nach § 3a Abs. 2 UStG an den Sitz des Leistungsempfängers, und die Steuerschuld geht nach § 13b Abs. 1 UStG auf dich über.
Praktisch heißt das: Du meldest die Umsatzsteuer auf die Gebühr an und ziehst sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Zahlungswirksam ist das ein Nullsummenspiel, in der Voranmeldung tauchen aber beide Seiten auf. In DATEV erledigt der BU-Schlüssel 506 genau das automatisch.
Voraussetzung ist, dass du Mollie deine USt-IdNr. hinterlegt hast. Fehlt sie, stellt Mollie niederländische Umsatzsteuer in Rechnung, und die bekommst du in Deutschland nicht als Vorsteuer zurück, sondern nur über das aufwendige Vorsteuervergütungsverfahren.
Prüf einmal im Mollie-Dashboard, ob deine USt-IdNr. hinterlegt ist. Das ist die günstigste Steueroptimierung, die du in fünf Minuten erledigen kannst.
Pro Zahlung, nicht pro Monat
Es ist verlockend, die Gebühren einmal im Monat als Summe zu buchen. Das spart Zeilen und kostet Nachvollziehbarkeit: Sobald eine Auszahlung nicht aufgeht, fehlt der Anker, an dem die Differenz hängt.
Wird jede Gebühr an ihrer Zahlung gebucht, ist das Verrechnungskonto nach der letzten Auszahlung des Monats rechnerisch leer. Diese eine Zahl ist die beste Kontrolle, die eine E-Commerce-Buchhaltung hat.
Häufige Fragen
Sind Mollie-Gebühren umsatzsteuerfrei?
Teilweise. Reine Zahlungsverkehrsleistungen können nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei sein, technische Nebenleistungen sind es nicht. Wie deine konkreten Gebührenbestandteile behandelt werden, steht auf der Rechnung, die Mollie dir stellt. Kläre die Aufteilung einmalig mit deiner Kanzlei und hinterlege den passenden Schlüssel.
Was ist mit Rückbelastungen und Chargebacks?
Die laufen wie eine negative Zahlung über dasselbe Verrechnungskonto, die zugehörige Gebühr ebenfalls über 6855. Der ursprüngliche Erlös wird über eine Gutschrift korrigiert, nicht gelöscht.
Meridian erledigt all das aus deinen Mollie-Daten: 99,99 € netto im Monat, unbegrenzte Accounts, 14 Tage kostenlos.