Wer aus Deutschland bei bol. verkauft, liefert an Privatkunden in den Niederlanden und Belgien. Damit stellen sich drei Fragen: Wessen Umsatzsteuer gilt, reicht die OSS-Meldung beim Bundeszentralamt für Steuern, und was ändert sich, wenn bol. die Ware lagert und versendet. Diese Anleitung beantwortet sie mit dem Gesetz und mit dem, was bol. selbst seinen Partnern schreibt.
- Als Händler aus der EU bist du bei bol. selbst der Verkäufer und laut bol. für die richtige btw verantwortlich. Die Verkaufspreise auf der Verkoopfactuur enthalten die btw, die deine Kunden bezahlt haben; berechnen und abführen musst du sie selbst.
- Versendest du aus Deutschland an Privatkunden in den Niederlanden oder Belgien, ist das ein Fernverkauf nach § 3c Abs. 1 UStG. Bleiben deine Fernverkäufe in andere EU-Länder zusammen mit bestimmten elektronischen Leistungen im vorangegangenen und im laufenden Kalenderjahr bei höchstens 10.000 €, gilt nach § 3c Abs. 4 UStG deutsche Umsatzsteuer; sonst gilt die Steuer des Ziellands, meldbar über das OSS-Verfahren nach § 18j UStG.
- Lässt du bol. lagern und versenden (Logistiek via bol), liegt deine Ware in den Niederlanden. Dann brauchst du laut bol. in der Regel eine niederländische btw-Nummer; eine OSS-Nummer aus einem anderen EU-Land reicht dafür nicht. Das Verbringen ins Lager ist nach § 3 Abs. 1a und § 6a Abs. 2 UStG in Deutschland eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung und gehört in die Zusammenfassende Meldung.
- Die Provision stellt bol. mit deiner USt-IdNr. ohne btw in Rechnung; du meldest sie nach § 13b UStG in Kz 46 und 47 und ziehst die Vorsteuer in Kz 67 ab.
Wer bei bol. die Umsatzsteuer schuldet
bol. ist für Händler aus der EU ein Marktplatz, kein Wiederverkäufer. In seinen btw-Hinweisen zu Logistiek via bol schreibt bol. an Partner aus der EU: Du bist der Verkäufer und verantwortlich für die richtigen Steuersätze, die btw-Nummer auf der Rechnung und die korrekte Meldung. Nur für Partner von außerhalb der EU beschreibt bol. einen fiktiven Verkauf an bol., bei dem bol. die btw abführt. Auch die Hinweise zur Verkoopfactuur sagen es: Die eingenommenen Verkaufspreise enthalten die btw der Kunden, und die Steuer auf deinen Umsatz berechnest du selbst.
Laut bol. sind grenzüberschreitende Verkäufe an Geschäftskunden über bol. nicht möglich. Für Händler aus Deutschland heißt das: Deine Verkäufe an Kunden in den Niederlanden und Belgien sind Verkäufe an Privatkunden, also Fernverkäufe.
Fernverkauf, Lieferschwelle und OSS
Ein Fernverkauf liegt nach § 3c Abs. 1 UStG vor, wenn du Ware aus einem EU-Land in ein anderes an Privatkunden versendest. Der Ort der Lieferung liegt dann dort, wo die Versendung endet, also beim Kunden. Für Unternehmen, die nur in einem EU-Land ansässig sind, gilt nach § 3c Abs. 4 UStG eine Schwelle: Solange die Summe dieser Fernverkäufe und bestimmter elektronischer Leistungen in andere EU-Länder 10.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschritten hat und im laufenden nicht überschreitet, bleibt der Ort in Deutschland. Auf diese Regel kannst du gegenüber dem Finanzamt verzichten; der Verzicht bindet dich mindestens zwei Kalenderjahre.
Liegst du darüber, schuldest du die Umsatzsteuer des Ziellands. Statt dich dort registrieren zu lassen, kannst du die Umsätze nach § 18j UStG im OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern melden und zahlen. DATEV bietet dafür eine OSS-EU-Auswertung, die als Datei zum Hochladen beim BZSt erzeugt werden kann. Wie die Meldung abläuft, steht im Guide OSS-Meldung beim BZSt.
| Fall | Ort der Lieferung | Welche Steuer | Wie gemeldet |
|---|---|---|---|
| Versand aus DE an Privatkunden in NL oder BE, Schwelle von 10.000 € nicht überschritten, kein Verzicht | Deutschland, § 3c Abs. 4 UStG | deutsche Umsatzsteuer | deutsche Voranmeldung |
| Versand aus DE an Privatkunden in NL oder BE, über der Schwelle | Land der Kundin, § 3c Abs. 1 UStG | Umsatzsteuer des Ziellands | OSS-Meldung beim BZSt, § 18j UStG |
| Verbringen eigener Ware aus DE ins bol.-Lager in NL | Deutschland, steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung, § 4 Nr. 1 Buchst. b und § 6a Abs. 2 UStG | keine deutsche Steuer, Erwerb in NL | deutsche Voranmeldung und Zusammenfassende Meldung |
| Verkauf aus dem bol.-Lager in NL an Privatkunden in NL | Niederlande, Ware wird dort versendet | niederländische btw | niederländische btw-Erklärung, nicht OSS |
Versand durch bol.: Lager in den Niederlanden
Bei Logistiek via bol, auf Deutsch oft Versand durch bol., liegt deine Ware in einem Lager von bol. in den Niederlanden. Laut bol. brauchen Partner außerhalb der Niederlande und Belgiens dafür in der Regel eine niederländische btw-Nummer; mit einer OSS-Nummer allein geht es nicht. Verkäufe aus dem niederländischen Lager an Privatkunden in den Niederlanden tragen niederländische btw, und auf der Rechnung steht deine niederländische btw-Nummer. Für Kunden in Belgien kann laut bol. je nach Lage und Kundenart belgische btw anfallen; auf der Rechnung steht dann deine belgische btw-Nummer oder deine OSS-Nummer.
Das Verbringen ins Lager ist ein eigener Vorgang. Nach § 3 Abs. 1a UStG gilt das Verbringen eigener Ware in ein anderes EU-Land zur eigenen Verfügung als Lieferung, nach § 6a Abs. 2 UStG als innergemeinschaftliche Lieferung. bol. schreibt dazu, dass du den Vorgang in den btw-Erklärungen des Abgangs- und des Ankunftslands angibst und im Abgangsland zusätzlich in der Meldung der innergemeinschaftlichen Leistungen, in Deutschland der Zusammenfassenden Meldung. Die Zusammenfassende Meldung gibst du nach § 18a UStG bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums ab. Auch Rücksendungen aus dem bol.-Lager an dein eigenes Lager meldest du laut bol.
Bevor du die erste Palette ins bol.-Lager schickst, kläre mit deiner Kanzlei die niederländische Registrierung. Ohne sie fehlt der Rahmen für jede Lieferung aus dem Lager.
Steuersätze im Zielland
Bei Fernverkäufen über OSS gilt der Steuersatz des Ziellands für die jeweilige Ware. Viele Länder haben ermäßigte Sätze, etwa für Bücher oder Lebensmittel, und die decken sich nicht mit den deutschen. Bevor du über OSS meldest, prüfst du deshalb für jede Warengruppe den Satz im Zielland, am besten zusammen mit deiner Kanzlei.
Automatisch mit Meridian
bol. ist in Meridian noch Beta: Den Zugang fragst du nach der Anmeldung an, wir schalten ihn für dein Konto frei. Direkt verbinden kannst du heute Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate.
Meridian liest bei bol. Rechnungs- und Lieferland jeder Bestellung und ordnet die Umsatzsteuer dem Lieferland zu, so wie in deinen Firmeneinstellungen festgelegt: mit OSS nach Zielland oder unterhalb der Schwelle mit deutscher Steuer. OSS-Umsätze schreibt Meridian mit dem Buchungsschlüssel 240 sowie Land und Steuersatz in den DATEV-Stapel. Bestellungen, die bol. versendet hat, bekommen den Hinweis „Versand durch bol. (FBB)“.
Zwei Grenzen nennen wir offen. Erstens rechnet Meridian Fernverkäufe über OSS heute mit dem Normalsatz des Lieferlands; verkaufst du Ware mit ermäßigtem Satz, lass diese Rechnungen vor dem Export prüfen. Zweitens behandelt Meridian Bestellungen mit Versand durch bol. heute wie jeden anderen Versand, also eine Lieferung an Kunden in den Niederlanden als OSS-Umsatz. Kommt die Ware aus dem niederländischen Lager, gehört sie aber in die niederländische btw-Erklärung. Nutzt du Versand durch bol., stimm mit deiner Kanzlei ab, wie diese Bestellungen umgebucht werden. Zur Anbindung: bol. DATEV Schnittstelle.
Häufige Fragen
Muss ich bei bol. OSS nutzen?
Nur wenn deine Fernverkäufe in andere EU-Länder samt bestimmter elektronischer Leistungen im vorangegangenen oder laufenden Kalenderjahr über 10.000 € liegen oder du auf die Schwelle verzichtest. Dann schuldest du die Steuer des Ziellands und kannst sie über OSS beim BZSt melden, statt dich in jedem Land registrieren zu lassen.
Brauche ich eine niederländische Steuernummer für bol.?
Für Versand aus Deutschland in der Regel nicht: unter der Schwelle gilt deutsche Steuer, darüber reicht OSS. Lässt du bol. lagern und versenden, brauchst du laut bol. in der Regel eine niederländische btw-Nummer, weil Verkäufe aus dem niederländischen Lager an niederländische Kunden nicht über OSS laufen.
Führt bol. die Umsatzsteuer für mich ab?
Nicht für Händler aus der EU. Laut bol. enthalten die eingenommenen Verkaufspreise die btw deiner Kunden, und die Steuer berechnest und zahlst du selbst. Einen fiktiven Verkauf an bol., bei dem bol. die btw abführt, beschreibt bol. nur für Partner von außerhalb der EU.
Wie melde ich das Verbringen ins bol.-Lager?
In Deutschland als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung in der Voranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung, in den Niederlanden als innergemeinschaftlichen Erwerb. Die Einzelheiten klärst du mit deiner Kanzlei, bevor die Ware unterwegs ist.
Quellen
- bol. Partnerplatform: btw-informatie voor Logistiek via bol
- bol. Partnerplatform: btw-behandeling buitenland
- bol. Partnerplatform: Verkoopfactuur
- bol. Partnerplatform: Commissie
- § 3 UStG, Lieferung und Verbringen (Abs. 1a)
- § 3c UStG, Ort der Lieferung beim Fernverkauf
- § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG, Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung
- § 6a UStG, innergemeinschaftliche Lieferung (Abs. 2 Verbringen)
- § 18a UStG, Zusammenfassende Meldung
- § 18j UStG, besonderes Besteuerungsverfahren (OSS)
- § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- DATEV: One-Stop-Shop-Verfahren
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