Abo-Geschäfte sind für die Buchhaltung angenehm, solange die Zahlungen monatlich laufen und die Leistung monatlich erbracht wird. Sobald ein Jahresabo im Voraus bezahlt wird, kommt die Periodenabgrenzung ins Spiel, und dann wird es interessant.
- Mollie unterscheidet die erste Zahlung, die das Mandat erzeugt, und die Folgebelastungen auf dieses Mandat.
- Buchhalterisch ist jede Belastung ein eigener Erlös mit eigener Rechnung, die erste Zahlung ist keine Besonderheit.
- Bei monatlicher Zahlung für einen Monat Leistung gibt es nichts abzugrenzen.
- Bei Vorauszahlung über mehrere Monate gehört der Teil, der ins nächste Jahr fällt, in die passive Rechnungsabgrenzung.
- Bei Kündigung mitten im Zeitraum entsteht eine Rückerstattung, kein Storno der ursprünglichen Rechnung.
Erste Zahlung und Mandat
Bei wiederkehrenden Zahlungen braucht Mollie eine Erlaubnis des Kunden, das Mandat. Es entsteht bei der ersten Zahlung, die der Kunde aktiv bestätigt. Alle weiteren Belastungen laufen dann ohne Zutun des Kunden.
Für die Buchhaltung ist die erste Zahlung nichts Besonderes: ein Erlös wie jeder andere, mit Rechnung und Steuerausweis. Nur wenn die erste Zahlung ein reiner Verifizierungsbetrag ist, etwa ein Cent, ist sie kein Erlös, sondern ein durchlaufender Posten, der später erstattet oder verrechnet wird.
Periodenabgrenzung bei Vorauszahlung
Ein Kunde zahlt im Oktober 1.200 € für zwölf Monate. Drei Monate fallen ins laufende Jahr, neun ins nächste. Der Erlös des laufenden Jahres beträgt damit 300 €, nicht 1.200 €.
Der Rest gehört in die passive Rechnungsabgrenzung, im SKR04 auf Konto 3900, im SKR03 auf 0990. Im Folgejahr wird er monatlich oder in einer Summe aufgelöst.
| Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Zahlungseingang brutto | 1809 Mollie-Verrechnung | 4400 Erlöse Inland | 1.428,00 € |
| Abgrenzung der neun Folgemonate | 4400 Erlöse Inland | 3900 Passive RAP | 900,00 € |
| Auflösung im Folgejahr | 3900 Passive RAP | 4400 Erlöse Inland | 900,00 € |
Die Umsatzsteuer wird nicht abgegrenzt. Sie entsteht mit der Leistung beziehungsweise bei Vorauszahlung mit der Vereinnahmung, und zwar in voller Höhe.
Kündigung mitten im Zeitraum
Kündigt ein Kunde ein Jahresabo nach vier Monaten und bekommt anteilig Geld zurück, ist das eine Rückerstattung mit Gutschrift, kein Storno der ursprünglichen Rechnung. Die Bemessungsgrundlage ändert sich nach § 17 UStG im Zeitpunkt der Erstattung.
Ein noch bestehender Abgrenzungsposten wird entsprechend aufgelöst. Das ist der Punkt, an dem eine saubere Abgrenzung sich auszahlt: Ohne sie steht der Erlös in einem Jahr, die Erstattung im nächsten, und der Gewinn ist in beiden Jahren falsch.
Was Meridian dabei tut und was nicht
Meridian bucht jede Mollie-Zahlung als Erlös des Zahlungsmonats, mit Rechnung und Steuersplit, und jede Rückerstattung als Generalumkehr zum Erstattungsdatum. Das ist die Zahlungssicht, und sie ist vollständig.
Die Periodenabgrenzung nimmt Meridian nicht vor, weil sie eine Aussage über die Leistungsdauer braucht, die in den Zahlungsdaten nicht steht. Bei monatlichen Abos gibt es nichts abzugrenzen. Bei Jahresabos ist das eine Abschlussbuchung, die deine Kanzlei einmal im Jahr setzt, und dafür genügt ihr die Information, welcher Umsatz aus Jahreszahlungen stammt.
Häufige Fragen
Ändert sich etwas, wenn ich Istversteuerung habe?
Für die Umsatzsteuer ja, dann entsteht sie mit der Vereinnahmung. Die Periodenabgrenzung im Jahresabschluss bleibt davon unberührt, sie folgt der Leistung.
Wie gehe ich mit Testphasen um?
Eine kostenlose Testphase erzeugt keinen Umsatz, also auch keine Buchung. Erst die erste echte Belastung ist ein Erlös.
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