Seit der Umsatzsteuerreform 2021 gibt es keine Lieferschwellen je Land mehr, sondern eine einzige für die gesamte EU. Sie liegt bei 10.000 Euro netto im Jahr und ist damit so niedrig, dass fast jeder wachsende Shop sie erreicht.
- Die Schwelle beträgt 10.000 € netto pro Kalenderjahr, gerechnet über alle EU-Länder zusammen.
- Hinein zählen innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatkunden und digitale Leistungen an Privatkunden in der EU.
- Wird sie überschritten, gilt ab genau diesem Umsatz die Steuer des Bestimmungslandes, nicht erst ab dem nächsten Jahr.
- Man kann freiwillig auf die Schwelle verzichten, dann gilt sie zwei Kalenderjahre lang nicht.
- Inlandsumsätze und B2B-Umsätze zählen nicht mit.
Was in die Schwelle hineinzählt
Maßgeblich ist die Summe aus zwei Gruppen: innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Waren an Privatkunden in anderen EU-Staaten, und auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen an Privatkunden in der EU, also Software, Downloads, Streaming, Online-Kurse und ähnliches.
Nicht hineingerechnet werden deine Inlandsumsätze, B2B-Umsätze mit gültiger USt-IdNr. des Kunden und alles, was in Drittländer geht.
| Fall | Zählt mit |
|---|---|
| Software an Privatkunde in Frankreich | ja |
| Ware an Privatkunde in Österreich | ja |
| Software an Unternehmen in Spanien mit USt-IdNr. | nein, Reverse Charge |
| Verkauf an Privatkunde in Deutschland | nein |
| Verkauf an Privatkunde in der Schweiz | nein, Drittland |
Was beim Überschreiten passiert
Der Wechsel greift sofort, mit dem Umsatz, der die Schwelle überschreitet. Wenn du bei 9.900 € stehst und ein Verkauf über 200 € nach Italien geht, ist genau dieser Verkauf schon italienisch zu versteuern. Es gibt keine Schonfrist bis zum Jahresende.
Auch im Folgejahr bleibt es dabei: Wer die Schwelle in einem Jahr überschritten hat, versteuert im nächsten Jahr von der ersten Zahlung an im Bestimmungsland.
Praktisch heißt das: Du brauchst eine laufende Zahl, nicht eine Jahresauswertung. Wer erst im Februar merkt, dass er im Oktober die Schwelle gerissen hat, korrigiert vier Monate rückwirkend.
Freiwilliger Verzicht: oft die ruhigere Wahl
Du kannst gegenüber dem Finanzamt erklären, dass du auf die Anwendung der Schwelle verzichtest. Dann gilt vom ersten Euro an das Bestimmungslandprinzip, und du bist an die Erklärung zwei Kalenderjahre gebunden.
Für alle, die ohnehin auf Wachstum aus sind, ist das oft der ruhigere Weg: Ein einziges Regime, keine Umstellung mitten im Jahr, keine rückwirkenden Korrekturen. Der Preis ist die OSS-Meldung ab dem ersten Umsatz.
Die Schwelle im Blick behalten
Wer EU-Umsätze in der Buchhaltung ohnehin nach Bestimmungsland trennt, sieht den Stand jederzeit. Wer alles auf ein Sammelkonto bucht, muss am Jahresende suchen.
In Meridian sind EU-Umsätze pro Land aufgeteilt, sobald sie importiert sind. Der Steuer-Split im Dashboard zeigt Inland, EU-OSS und Drittland getrennt, und der Monatsexport enthält dieselbe Aufteilung.
Häufige Fragen
Gilt die Schwelle pro Land oder für die ganze EU?
Für die ganze EU zusammen. Die alten länderspezifischen Lieferschwellen zwischen 35.000 und 100.000 Euro sind seit dem 1. Juli 2021 abgeschafft.
Zählt der Brutto- oder der Nettobetrag?
Der Nettobetrag, also ohne Umsatzsteuer.
Was ist mit Kleinunternehmern?
Seit 2025 gibt es für Kleinunternehmer eine EU-weite Sonderregelung mit eigener Anzeigepflicht. Das ist ein eigenes Verfahren und gehört in jedem Fall in ein Gespräch mit der Kanzlei, bevor der erste EU-Umsatz läuft.
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