meridian
FeaturesIntegrationenPreisFAQGuides
AnmeldenKostenlos testen
Start/Guides/Buchungspraxis
Buchungspraxis

Krypto-Zahlungen buchen: Bitcoin im Shop richtig erfassen

Stand: Oktober 2026 · Meridian, Hamburg

Auf dieser Seite
Ist eine Bitcoin-Zahlung umsatzsteuerlich etwas Besonderes?Welcher Kurs gilt für die Umsatzsteuer?Die zweistufige Buchung: erst Verkauf, dann KryptobestandBTCPay Server, CoinGate und andere Dienste: wer trägt das Kursrisiko?Gebühren von Krypto-Zahlungsdiensten und WalletsWelche Nachweise du aufbewahren solltestAutomatisch mit MeridianHäufige Fragen

Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte als Zahlung annimmt, verkauft umsatzsteuerlich ganz normal, nur mit einem anderen Zahlungsmittel. Schwierig wird es, weil zwei Steuerwelten aufeinandertreffen: die Umsatzsteuer, die nur den Verkauf sieht, und die Ertragsteuer, für die der eingenommene Kryptowert danach ein eigenes Wirtschaftsgut deines Betriebs ist. Dieser Guide trennt beides und zeigt die Buchung in zwei Schritten.

Kurz gesagt
  • Umsatzsteuerlich ist die Zahlung mit Bitcoin der Zahlung mit Geld gleichgestellt (Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE, BMF-Schreiben vom 27. Februar 2018); dein Verkauf ist normal steuerpflichtig.
  • Das Entgelt ist der Gegenwert in Euro zum Zeitpunkt der Leistung, umgerechnet zum letzten veröffentlichten Verkaufskurs, den du dokumentieren musst.
  • Gebucht wird in zwei Schritten: erst der Verkauf zum Eurowert, danach Bestand, Umtausch und Gebühren des Kryptowerts, bei denen Kursgewinne oder Kursverluste entstehen.
  • Ertragsteuerlich gilt das BMF-Schreiben vom 6. März 2025: Kryptowerte werden mit dem Marktkurs bei Anschaffung angesetzt, ein dokumentierter, gleichmäßig ermittelter Tageskurs wird akzeptiert.

Ist eine Bitcoin-Zahlung umsatzsteuerlich etwas Besonderes?

Nein, wer Ware oder eine Leistung gegen Bitcoin verkauft, versteuert den Umsatz wie bei einer Zahlung in Euro. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass stellt sogenannte virtuelle Währungen den gesetzlichen Zahlungsmitteln gleich, soweit die Beteiligten sie als alternatives vertragliches und unmittelbares Zahlungsmittel akzeptiert haben und sie keinem anderen Zweck dienen (Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a UStAE, Stand 2. Juni 2026). Spielwährungen in Onlinespielen sind ausdrücklich ausgenommen.

Das BMF-Schreiben vom 27. Februar 2018, auf das der Erlass verweist, zieht daraus die Folgerung: Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist nicht steuerbar. Es entsteht also kein zweiter Umsatz, nur weil der Kunde in Bitcoin zahlt. Den Umtausch von konventionellen Währungen in Bitcoin und umgekehrt behandelt das Schreiben als steuerbare, aber nach § 4 Nr. 8 Buchst. b UStG steuerfreie Leistung.

Ort der Leistung, Steuersatz und OSS richten sich wie immer nach der Leistung selbst, nicht nach dem Zahlungsmittel.

Welcher Kurs gilt für die Umsatzsteuer?

Maßgeblich ist der Gegenwert in Euro zu dem Zeitpunkt, zu dem du die Leistung ausführst. Das BMF-Schreiben verlangt die Umrechnung in analoger Anwendung von Art. 91 Abs. 2 MwStSystRL zum letzten veröffentlichten Verkaufskurs, etwa von einem Umrechnungsportal im Internet, und du musst diesen Kurs dokumentieren.

In der Praxis steht der Kurs meist schon im Bezahlvorgang fest: Der Zahlungsdienst erzeugt eine Rechnung über einen Eurobetrag und rechnet ihn beim Bezahlen in Bitcoin um. Dieser Eurobetrag ist dein Entgelt, solange Zahlung und Leistung zusammenfallen. Liegt die Lieferung deutlich später, zählt nach dem Schreiben der Zeitpunkt der Leistung; im Zweifel mit deiner Kanzlei abstimmen.

Die zweistufige Buchung: erst Verkauf, dann Kryptobestand

Du buchst zuerst den Verkauf zum Eurowert und danach, getrennt davon, was mit dem Kryptowert passiert. Die Umsatzsteuer hängt nur am ersten Schritt.

Ertragsteuerlich wird der erhaltene Kryptowert ein Wirtschaftsgut deines Betriebs. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 setzt die Anschaffungskosten mit dem Marktkurs im Zeitpunkt der Anschaffung an; als Kursquelle taugt eine Handelsplattform oder eine webbasierte Kursliste (Rz. 43). Ein Tageskurs nach dokumentierten Vorgaben, also Tagesdurchschnitt, fester Tageszeitpunkt oder Tagesschluss, wird bis auf Weiteres akzeptiert, solange du ihn gleichmäßig ermittelst (Rz. 91). Verkaufst du die Kryptowerte später, sind die Erlöse Betriebseinnahmen, und die Anschaffungskosten werden abgezogen (Rz. 51).

Beispiel mit erfundenen Beträgen: Ein Kunde kauft für 119,00 € brutto und zahlt in Bitcoin. Drei Wochen später tauschst du die Bitcoin für 125,00 € in Euro, die Börse berechnet 0,50 € Gebühr.

SchrittSollHabenBetrag
Verkauf, Kurs zum LeistungszeitpunktKryptobestand4400 Erlöse 19 % (8400)119,00 €
Umtausch, Abgang zum BuchwertBank oder BörsenkontoKryptobestand119,00 €
Kursgewinn aus dem UmtauschBank oder BörsenkontoErtragskonto für Kursgewinne6,00 €
Gebühr der BörseGebührenkontoBank oder Börsenkonto0,50 €
Beispiel: Verkauf gegen Bitcoin und späterer Umtausch, SKR04 (SKR03)

Für Kryptobestand, Kursgewinne und Kursverluste legt deine Kanzlei die Konten fest. Wichtig ist nur, dass der Kursgewinn nicht als zweiter Umsatz in die Umsatzsteuer rutscht.

BTCPay Server, CoinGate und andere Dienste: wer trägt das Kursrisiko?

Entscheidend ist, ob du Kryptowerte behältst oder ein Dienstleister für dich abrechnet. Behältst du sie, liegen Kursrisiko und Bestandsführung bei dir.

WegWas du bekommstWas du zusätzlich buchst
BTCPay ServerKryptowerte direkt in deiner eigenen WalletBestand, Umtausch und Netzwerkgebühren aus Wallet- oder Börsenbelegen
CryptomusKryptowerte auf dem Cryptomus-Konto, Provision in Krypto einbehaltenProvision, Bestand und Umtausch aus den Kontobelegen
CoinGateAbrechnung der Bestellungen in Euro über das CoinGate-KontoGebühren und Saldo aus dem Hauptbuch des CoinGate-Kontos
Drei Wege, Kryptozahlungen anzunehmen

Gebühren von Krypto-Zahlungsdiensten und Wallets

Ob die Gebühren eines Krypto-Zahlungsdienstes als Zahlungsverkehr steuerfrei sind oder als sonstige Leistung eines ausländischen Unternehmers unter § 13b fallen, ist nicht abschließend geklärt. Prüfe deine Gebührenrechnung und lege den Schlüssel mit deiner Kanzlei fest.

Für Wallets ist das BMF-Schreiben von 2018 deutlicher: Verlangt ein Anbieter Gebühren für eine digitale Wallet, liegen auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen vor. Netzwerkgebühren der Blockchain belegst du über die Transaktion selbst; wie ihr sie behandelt, stimmst du mit deiner Kanzlei ab.

Welche Nachweise du aufbewahren solltest

Für jede Kryptozahlung sollte die Akte diese Punkte enthalten:

  • Rechnung über den Eurobetrag mit Steuerausweis, wie bei jeder anderen Zahlung.
  • Kurs und Kursquelle zum Zeitpunkt der Leistung, laut BMF-Schreiben von dir zu dokumentieren.
  • Die Transaktionskennung der Zahlung auf der Blockchain.
  • Wallet- oder Börsenauszüge für Bestand, Umtausch und Gebühren.
  • Wenn du mit Tageskursen arbeitest: die schriftliche Vorgabe, welche Quelle und welcher Zeitpunkt gelten.

Automatisch mit Meridian

BTCPay Server und Cryptomus sind in Meridian noch Beta: Den Zugang fragst du nach der Anmeldung an, wir schalten ihn für dein Konto frei. Direkt verbinden kannst du heute Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate.

Bei BTCPay Server und Cryptomus liefert Meridian ab Werk die Erlösseite: Rechnungen, die in Euro ausgestellt wurden, mit Rechnung nach § 14 UStG und Steuer nach dem Ort der Leistung. Wallet, Netzwerkgebühren, Provisionen und Umtausch bucht deine Kanzlei aus den Wallet- oder Börsenbelegen, denn dort entstehen Kurse und Bestände, die ein Zahlungsdienst nicht vollständig kennt. Mehr auf der Seite BTCPay Server mit DATEV verbinden.

Bei CoinGate bucht Meridian die Bestellungen mit dem Eurobetrag, den CoinGate abrechnet, und auf Wunsch die Geldseite aus dem Hauptbuch des CoinGate-Kontos. Die Gebühren laufen ab Werk ohne Steuerschlüssel; setzt deine Kanzlei § 13b an, stellst du das um.

Häufige Fragen

Muss ich auf Bitcoin-Zahlungen Umsatzsteuer zahlen?

Ja, auf den Verkauf, wie bei einer Zahlung in Euro. Die Zahlung mit Bitcoin selbst ist laut BMF-Schreiben vom 27. Februar 2018 nicht steuerbar.

Welchen Bitcoin-Kurs nehme ich für die Rechnung?

Den letzten veröffentlichten Verkaufskurs zum Zeitpunkt der Leistung, etwa von einem Umrechnungsportal, und du dokumentierst ihn. Meist steht der Eurobetrag schon in der Rechnung des Zahlungsdienstes.

Ist ein Kursgewinn beim späteren Umtausch umsatzsteuerpflichtig?

Umsatzsteuerlich zählt der Verkauf an deinen Kunden; die Hingabe der Bitcoin als Zahlungsmittel ist nicht steuerbar. Ertragsteuerlich ist der Kursgewinn im Betriebsvermögen dagegen Teil deines Gewinns.

Welches Konto nehme ich für Bitcoin im SKR04?

Das legt deine Kanzlei fest. Wichtig ist ein eigenes Bestandskonto für Kryptowerte und eigene Konten für Kursgewinne und Kursverluste, getrennt von Erlösen und Gebühren.

Quellen

  • BMF, Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 4.8.3 Abs. 3a (Stand 2. Juni 2026)
  • BMF, Amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe, Abschnitt 4.8.3
  • BMF-Schreiben vom 27. Februar 2018, III C 3 - S 7160-b/13/10001, Volltext bei Deubner
  • BMF-Schreiben vom 6. März 2025, Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte
  • § 4 UStG, Steuerbefreiungen, Nr. 8
Automatisch statt von Hand

Meridian erledigt all das automatisch, direkt aus Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate: 99,99 € netto im Monat, unbegrenzte Accounts, 14 Tage kostenlos.

Kostenlos testen

Passend dazu

BuchungspraxisCoinGate buchen: Krypto-Zahlungen mit Euro-Abrechnung oder KryptobestandOb du CoinGate wie einen Zahlungsdienst oder wie einen Kryptobestand buchst, entscheidet eine einzige Einstellung.UmsatzsteuerUmsatzsteuer bei CoinGate-Zahlungen: Kundenland, Nachweise und Entgelt in EuroCoinGate liefert dir weder Land noch Anschrift deines Kunden. Was das für Ort der Leistung, OSS und Nachweise heißt.BuchungspraxisBTCPay Server buchen und nach DATEV bringen: Rechnungen, Status und ErstattungenBTCPay Server ist kein Zahlungsanbieter, sondern Software auf deinem Server. Es gibt keine Gebühr, keine Auszahlung und keinen Bericht von einem Dritten.BuchungspraxisCryptomus buchen und nach DATEV bringen: Zahlungsstatus, Provision und ErstattungenCryptomus kennt vierzehn Zahlungsstatus. Bei dreien ist Geld angekommen, und einer davon bedeutet: zu wenig Geld.BuchungspraxisMehrere Zahlungsanbieter buchen: Stripe, PayPal und Klarna parallelDrei Anbieter, drei Auszahlungsrhythmen, ein Monatsabschluss. So bleibt er abstimmbar.GuideGebühren von Zahlungsanbietern: Reverse Charge oder steuerfrei? Tabelle für 26 AnbieterEine Tabelle mit Vertragspartner, Sitz und Steuerfolge je Anbieter, belegt mit den Seiten der Anbieter selbst.GuideRechnungen nach § 14 UStG im Onlinehandel: Pflichtangaben ohne LückenZehn Pflichtangaben, zwei Sonderfälle und der Satz, der bei OSS auf die Rechnung gehört.
meridian

Jeder Zahlungsanbieter zu DATEV, automatisch.

Produkt

FeaturesSo funktioniert'sPreisAnbieter anfragenFAQ

Integrationen

Alle IntegrationenMollie DATEVStripe DATEVPayPal DATEVCoinGate DATEV

Wissen

Alle GuidesMollie DATEV SchnittstelleOSS nach KartenlandDATEV-Buchungsstapel (EXTF)Beispiel-ExportAPI-Docs

Rechtliches

ImpressumDatenschutzAGB

Mollie, Stripe, PayPal, CoinGate, DATEV und alle weiteren genannten Namen sind Marken ihrer jeweiligen Inhaber. Meridian ist ein unabhängiges Produkt, arbeitet mit deren offenen Schnittstellen und steht in keiner Geschäftsbeziehung zu ihnen.

Mit Liebe gebaut in Hamburg, zwischen Hafenblick und Umsatzsteuervoranmeldung.© 2026 Meridian
meridian