Google beschreibt sich im Vertrag mit Entwicklern als Vertreter, gleichzeitig aber als Merchant of Record. Das klingt widersprüchlich, ist steuerlich aber ein bekanntes Muster: Ein Vermittler, der im eigenen Namen auftritt, gilt als Käufer und Verkäufer zugleich. Für deine Umsatzsteuer heißt das, dass in der EU nicht der Käufer dein Kunde ist, sondern Google. Hier steht, was der Vertrag genau sagt, was daraus folgt und wo du auf Googles eigene Belege schauen musst.
- Laut DDA (gültig seit 15. September 2025) ist Google, als dein Vertreter, Merchant of Record für Käufer in einer Länderliste mit allen EU-Staaten, dem übrigen EWR und dem Vereinigten Königreich. Zuständig ist Google Commerce Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4.
- Für diese Käufer berechnet und führt Google die Umsatzsteuer ab. Du erbringst eine fingierte Leistung an Google Commerce Limited, Ort Irland nach § 3a Abs. 2 UStG, in Deutschland nicht steuerbar: Kennzahl 21 und Zusammenfassende Meldung.
- Für Käufer in allen anderen Ländern bist du Merchant of Record. Google führt in vielen davon trotzdem Steuern für dich ab, etwa Sales Tax in den meisten US-Bundesstaaten. In der Schweiz bist du selbst für die Mehrwertsteuer zuständig.
- Wie Google seine Servicegebühr umsatzsteuerlich abrechnet, beschreibt die Hilfe für EU-Entwickler nicht. Prüf deine Gebührenbelege, bevor du einen Reverse-Charge-Schlüssel setzt.
Was das Developer Distribution Agreement sagt
Das DDA macht Google zum Vertreter mit Merchant-of-Record-Rolle. In Abschnitt 3.1 ernennst du Google zu deinem „agent or marketplace service provider“. In Abschnitt 3.4 heißt es: Als dein Vertreter, mit dir als Auftraggeber, ist Google Merchant of Record für Produkte, die an Nutzer in den dort verlinkten Ländern verkauft werden; für alle übrigen Nutzer bist du Merchant of Record.
Der entscheidende Satz für die Umsatzsteuer steht in Abschnitt 3.5: Wo Google Transaktionssteuern erhebt und abführt, kannst du, wenn das Recht es verlangt, eine fingierte Leistung von dir an Google ansetzen, und für die steuerlichen Pflichten aus dieser Leistung bist allein du verantwortlich. Mit wem du konkret den Vertrag hast, richtet sich nach Abschnitt 2.1 danach, wo du dein Produkt vertreibst, nicht danach, wo du sitzt.
| Gesellschaft | Sitz | Rolle |
|---|---|---|
| Google Commerce Limited | Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland | Vertreter; Merchant of Record für EU, EWR, Vereinigtes Königreich und gelistete Gebiete |
| Google LLC | Delaware, USA | Vertreter für Amerika |
| Google Asia Pacific Pte. Ltd. | Singapur | Marketplace Service Provider für Asien und Pazifik |
Warum Google in der EU dein Kunde ist
Google ist in der EU dein Kunde, weil das Umsatzsteuerrecht einen Vermittler, der im eigenen Namen auftritt, als Käufer und Verkäufer behandelt. § 3 Abs. 11 UStG sagt: Wird ein Unternehmer in eine sonstige Leistung eingeschaltet und handelt im eigenen Namen, jedoch für fremde Rechnung, gilt die Leistung als an ihn und von ihm erbracht. § 3 Abs. 11a UStG ergänzt das für Leistungen über ein Portal oder eine Schnittstelle, also genau für einen App Store.
Für dich ergibt sich daraus eine Leistungskette in zwei Gliedern. Du leistest an Google Commerce Limited, Google leistet an den Käufer. Den Teil Google an Käufer versteuert Google; die Hilfe sagt dazu, du musst für Käufe von EU-Kunden über die Google-Play-Abrechnung keine Umsatzsteuer berechnen oder abführen. Den Teil du an Google versteuerst du nach den Regeln für Leistungen an Unternehmer.
Die Ausnahme ist eine alternative Abrechnung außerhalb von Google Play Billing. Dann bist du laut Google selbst für die Umsatzsteuer der EU-Käufer zuständig, und dieser Guide passt für diese Umsätze nicht.
Deine Leistung an Google Commerce Limited
Deine Leistung an Google Commerce Limited ist in Deutschland nicht steuerbar, weil sie nach § 3a Abs. 2 UStG in Irland ausgeführt wird. Google bestätigt die Folge aus seiner Sicht: Sitzt du in einem EU-Land außer Irland, berechnet Google auf deine Leistung an Google keine lokale Umsatzsteuer. Nur Entwickler in Irland müssen irische Umsatzsteuer auf die Leistung an Google berechnen.
In der Voranmeldung gehört der Betrag in Kennzahl 21, „Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG“. Laut Ausfüllanleitung 2026 sind das deine nach § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen. Zusätzlich meldest du sie nach § 18a UStG quartalsweise bis zum 25. Tag nach Quartalsende in der Zusammenfassenden Meldung.
Für die ZM brauchst du die irische USt-IdNr. von Google Commerce Limited. Die Play-Console-Hilfe nennt sie an den Stellen, die wir geprüft haben, nicht. Nimm sie aus Googles Dokumenten in deinem Zahlungsprofil oder frag beim Google-Play-Support nach, und prüf sie einmal über VIES.
| Käufer in | Dein Kunde | Voranmeldung | ZM | OSS |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland und übrige EU | Google Commerce Limited | Kz 21 | ja | nein |
| Island, Liechtenstein, Norwegen, Vereinigtes Königreich | Google Commerce Limited | Kz 21 | ja | nein |
| Schweiz | der Käufer | Kz 45 | nein | nein |
| USA, Kanada, Australien und übrige Welt | der Käufer | Kz 45 | nein | nein |
Auch deutsche Käufer laufen über Irland
Auch Käufe deutscher Kunden sind für dich eine Leistung an Google Commerce Limited in Irland, nicht ein Inlandsumsatz. Deutschland steht auf Googles Liste der Merchant-of-Record-Länder wie jeder andere EU-Staat. Google führt die deutsche Umsatzsteuer des Käufers ab, du meldest deinen Nettoerlös in Kennzahl 21. Das überrascht viele, ist aber die direkte Folge der Leistungskette.
Käufer außerhalb der Liste: USA, Schweiz und Co.
Für Käufer außerhalb der Liste bist du selbst Verkäufer, und der Umsatz ist in Deutschland nicht steuerbar, weil der Ort beim Käufer im Ausland liegt. Er gehört in Kennzahl 45. Was im Käuferland zu zahlen ist, regelt Google zum Teil für dich:
- USA: In den meisten Bundesstaaten bestimmt, berechnet und führt Google die Sales Tax für Käufe über Google Play Billing ab, auch wenn du nicht in den USA sitzt.
- Weitere Länder: Laut Google-Hilfe übernimmt Google Steuern etwa in Australien, Kanada für Entwickler außerhalb Kanadas, Japan für Entwickler außerhalb Japans, Indien, Indonesien, Malaysia und Ägypten.
- Schweiz: Hier bist du selbst für Bestimmung, Berechnung und Abführung der Mehrwertsteuer auf Käufe Schweizer Kunden verantwortlich.
Wer nennenswert an Schweizer Kunden verkauft, sollte die Schweizer Pflichten mit seiner Kanzlei prüfen. Google nimmt sie dir dort ausdrücklich nicht ab.
Umsatzsteuer auf die Google-Servicegebühr
Wie die Servicegebühr umsatzsteuerlich behandelt wird, steht für EU-Entwickler nicht in der Google-Hilfe, deshalb gilt: prüfe deine Gebührenbelege. Verifizieren lässt sich nur der Vertrag. Abschnitt 3.4 des DDA sagt, die Servicegebühr verstehe sich ohne Transaktionssteuern, und soweit Google Steuern auf die Gebühr abführen muss, berechnet Google sie dir.
Für EWR-Verkäufe spielt das in der Praxis eine kleinere Rolle, weil dort der Nettoerlös deine Leistung an Google ist und die Gebühr nicht als eigener Aufwand auftaucht. Bei eigenen Verkäufen in den Rest der Welt ist die Gebühr ein eigener Aufwand. Weist Googles Beleg für eine irische Gesellschaft keine Steuer und einen Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers aus, passt § 13b Abs. 1 UStG mit Kennzahl 46 und 47 und dem Vorsteuerabzug im selben Zug, in DATEV typischerweise BU 506. Zeigt der Beleg etwas anderes, folgt die Buchung dem Beleg und dem Rat deiner Kanzlei.
Automatisch mit Meridian
Google Play ist in Meridian noch Beta: Den Zugang fragst du nach der Anmeldung an, wir schalten ihn für dein Konto frei. Direkt verbinden kannst du heute Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate.
Meridian trennt jeden Einnahmenbericht nach dem Käuferland jeder Zeile. Zeilen aus Ländern, in denen Google Merchant of Record ist, werden ein Verkauf an Google Commerce Limited mit Sitz in Irland, gebucht mit Reverse Charge auf 4336, dem Konto, das in Kennzahl 21 läuft. Alle anderen Zeilen werden je Käuferland eigene, nicht steuerbare Verkäufe auf 4338. Fehlt einer Zeile das Käuferland, rechnet Meridian sie zum Verkauf an Google. Mehr dazu auf der Seite Google Play in Meridian.
Häufige Fragen
Ist Google Play Reverse Charge?
Deine Leistung an Google Commerce Limited für Käufer im EWR und im Vereinigten Königreich ist eine sonstige Leistung an ein irisches Unternehmen. Der Ort liegt in Irland, in Deutschland ist sie nicht steuerbar, und sie gehört in Kennzahl 21 und die Zusammenfassende Meldung.
Muss ich für Google-Play-Verkäufe OSS melden?
Nicht für Käufe über Google Play Billing in der EU. Dort ist Google Merchant of Record und führt die Umsatzsteuer selbst ab. Anders ist es nur bei einer alternativen Abrechnung außerhalb von Google Play Billing.
Welche Google-Gesellschaft ist mein Vertragspartner?
Das richtet sich nach der Region, in der du vertreibst. Für die EU, den EWR, das Vereinigte Königreich und die Schweiz ist es Google Commerce Limited in Dublin, für Amerika Google LLC, für Asien und Pazifik Google Asia Pacific Pte. Ltd.
Sind Verkäufe an deutsche Käufer bei Google Play Inlandsumsätze?
Nein, wenn sie über Google Play Billing laufen. Google ist auch in Deutschland Merchant of Record, deine Leistung geht an Google Commerce Limited in Irland.
Quellen
- Google Play Developer Distribution Agreement, Abschnitte 2.1, 3.1, 3.4 und 3.5
- Google Play Vertriebsvereinbarung für Entwickler, deutsche Fassung
- Google Play Supported Locations, Google-Gesellschaften je Region
- Play-Console-Hilfe, Länder, in denen Google Merchant of Record ist
- Play-Console-Hilfe, Steuern, Umsatzsteuer und Leistung an Google
- § 3 UStG, Dienstleistungskommission und Plattformen (Abs. 11 und 11a)
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung
- § 13b UStG, Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 18a UStG, Zusammenfassende Meldung
- BMF, Vordruckmuster und Anleitung Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
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