Viele Entwickler suchen nach der Apple-Gutschrift, weil sie von Plattformen wie Digistore24 oder Paddle eine bekommen. Apple stellt deutschen Entwicklern aber keine aus. Damit stellt sich die Frage, was eigentlich der Beleg für deine Erlöse ist und ob du selbst eine Rechnung an Apple schreiben musst. Die Antwort hängt an der Rolle, die Apple Distribution International für dich spielt.
- Apple Distribution International Ltd. in Cork ist für Europa dein Kommissionär. Umsatzsteuerlich gilt deine Leistung nach § 3 Abs. 11 UStG als an Apple erbracht, ihr Ort liegt nach § 3a Abs. 2 UStG in Irland.
- Apple stellt Self Billed Invoices nur Entwicklern mit Sitz in Irland und Australien aus. Deutsche Entwickler bekommen keine Gutschrift, der Finanzbericht aus App Store Connect ist keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG.
- § 14a Abs. 1 UStG verlangt für eine solche Leistung eine Rechnung bis zum 15. des Folgemonats, mit dem Hinweis Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und beiden USt-IdNr. Wie du das umsetzt, stimm mit deiner Kanzlei ab.
- Der Betrag gehört in Kennzahl 21 der Voranmeldung und in die Zusammenfassende Meldung mit der USt-IdNr. IE9700053D.
Apple ist Kommissionär, nicht Käufer
Apple Distribution International verkauft deine App im eigenen Namen, aber für deine Rechnung. Schedule 2 nennt das ausdrücklich: Du ernennst Apple Distribution International zu deinem „commissionaire“, definiert als Vertreter, der im eigenen Namen auftritt und Verträge in eigenem Namen schließt, aber für andere handelt, wie es viele Rechtsordnungen des Civil Law kennen.
Das deutsche Umsatzsteuerrecht kennt dafür die Dienstleistungskommission in § 3 Abs. 11 UStG: Wer in die Erbringung einer sonstigen Leistung eingeschaltet ist und im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung handelt, bei dem gilt die Leistung als an ihn und von ihm erbracht. § 3 Abs. 11a UStG verstärkt das für Leistungen über ein Portal oder eine Schnittstelle. Es entstehen also zwei Leistungen: deine an Apple Distribution International und deren an den Endkunden.
Wo deine Leistung an Apple steuerbar ist
Deine Leistung an Apple Distribution International ist eine sonstige Leistung an einen Unternehmer in Irland, ihr Ort liegt nach § 3a Abs. 2 UStG in Irland. In Deutschland ist sie nicht steuerbar, die Steuer schuldet Apple als Leistungsempfänger in Irland. Deshalb steht auf deinem Beleg keine deutsche Umsatzsteuer, und du ziehst keine ab.
Gemeldet wird der Umsatz trotzdem. Im Vordruck der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 ist Kennzahl 21 für nicht steuerbare sonstige Leistungen nach § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG vorgesehen, also für sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet. Dazu kommt die Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG bis zum 25. Tag nach Quartalsende.
| Abgerechnet über | Ort der Leistung | Voranmeldung | ZM | Konto SKR04 (SKR03) |
|---|---|---|---|---|
| Apple Distribution International Ltd., Irland | Irland, § 3a Abs. 2 UStG | Kz 21 | ja, mit IE9700053D | 4336 (8336) |
| Apple Services Pte. Ltd., Singapur | Singapur, § 3a Abs. 2 UStG | Kz 45 | nein | 4338 (8338) |
| Apple Inc., Apple Canada, Apple Pty, iTunes K.K., Apple Services LATAM | beim Kunden im Drittland, § 3a Abs. 5 UStG | Kz 45 | nein | 4338 (8338) |
Warum es für dich keine Apple-Gutschrift gibt
Apple stellt Self Billed Invoices laut App Store Connect Hilfe nur Entwicklern mit Sitz in Australien und Irland aus. Für Irland gibt es die IE Self Billing Invoice, in der alle Euro- und Pfund-Beträge mit 0 % Umsatzsteuer stehen. Rechnungen über die Provision bekommen Entwickler in einigen Ländern außerhalb der EU, etwa Kanada, Japan oder Mexiko. Deutschland steht auf keiner der beiden Listen (Stand Oktober 2026).
Eine Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG setzt voraus, dass der Leistungsempfänger die Rechnung ausstellt und das vorher vereinbart ist. Der monatliche Finanzbericht ist eine Abrechnung, aber er trägt weder die Angabe „Gutschrift“ noch die Pflichtangaben einer Rechnung. Er ist dein wichtigster Buchungsbeleg, ersetzt aber keine Rechnung.
Die Suche nach der Apple-Gutschrift endet für deutsche Entwickler also mit einer Gegenfrage: Wer stellt die Rechnung über deine Leistung an Apple aus, wenn Apple es nicht tut?
Die eigene Rechnung an Apple Distribution International
Erbringst du eine sonstige Leistung nach § 3a Abs. 2 UStG in einem anderen Mitgliedstaat, für die dort der Empfänger die Steuer schuldet, verlangt § 14a Abs. 1 UStG eine Rechnung. Sie ist bis zum fünfzehnten Tag des Monats auszustellen, der auf den Monat der Leistung folgt, mit der Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ sowie deiner USt-IdNr. und der des Empfängers. Die Pflicht entfällt nur, wenn eine Gutschrift vereinbart ist, und genau die gibt es mit Apple für dich nicht.
Apple rechnet mit solchen Rechnungen. Exhibit C, Abschnitt 16 des Vertrags sagt, dass eine Rechnung von dir an Apple Distribution International auf die Beträge begrenzt ist, die dir tatsächlich zustehen, einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer. Praktisch bedeutet das: eine Rechnung je Apple-Geschäftsmonat über den Betrag aus dem Finanzbericht, an Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland, ohne Umsatzsteuer und mit dem Reverse-Charge-Hinweis.
- Empfänger: Apple Distribution International Ltd., Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland, USt-IdNr. IE9700053D.
- Leistung: Überlassung von Apps und In-App-Käufen über den App Store, Geschäftsmonat laut Finanzbericht.
- Betrag: Summe Extended Partner Share der Berichte von Apple Distribution International, keine Umsatzsteuer.
- Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, dazu deine USt-IdNr.
Als Kleinunternehmer
Auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist deine Leistung an Apple Distribution International eine Leistung nach Irland. Ob du dafür eine USt-IdNr. brauchst, wie die Rechnung aussehen muss und ob eine Zusammenfassende Meldung fällig wird, hängt an deinen Daten beim Finanzamt und gehört mit deiner Kanzlei geklärt, bevor der erste Apple-Monat gebucht wird.
Und die Apple-Provision?
Auf die Provision zahlst du in Deutschland keine Umsatzsteuer nach § 13b, weil Apple dir keine Leistung berechnet, sondern die Provision von deinem Anteil abzieht. Schedule 2 hält fest, dass Steuern die Provision nicht mindern und allein deine Sache sind. Die Provisionssätze liegen bei 30 % im Standard, 15 % im Small Business Program und für EU-Storefronts seit 1. Oktober 2026 bei 26 % beziehungsweise 15 % ermäßigt (Stand Oktober 2026).
Automatisch mit Meridian
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Meridian bucht deine Leistung an Apple Distribution International mit Reverse Charge auf 4336 und die an die übrigen Apple-Gesellschaften als nicht steuerbar auf 4338, je Geschäftsmonat, Gesellschaft und Währung, mit dem Finanzbericht als Beleg. Eine Rechnung an Apple nach § 14a UStG stellt Meridian nicht aus. Ob du sie schreibst, wie oft und in welcher Form, stimmst du mit deiner Kanzlei ab. Mehr zur Anbindung auf der Seite App Store in Meridian.
Häufige Fragen
Bekomme ich von Apple eine Gutschrift?
Als Entwickler mit Sitz in Deutschland nicht. Apple stellt Self Billed Invoices nur Entwicklern in Irland und Australien aus. Dein Buchungsbeleg ist der Finanzbericht aus App Store Connect.
Muss ich Apple eine Rechnung schreiben?
§ 14a Abs. 1 UStG verlangt für Leistungen an einen Unternehmer im EU-Ausland, der die Steuer schuldet, eine Rechnung bis zum 15. des Folgemonats, wenn keine Gutschrift vereinbart ist. Mit Apple gibt es für deutsche Entwickler keine. Wie du das umsetzt, klärst du am besten mit deiner Kanzlei.
Welche USt-IdNr. hat Apple Distribution International?
IE9700053D, laut App Store Connect Hilfe. Du brauchst sie für die Zusammenfassende Meldung und für eine Rechnung an Apple.
Gehören App-Store-Erlöse in die Zusammenfassende Meldung?
Die über Apple Distribution International ja, weil es sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG an einen Unternehmer in einem anderen EU-Land sind. Erlöse über Apple-Gesellschaften außerhalb der EU nicht.
Quellen
- Apple Developer Program License Agreement, Schedule 2, Exhibit A und Exhibit C
- App Store Connect Hilfe, Rechnungen und andere Steuerdokumente
- App Store Small Business Program
- § 3 UStG, Dienstleistungskommission (Abs. 11 und 11a)
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung
- § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen und Gutschrift
- § 14a UStG, zusätzliche Pflichten in besonderen Fällen
- § 18a UStG, Zusammenfassende Meldung
- BMF, Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
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