Skonto ist der häufigste Grund, warum eine Zahlung nicht zur Rechnung passt. Der Kunde zahlt weniger, und zwar mit deiner Erlaubnis. Buchhalterisch steckt darin mehr als ein fehlender Betrag: Der Erlös sinkt, die Umsatzsteuer sinkt mit, und der offene Posten muss trotzdem auf null gehen. DATEV hat dafür eigene Konten, die das meiste davon automatisch erledigen.
- Skonto mindert nachträglich das Entgelt. Nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigst du deshalb auch die Umsatzsteuer, und zwar für den Zeitraum, in dem der Kunde mit Skonto zahlt.
- Gebucht wird der Abzug brutto auf ein Konto für gewährte Skonti: im SKR03 8736 bei 19 % und 8731 bei 7 %, im SKR04 4736 und 4731.
- Diese Konten sind im DATEV-Kontenrahmen Automatikkonten. DATEV rechnet die Umsatzsteuer selbst heraus, ein zusätzlicher Steuerschlüssel ist nicht nötig.
- Zahlung und Skonto gleichen den offenen Posten gemeinsam aus, wenn beide Buchungen die Rechnungsnummer in Belegfeld 1 tragen.
Ein Beispiel mit Zahlen
Du stellst eine Rechnung über 1.000,00 Euro netto plus 190,00 Euro Umsatzsteuer, zusammen 1.190,00 Euro. Darauf steht: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Dein Kunde zahlt am achten Tag 1.166,20 Euro.
Der Abzug beträgt 23,80 Euro brutto. Davon sind 20,00 Euro Minderung des Entgelts und 3,80 Euro Umsatzsteuer, die du nicht mehr schuldest. Gebucht wird in drei Schritten. 10000 steht für das Debitorenkonto des Kunden, 8400 und 4400 sind die Erlöskonten für 19 %, 1200 und 1800 die Bank.
| Vorgang | SKR03 | SKR04 | Betrag in Euro |
|---|---|---|---|
| Rechnung | 10000 an 8400 | 10000 an 4400 | 1.190,00 |
| Zahlung | 1200 an 10000 | 1800 an 10000 | 1.166,20 |
| Skonto | 8736 an 10000 | 4736 an 10000 | 23,80 |
Nach den drei Buchungen steht der Debitor auf null, der Erlös bei 980,00 Euro netto und die Umsatzsteuer bei 186,20 Euro.
Warum die Umsatzsteuer mitsinkt
Die Umsatzsteuer bemisst sich nach dem Entgelt, also nach dem, was der Kunde tatsächlich zahlt. Zieht er Skonto ab, ändert sich das Entgelt nachträglich. § 17 Abs. 1 UStG verlangt dann, dass du die geschuldete Steuer berichtigst. Dein Kunde berichtigt spiegelbildlich seine Vorsteuer.
Bei Soll-Versteuerung gehört die Berichtigung in den Zeitraum, in dem sich das Entgelt ändert, also in den Monat, in dem der Kunde mit Skonto zahlt, und nicht in den Monat der Rechnung. Geht die Rechnung im März raus und zahlt der Kunde im April, sinkt die Umsatzsteuer in der Voranmeldung für April. Bei Ist-Versteuerung entsteht die Steuer ohnehin nur auf den gezahlten Betrag.
Ausrechnen musst du die Steuer dafür nicht. Das erledigt das Automatikkonto, sobald die Skontobuchung im richtigen Monat steht. Eine neue Rechnung oder eine Rechnungskorrektur brauchst du für ein Skonto nicht, das hat das Bundesfinanzministerium ausdrücklich klargestellt.
Die Skontokonten im SKR03 und SKR04
DATEV führt für gewährte Skonti eigene Konten je Steuersatz. Im Kontenrahmen tragen sie das Kürzel AM, sind also Automatikkonten mit Umsatzsteuerfunktion.
Viele Kanzleien richten darunter eigene Unterkonten ein, etwa je Zahlungsweg. Welche Nummer am Ende gilt, entscheidet deine Kanzlei. Die Standardkonten sind der übliche Ausgangspunkt.
| Bezeichnung | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| Gewährte Skonti 19 % USt | 8736 | 4736 |
| Gewährte Skonti 7 % USt | 8731 | 4731 |
Automatikkonto heißt: kein Steuerschlüssel in der Buchung
Auf einem Automatikkonto leitet DATEV die Steuer aus dem Konto selbst ab. Ein BU-Schlüssel ist dafür nicht nötig und gehört in der Regel auch nicht in die Buchung.
Anders ist es, wenn deine Kanzlei für Skonti ein Sachkonto ohne Automatik verwendet. Dann braucht die Buchung den passenden Steuerschlüssel, sonst bleibt die Umsatzsteuer unverändert stehen. Frag in dem Fall nach, welchen Schlüssel deine Kanzlei dafür vorsieht.
Rechnungen mit 7 % und 19 %
Enthält eine Rechnung Positionen mit beiden Steuersätzen, betrifft der Abzug beide. Du teilst ihn deshalb auf und buchst jeden Teil auf das Skontokonto seines Steuersatzes. Üblich ist die Aufteilung im Verhältnis der Bruttobeträge.
Ein Beispiel: 535,00 Euro brutto zu 7 % und 595,00 Euro brutto zu 19 %, zusammen 1.130,00 Euro. Bei 2 % Skonto entfallen 10,70 Euro auf 8731 im SKR03 oder 4731 im SKR04 und 11,90 Euro auf 8736 oder 4736.
Den offenen Posten sauber ausgleichen
In der offenen Postenführung von DATEV finden Rechnung, Zahlung und Skonto über die Rechnungsnummer in Belegfeld 1 zusammen. Steht sie in allen drei Buchungen, gleicht sich der Posten aus und ist erledigt.
Fehlt die Nummer bei der Skontobuchung, bleiben zwei Posten stehen: die Rechnung mit 23,80 Euro Rest und eine Gutschrift in gleicher Höhe. Der Saldo des Debitors stimmt, die Postenliste nicht, und jemand muss die beiden von Hand zusammenführen.
Wenn die Zahlung über Mollie kommt
Bei Zahlungen über Mollie steht statt der Bank das Mollie-Verrechnungskonto im Soll. Die Logik bleibt dieselbe: Zahlung und Skonto gegen den Debitor, beide mit der Rechnungsnummer. Schwierig ist nur, die Rechnungsnummer überhaupt an die Zahlung zu bekommen, denn Mollie kennt deine Faktura nicht.
Meridian übernimmt das für Firmen mit eigener Faktura. Es bucht jede Mollie-Zahlung gegen den Debitor der Rechnung, schreibt deine Rechnungsnummer in Belegfeld 1 und erkennt Skonto an deinem Satz, deinem Höchstsatz und deiner Frist. Wie die Zuordnung über Zahlungslinks funktioniert, steht im Guide zu Mollie-Zahlungslinks für eigene Rechnungen.
Häufige Fragen
Buche ich Skonto netto oder brutto?
Brutto, auf das Automatikkonto. DATEV teilt den Betrag selbst in Minderung des Entgelts und Umsatzsteuer auf. Wer netto bucht, muss die Steuer in einer zweiten Buchung korrigieren.
Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?
Ein Rabatt steht bei Rechnungsstellung fest und ist meist schon im Rechnungsbetrag enthalten. Skonto hängt davon ab, wann der Kunde zahlt, und entsteht erst mit der Zahlung. Deshalb wird Skonto nachträglich gebucht und berichtigt bei Soll-Versteuerung die Umsatzsteuer erst im Monat der Zahlung.
Muss ich für das Skonto eine korrigierte Rechnung schreiben?
Nein. Nach dem BMF-Schreiben vom 3. August 2004 ist bei Inanspruchnahme eines Skontos kein Belegaustausch nötig. Die ursprüngliche Rechnung bleibt, die Berichtigung passiert in der Buchhaltung.
Und wenn der Kunde nach Ablauf der Frist trotzdem Skonto abzieht?
Dann hat er keinen Anspruch auf den Abzug, und der Rest bleibt eine offene Forderung. Ob du ihn einforderst oder nachlässt, entscheidest du. Lässt du ihn nach, mindert auch das das Entgelt, nur ist es dann kein vereinbartes Skonto mehr. Stimm die Buchung dafür mit deiner Kanzlei ab.
Quellen
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