meridian
FeaturesIntegrationenPreisFAQGuides
AnmeldenKostenlos testen
Start/Guides/Umsatzsteuer
Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bei CoinGate-Zahlungen: Kundenland, Nachweise und Entgelt in Euro

Stand: Oktober 2026 · Meridian, Hamburg

Auf dieser Seite
Ändert die Zahlung mit Krypto etwas an der Umsatzsteuer?Wo wird versteuert? Der Ort hängt am KundenWelche Nachweise du bei Kryptozahlungen hastWelcher Betrag ist das Entgelt?Erstattungen und die 90-Tage-GrenzeUnd die Gebühren von CoinGate?Automatisch mit MeridianHäufige Fragen

Bei Kartenzahlungen liefert der Zahlungsdienst das Kartenland gleich mit, bei CoinGate nicht: Der Kunde zahlt von einer Wallet, und die Bestelldaten, die CoinGate über die API zurückgibt, enthalten weder sein Land noch seine Anschrift. Für Verkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern ist das Land aber genau die Angabe, an der Steuersatz und OSS hängen. Dieser Guide zeigt, welche Nachweise du bei Kryptozahlungen selbst sammeln musst, welches Entgelt du versteuerst und wie Erstattungen wirken. Die Grundlagen zur Kryptozahlung selbst stehen im Guide Krypto-Zahlungen buchen.

Kurz gesagt
  • Kryptowährungen, die als Zahlungsmittel akzeptiert werden, sind umsatzsteuerlich gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt (Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE). Steuersatz, Ort und Rechnung richten sich nach deiner Leistung und deinem Kunden, nicht danach, dass über CoinGate bezahlt wurde.
  • Elektronisch erbrachte Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Ländern werden dort versteuert, wo der Kunde wohnt, sobald deine grenzüberschreitenden Umsätze dieser Art und deine Fernverkäufe in der EU zusammen 10.000 € im Vorjahr oder im laufenden Jahr überschreiten (§ 3a Abs. 5 UStG). Für den Wohnort brauchst du nach Art. 24b Buchst. d MwSt-DVO zwei einander nicht widersprechende Beweismittel.
  • Die Bestelldaten von CoinGate enthalten kein Kundenland. Beide Beweismittel müssen deshalb aus deinem eigenen Checkout kommen, typischerweise die angegebene Rechnungsanschrift und die IP-Adresse des Kunden. Die Bankverbindung, sonst ein gängiges Beweismittel, gibt es bei Kryptozahlungen nicht.
  • Entgelt ist der Preis in Euro, den der Kunde laut Bestellung zahlt (§ 10 Abs. 1 UStG). Ein späterer Kursgewinn auf behaltene Kryptowerte gehört nicht zum Entgelt für deinen Verkauf.

Ändert die Zahlung mit Krypto etwas an der Umsatzsteuer?

Nein. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass stellt sogenannte virtuelle Währungen wie Bitcoin den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleich, soweit die Beteiligten sie als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert haben und sie keinem anderen Zweck dienen (Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE, Stand 2. Juni 2026). Für Einzelheiten verweist der Erlass auf das BMF-Schreiben vom 27. Februar 2018.

Für dich heißt das: Dein Verkauf wird versteuert wie bei einer Zahlung in Euro. Was CoinGate als Zahlungsdienst tut, ändert weder den Ort der Leistung noch den Steuersatz. Kurs, Zeitpunkt und die zweistufige Buchung erklärt der Guide Krypto-Zahlungen buchen.

Wo wird versteuert? Der Ort hängt am Kunden

Wo dein Umsatz steuerbar ist, hängt davon ab, an wen du verkaufst und was. Für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen an Privatkunden gilt § 3a Abs. 5 UStG: Ort ist der Wohnsitz des Kunden. Das gilt nicht, wenn du nur in einem EU-Staat ansässig bist und deine grenzüberschreitenden Umsätze dieser Art und deine Fernverkäufe in andere EU-Länder zusammen 10.000 € im Vorjahr nicht überschritten haben und im laufenden Jahr nicht überschreiten; auf diese Ausnahme kannst du verzichten. Was über dieser Schwelle im EU-Ausland steuerbar ist, meldest du über OSS, siehe Lieferschwelle 10.000 Euro.

Kunde und LeistungOrt der LeistungWas du dafür brauchst
Privatkunde in DeutschlandDeutschlandNachweis, dass der Kunde in Deutschland sitzt
Privatkunde im EU-Ausland, digitale Leistung, über 10.000 € EU-weitWohnsitz des Kunden, Meldung über OSSzwei einander nicht widersprechende Beweismittel
Privatkunde im EU-Ausland, unter 10.000 € EU-weitDeutschland, wenn du nicht verzichtet hastKontrolle der Schwelle
Unternehmen im EU-Ausland mit USt-IdNr., sonstige LeistungSitz des Kunden, Reverse Chargegültige USt-IdNr. des Kunden
Warenlieferungnach den Regeln für Lieferungen, nicht nach § 3aLieferadresse
Ort der Leistung bei CoinGate-Verkäufen, vereinfacht

Welche Nachweise du bei Kryptozahlungen hast

Art. 24f MwSt-DVO zählt als Beweismittel insbesondere auf: die Rechnungsanschrift des Kunden, die IP-Adresse seines Geräts oder eine andere Geolokalisierung, Bankangaben wie den Ort des Kontos, den Mobilfunk-Ländercode der SIM-Karte, den Ort des Festnetzanschlusses und sonstige wirtschaftlich relevante Informationen. Für den Ort beim Kunden im EU-Ausland brauchst du zwei davon, die einander nicht widersprechen.

Bei Kryptozahlungen fällt die bequemste Quelle weg: Es gibt keine Karte und kein Bankkonto, deren Land der Zahlungsdienst kennt. Übrig bleibt, was dein Checkout erhebt. In der Praxis sind das die Rechnungsanschrift, die der Kunde angibt, und die IP-Adresse beim Kauf. Speichere beides zu jeder Bestellung.

Seit 2025 kennt die Create-Order-API von CoinGate ein optionales Objekt shopper mit E-Mail, IP-Adresse und Wohnsitzland. CoinGate nutzt es laut Dokumentation, um das Formular für die Travel Rule im Checkout vorzubefüllen. Was du dort übergibst, stammt aus deinem eigenen Checkout und ersetzt deine Aufzeichnungen nicht; die Antwort von Get Order enthält laut API-Dokumentation kein Kundenland.

  • Rechnungsanschrift oder zumindest das Land, das der Kunde im Checkout angibt.
  • IP-Adresse beim Bezahlvorgang und das Land, das du ihr zuordnest.
  • Bei Widerspruch zwischen beiden: Dokumentiere, welches Land du nimmst und warum, oder frag beim Kunden nach.

Die Vereinfachung für Unternehmen mit höchstens 100.000 € solcher Umsätze im laufenden und im vorangegangenen Jahr erlaubt nach Art. 24b MwSt-DVO ein einziges Beweismittel nach Art. 24f Buchst. a bis e, aber nur eines, das eine an der Leistung beteiligte dritte Person liefert, also weder du noch der Kunde. Weil CoinGate kein Kundenland liefert, kannst du dich darauf bei CoinGate-Verkäufen in der Regel nicht stützen. Stimm das mit deiner Kanzlei ab.

Welcher Betrag ist das Entgelt?

Entgelt ist nach § 10 Abs. 1 UStG alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die du für deine Leistung erhältst oder erhalten sollst, abzüglich der Umsatzsteuer. Bei CoinGate legst du den Preis in deiner Bestellung in Euro fest, und CoinGate erzeugt für die Zahlung über die Bezahlseite einen festen Kurs, der 20 Minuten gilt. Der Eurobetrag der Bestellung ist damit dein Entgelt, nicht ein Kryptobetrag und nicht der Betrag nach CoinGate-Gebühr.

Zwei Sonderfälle regeln die Sonderbedingungen von CoinGate: Bei einer Überzahlung schreibt CoinGate dir nur den geforderten Betrag gut, der Überschuss kann an den Kunden zurückgehen. Bei einer Unterzahlung schreibt CoinGate im Regelfall nichts gut; nur auf deinen vorherigen Wunsch passt CoinGate die Bestellung an den erhaltenen Betrag an. Ob dann der erhaltene Betrag oder der ursprüngliche Preis das Entgelt ist, klärst du mit deiner Kanzlei.

Erstattungen und die 90-Tage-Grenze

Erstattest du einem Kunden über CoinGate, mindert das das Entgelt. Nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigst du die Umsatzsteuer für den Zeitraum, in dem sich die Bemessungsgrundlage ändert, also im Monat der Erstattung, zum Satz und im Land des ursprünglichen Verkaufs, mit einer Gutschrift, die auf die Rechnung verweist.

CoinGate nimmt Erstattungswünsche für erfolgreich gutgeschriebene Zahlungen nicht vom Kunden an, sondern nur von dir, und laut Sonderbedingungen nur innerhalb von 90 Kalendertagen nach der Gutschrift. Danach musst du selbst erstatten, etwa per Überweisung. Für die Umsatzsteuer gilt dasselbe, egal auf welchem Weg das Geld zurückgeht.

Und die Gebühren von CoinGate?

Die Umsatzsteuer auf die Gebühren, die CoinGate dir berechnet, ist eine eigene Frage und hat mit der Steuer auf deinen Verkauf nichts zu tun. CoinGate äußert sich dazu nicht; die Optionen, steuerfrei nach § 4 Nr. 8 UStG oder Reverse Charge nach § 13b Abs. 1 UStG, stehen im Guide CoinGate Gebühren und Auszahlung buchen.

Automatisch mit Meridian

Weil CoinGate das Kundenland nicht kennt, nimmt Meridian die Nachweise aus deinem Checkout: Über die Nachweis-API übergibst du je Bestellung die Kunden-IP, das Land, das du ihr zuordnest, und das Land, das der Kunde angegeben hat. Meridian nimmt zuerst das angegebene Land, dann das Land der IP, druckt beides auf die Rechnung und zählt Bestellungen, bei denen sich beide widersprechen. Bei Warenlieferungen zählt die IP nicht. Fehlt jeder Nachweis, bucht Meridian die Bestellung als Inlandsumsatz; prüfe solche Fälle.

Eine Grenze nennen wir offen: Bei CoinGate übernimmt Meridian keine USt-IdNr. des Kunden. Verkäufe an Unternehmen im EU-Ausland mit Reverse Charge bildet Meridian für CoinGate deshalb nicht ab; solche Rechnungen stellst du selbst aus. Erstattungen bucht Meridian mit Gutschrift in dem Monat, in dem CoinGate sie abschließt, mit Steuer, Land und Satz des ursprünglichen Verkaufs. Mehr auf der Seite CoinGate DATEV Schnittstelle.

Häufige Fragen

Muss ich auf Zahlungen über CoinGate Umsatzsteuer abführen?

Ja, auf deinen Verkauf, genauso wie bei einer Zahlung in Euro. Kryptowährungen, die als Zahlungsmittel akzeptiert werden, sind laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass gesetzlichen Zahlungsmitteln gleichgestellt.

Woher bekomme ich bei CoinGate das Land meines Kunden?

Aus deinem eigenen Checkout. Die Bestelldaten von CoinGate enthalten weder Land noch Anschrift des Kunden. Speichere zu jeder Bestellung die angegebene Rechnungsanschrift oder das Land und die IP-Adresse beim Kauf.

Reicht bei CoinGate ein einziger Nachweis für das Kundenland?

Im Regelfall nicht. Die Vereinfachung mit einem Beweismittel für Unternehmen bis 100.000 € setzt nach Art. 24b MwSt-DVO voraus, dass es von einer dritten, an der Leistung beteiligten Person stammt. CoinGate liefert kein Kundenland, also brauchst du zwei eigene Nachweise, die sich nicht widersprechen.

Ist der Kursgewinn auf behaltene Kryptowerte umsatzsteuerpflichtig?

Er gehört nicht zum Entgelt für deinen Verkauf, das bleibt der Eurobetrag der Bestellung. Wie Bestand, Umtausch und Kursgewinn gebucht werden und was ertragsteuerlich gilt, steht im Guide Krypto-Zahlungen buchen.

Quellen

  • BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a und Abschnitt 1.1 Abs. 5a (Stand 2. Juni 2026)
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 (MwSt-DVO), Art. 24b und 24f, konsolidierte Fassung
  • § 3a UStG: Ort der sonstigen Leistung, Abs. 5
  • § 10 UStG: Bemessungsgrundlage
  • § 17 UStG: Änderung der Bemessungsgrundlage
  • CoinGate: Special Terms and Conditions for Crypto-Assets Payment Processing (Kurs, Über- und Unterzahlung, Erstattungen)
  • CoinGate API: Create Order (Objekt shopper)
  • CoinGate API: Get Order
Mit Meridian automatisch: CoinGate

Meridian liest deine CoinGate-Daten direkt und macht daraus DATEV-Buchungsstapel mit Belegen an der Buchung: 99,99 € netto im Monat, unbegrenzte Accounts, 14 Tage kostenlos.

CoinGate in MeridianKostenlos testen

Passend dazu

BuchungspraxisKrypto-Zahlungen buchen: Bitcoin im Shop richtig erfassenDer Verkauf ist ein ganz normaler Umsatz. Spannend wird es erst danach, beim Kryptobestand.BuchungspraxisCoinGate buchen: Krypto-Zahlungen mit Euro-Abrechnung oder KryptobestandOb du CoinGate wie einen Zahlungsdienst oder wie einen Kryptobestand buchst, entscheidet eine einzige Einstellung.Gebühren und AuszahlungCoinGate Gebühren und Auszahlung buchen (Stand Oktober 2026)Jede Gebühr aus der CoinGate-Preisliste, wo sie im Konto auftaucht und wie Gebühren und Auszahlungen gebucht werden.GuideOSS-Nachweis bei digitalen Leistungen: warum das Kartenland zähltOhne Lieferadresse braucht der Leistungsort einen Beweis. Das Kartenland ist der praktischste.GuideDie 10.000-Euro-Schwelle: ab wann du im EU-Ausland Steuern zahlstEine Schwelle für die ganze EU, und sie ist niedriger, als die meisten denken.
meridian

Jeder Zahlungsanbieter zu DATEV, automatisch.

Produkt

FeaturesSo funktioniert'sPreisAnbieter anfragenFAQ

Integrationen

Alle IntegrationenMollie DATEVStripe DATEVPayPal DATEVCoinGate DATEV

Wissen

Alle GuidesMollie DATEV SchnittstelleOSS nach KartenlandDATEV-Buchungsstapel (EXTF)Beispiel-ExportAPI-Docs

Rechtliches

ImpressumDatenschutzAGB

Mollie, Stripe, PayPal, CoinGate, DATEV und alle weiteren genannten Namen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Meridian ist ein unabhängiges Produkt, arbeitet mit deren offenen Schnittstellen und steht in keiner Geschäftsbeziehung zu ihnen.

Mit Liebe gebaut in Hamburg, zwischen Hafenblick und Umsatzsteuervoranmeldung.© 2026 Meridian
meridian