CoinGate schickt keine Monatsrechnung über Gebühren, sondern zieht sie direkt vom Guthaben ab. Wer nur die Auszahlung auf dem Bankkonto sieht, sieht deshalb weder Umsatz noch Gebühren. Dieser Guide zeigt, welche Gebühren CoinGate laut Preisliste berechnet, wo du sie belegst, wie du sie buchst und warum die Frage nach dem Steuerschlüssel bei CoinGate offener ist als bei Stripe oder Mollie.
- Im Standardtarif berechnet CoinGate 1 % je Zahlung und keine Monatsgebühr. Auszahlungen per SEPA sind kostenlos, Mindestbetrag 50 €; SWIFT kostet 0,50 %, mindestens 50 €, ein manueller Umtausch auf der Plattform 1 %, eine Erstattung 0,25 € plus 0,1 % bei Währungswechsel (Stand Oktober 2026).
- CoinGate zieht fällige Gebühren laut AGB direkt von den Kryptowerten oder Geldern ab, die es für dich verarbeitet. Gebucht werden sie deshalb aus dem Kontoverlauf, nicht aus einer Eingangsrechnung.
- Belege sind der Monatsauszug im CoinGate-Konto und je Auszahlung eine herunterladbare PDF-Quittung, die CoinGate laut AGB nach Ausführung bereitstellt.
- In AGB und Preisliste sagt CoinGate nichts zur Umsatzsteuer auf seine Gebühren. Ob sie steuerfrei nach § 4 Nr. 8 UStG sind oder als Leistung aus Litauen unter § 13b Abs. 1 UStG fallen, legst du mit deiner Kanzlei fest.
Was kostet CoinGate?
Die Tabelle gibt die Preisliste für den Standardtarif wieder. Für Enterprise-Kunden nennt CoinGate individuelle, nach Volumen gestaffelte Preise. Laut AGB gelten für Geschäftskunden mitunter eigene Gebühren, Änderungen kündigt CoinGate vorher an.
| Leistung | Gebühr | Hinweis |
|---|---|---|
| Zahlungsabwicklung | 1 % je Transaktion | keine Monatsgebühr |
| Auszahlung per SEPA | kostenlos | Mindestbetrag 50 € |
| Auszahlung in Krypto | kostenlos | Mindestbetrag 50 € |
| Auszahlung per SWIFT | 0,50 % | laut Preisliste mindestens 50 € Gebühr |
| Manueller Umtausch auf der Plattform | 1 % | automatischer Umtausch beim Bezahlvorgang ausgenommen |
| Erstattung an Kunden | 0,25 € plus 0,1 % | die 0,1 % nur, wenn die Währung der Erstattung von der gezahlten abweicht |
| Crypto Payouts an Dritte | 0,50 € plus 0,5 %, mit Umtausch 0,50 € plus 1,5 % | eigenes Produkt, keine Auszahlung an dich |
| Einzahlungen | kostenlos |
Für Konten, auf denen 12 Monate lang nichts passiert und auf Prüfanfragen 6 Monate lang keine Antwort kommt, sehen die AGB eine Gebühr für ruhende Konten vor: 2 % des Restguthabens je Woche, mindestens 10 €, bis zum ganzen Guthaben. Ein Restguthaben bei CoinGate solltest du deshalb nicht liegen lassen.
Wo die Gebühren auftauchen
CoinGate stellt keine Gebührenrechnung, über die du bezahlst. Laut AGB zeigt CoinGate die Gebühren vor jeder Transaktion an und danach noch einmal auf der Quittung, und fällige Beträge zieht CoinGate am Fälligkeitstag ohne weitere Anweisung von den Kryptowerten oder Geldern ab, die es für dich verarbeitet. Im Kontoverlauf (Ledger) stehen Gebühren deshalb als eigene Belastungen neben der Gutschrift der Bestellung.
Als Beleg dient der Monatsauszug, den CoinGate laut AGB bereitstellt und der auch im CoinGate-Konto abrufbar ist, mit Art und Menge der Werte, aktuellem Marktwert und dem Verlauf des Zeitraums. Für jede Auszahlung gibt es nach Ausführung eine herunterladbare PDF-Quittung.
Auszahlungen auf dein Bankkonto
Im Standardtarif rechnet CoinGate laut Preisliste automatisch wöchentlich ab, Enterprise-Kunden wöchentlich oder auf Anfrage. Eine Auszahlung legst du im CoinGate-Konto an; Geld geht auf das angegebene Bankkonto, Kryptowerte an die angegebene Wallet-Adresse. CoinGate kann eine Auszahlung aus Compliance-Gründen zurückweisen oder aussetzen.
Gebucht wird die Auszahlung wie bei jedem Zahlungsdienst als Umbuchung, nie als Umsatz: Geldtransit an CoinGate-Verrechnung am Tag der Auszahlung, Bank an Geldtransit am Tag des Eingangs. Kommt eine Auszahlung zurück, kehrst du die erste Buchung um. Eine Auszahlung in Krypto an deine eigene Wallet ist dagegen ein Bestandswechsel und gehört in die Kryptobuchhaltung, siehe Krypto-Zahlungen buchen.
Umsatzsteuer auf CoinGate-Gebühren: steuerfrei oder § 13b?
Vertragspartner ist die UAB Decentralized in Vilnius, die laut eigener Angabe von der Bank of Lithuania als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCA zugelassen und als Zahlungsinstitut lizenziert ist. Zur Umsatzsteuer auf die eigenen Gebühren steht in AGB und Preisliste nichts; die AGB sagen nur, dass CoinGate deine Steuern weder ermittelt noch abführt. Damit bleibt die Einordnung bei dir und deiner Kanzlei:
| Einordnung | Grundlage | Voranmeldung 2026 | Buchung |
|---|---|---|---|
| steuerfreier Umsatz im Zahlungsverkehr oder mit gesetzlichen Zahlungsmitteln | § 4 Nr. 8 Buchst. b oder d UStG | keine Kennzahl | 6855 (4970) ohne Steuerschlüssel |
| steuerpflichtige sonstige Leistung eines Unternehmers aus dem EU-Ausland | § 3a Abs. 2 und § 13b Abs. 1 UStG | Kz 46 und 47, Vorsteuer in Kz 67 | 6855 (4970) mit dem Reverse-Charge-Schlüssel deiner Kanzlei |
Für dich als voll vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen kosten beide Wege gleich viel, sie führen aber zu unterschiedlichen Kennzahlen. Wichtig ist, dass ihr euch einmal festlegt und alle Monate gleich bucht.
So buchst du Gebühren und Auszahlungen
Jede Gebühr wird getrennt von der Gutschrift der Bestellung gebucht, mit dem Steuerschlüssel, den ihr festgelegt habt. Nimmt CoinGate eine Gebühr zurück, buchst du umgekehrt.
| Vorgang | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Gebühr der Zahlungsabwicklung | 6855 (4970) | CoinGate-Verrechnung |
| Gebühr zurückgenommen | CoinGate-Verrechnung | 6855 (4970) |
| Erstattungsgebühr | 6855 (4970) | CoinGate-Verrechnung |
| Auszahlung per SEPA | 1460 (1360) | CoinGate-Verrechnung |
| Eingang auf dem Bankkonto | 1800 (1200) | 1460 (1360) |
| Auszahlung zurückgekommen | CoinGate-Verrechnung | 1460 (1360) |
Automatisch mit Meridian
Meridian bucht jede Gebühr, die im CoinGate-Ledger in Euro steht, als eigene Zeile auf dein Gebührenkonto, bei einer Bestellung mit deren Rechnungsnummer. Auszahlungen bucht Meridian über Geldtransit mit der Kennung der Auszahlung, zurückgekommene Auszahlungen umgekehrt. Ein Abstimmungsbericht vergleicht, ob der Stapel das Guthabenkonto um genau den Betrag bewegt, den CoinGate als Saldo zeigt.
Den Steuerschlüssel für CoinGate-Gebühren stellst du in den Einstellungen von CoinGate ein. Ab Werk ist dort keiner gesetzt, die Gebühren stehen also als steuerfrei im Stapel. Setzt deine Kanzlei § 13b an, trägst du ihren Schlüssel ein. Mehr auf der Seite CoinGate DATEV Schnittstelle.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die CoinGate-Gebühren?
Im Standardtarif 1 % je Zahlung ohne Monatsgebühr. SEPA-Auszahlungen sind kostenlos ab 50 €, SWIFT kostet 0,50 %, mindestens 50 €, ein manueller Umtausch 1 %, eine Erstattung 0,25 € plus 0,1 % bei Währungswechsel (Stand Oktober 2026).
Bekomme ich von CoinGate eine Rechnung über die Gebühren?
Nicht im Sinne einer Eingangsrechnung, die du bezahlst. CoinGate zieht die Gebühren vom Guthaben ab und zeigt sie auf der Quittung und im Monatsauszug. Diese Unterlagen sind dein Beleg.
Wie oft zahlt CoinGate aus?
Im Standardtarif nennt CoinGate automatische Abrechnungen wöchentlich. Auszahlungen per SEPA sind ab 50 € kostenlos.
Welcher Steuerschlüssel gehört auf CoinGate-Gebühren?
Das ist nicht abschließend geklärt, und CoinGate äußert sich in AGB und Preisliste nicht dazu. In Betracht kommen steuerfrei nach § 4 Nr. 8 UStG oder Reverse Charge nach § 13b Abs. 1 UStG. Legt die Behandlung einmal mit eurer Kanzlei fest.
Quellen
- CoinGate: Pricing
- CoinGate: General Terms and Conditions (Fees, Taxes, Custody, Withdrawals, Dormant Account)
- CoinGate: Special Terms and Conditions for Crypto-Assets Payment Processing
- § 3a UStG: Ort der sonstigen Leistung
- § 4 UStG: Steuerbefreiungen, Nr. 8
- § 13b UStG: Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- BMF: Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
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