Wer Google-Play-Einnahmen bucht wie eine Stripe-Abrechnung, also Kundenumsatz brutto, Google-Gebühr als Aufwand und Umsatzsteuer nach Käuferland, liegt für die meisten Verkäufe falsch. Für Käufer in der EU, im EWR und im Vereinigten Königreich verkauft Google selbst als Merchant of Record. Für Käufer im Rest der Welt verkaufst du, und Google zieht nur das Geld ein. Der monatliche Einnahmenbericht enthält beides, und gebucht wird beides getrennt.
- Für Käufer in der EU, im EWR, im Vereinigten Königreich und einigen Gebieten ist Google Merchant of Record. Dein Umsatz dort ist die Leistung an Google Commerce Limited in Dublin, gebucht mit deinem Nettoerlös auf 4336 (SKR04) oder 8336 (SKR03).
- Für Käufer in allen anderen Ländern bist du selbst Merchant of Record. Diese Verkäufe sind in Deutschland nicht steuerbar und gehören auf 4338 (SKR04) oder 8338 (SKR03), ohne die Steuer, die Google dort abführt.
- Grundlage ist der Einnahmenbericht (Earnings report) aus der Play Console, nicht der geschätzte Verkaufsbericht. Er erscheint in der Regel bis zum 5. des Folgemonats.
- Die Auszahlung kommt um den 15. des Folgemonats. Bis dahin steht der Monat als Forderung gegen Google in den Büchern.
Warum ein Google-Play-Monat zwei Buchungen braucht
Ein Google-Play-Monat zerfällt in zwei Fälle, weil Google nur in bestimmten Ländern selbst verkauft. Laut Developer Distribution Agreement (DDA, gültig seit 15. September 2025) ist Google, als dein Vertreter und mit dir als Auftraggeber, Merchant of Record für die Länder auf einer festen Liste. Für alle übrigen Käufer bist du Merchant of Record.
Auf der Liste stehen alle EU-Staaten einschließlich Deutschland, dazu Island, Liechtenstein, Norwegen, das Vereinigte Königreich, Gibraltar, Monaco, San Marino, der Vatikan, die Färöer, Grönland und französische Überseegebiete. Die Schweiz steht nicht darauf (Stand Oktober 2026).
| Käuferland | Wer verkauft an den Käufer | Dein Umsatz | Steuer in Deutschland |
|---|---|---|---|
| EU, EWR, Vereinigtes Königreich, gelistete Gebiete | Google als Merchant of Record | Leistung an Google Commerce Limited, Irland | nicht steuerbar, Ort Irland (§ 3a Abs. 2 UStG), Kz 21 und ZM |
| alle übrigen Länder, etwa USA, Schweiz, Kanada | du selbst, Google zieht nur ein | Verkauf an den Käufer im jeweiligen Land | nicht steuerbar, Ort im Ausland, Kz 45 |
Fall 1: Verkäufe an Käufer im EWR und im Vereinigten Königreich
Für diese Käufer buchst du nicht den Kundenpreis, sondern deinen Nettoerlös als Leistung an Google Commerce Limited. Google bestimmt, berechnet und führt die Umsatzsteuer der Käufer selbst ab; laut Play-Console-Hilfe musst du für Käufe von EU-Kunden über die Google-Play-Abrechnung keine Umsatzsteuer berechnen oder abführen. Im Bericht stehen zu jeder Bestellung eine Zeile Charge, eine Zeile Google fee und eine Zeile Tax. Ihre Summe ist das, was bei dir ankommt, und genau das ist dein Umsatz an Google.
Diese Leistung erbringst du an ein Unternehmen in Irland. Nach § 3a Abs. 2 UStG liegt der Ort dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, also in Irland. In Deutschland ist sie nicht steuerbar, sie gehört in Kennzahl 21 der Voranmeldung und in die Zusammenfassende Meldung. Die Einzelheiten stehen im Guide zur Umsatzsteuer bei Google Play.
Die Google-Gebühr auf EWR-Verkäufe buchst du in diesem Fall nicht als eigenen Aufwand. Sie ist schon vom Erlös abgezogen, gebucht wird der Nettobetrag.
Fall 2: Verkäufe an Käufer im Rest der Welt
Für Käufer außerhalb der Liste bist du der Verkäufer, und Google handelt nur als dein Vertreter. Dein Erlös ist hier der Verkaufspreis ohne die Steuer, die Google in manchen Ländern für dich berechnet und abführt, etwa die Sales Tax in den meisten US-Bundesstaaten. Die Google-Gebühr ist ein eigener Aufwand.
Steuerlich sind das Leistungen an Käufer im Drittland. Der Ort liegt beim Käufer im Ausland, in Deutschland ist der Umsatz nicht steuerbar und gehört in Kennzahl 45. Eine Ausnahme mit eigenem Aufwand ist die Schweiz: Für Käufe Schweizer Kunden bist laut Google du selbst für die Schweizer Mehrwertsteuer verantwortlich. Ob du dich dort registrieren musst, klärst du mit deiner Kanzlei.
Beispiel: ein Monat in SKR04 und SKR03
Ein deutscher Entwickler mit Auszahlungskonto in Euro hat im März 2026 Käufer in der EU und in den USA. Der Einnahmenbericht ergibt für EWR-Käufer einen Nettoerlös von 700,00 €. Für US-Käufer stehen 300,00 € Charge, davon 20,00 € von Google abgeführte Sales Tax, und 42,00 € Google fee. Alle Beträge sind erfunden.
- 4336 und 8336 heißen im Kontenrahmen „Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet“.
- 4338 und 8338 heißen „Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze“.
- Für die Gebühr auf eigene Verkäufe gilt: Welche Steuer darauf liegt, liest du an Googles Gebührenbeleg ab. Ob dort Reverse Charge mit BU 506 passt, ist eine Frage an den Beleg, nicht an diese Tabelle.
| Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Leistung an Google Commerce Limited, EWR | Forderung Google Play (Debitor) | 4336 (8336) Erlöse EU, Leistungsempfänger schuldet die Steuer | 700,00 € |
| eigene Verkäufe an US-Käufer, ohne Sales Tax | Forderung Google Play (Debitor) | 4338 (8338) Erlöse Drittland, nicht steuerbar | 280,00 € |
| Google fee auf die US-Verkäufe | 6855 (4970) Nebenkosten des Geldverkehrs | Forderung Google Play (Debitor) | 42,00 € |
| Auszahlung um den 15. April | 1800 (1200) Bank | Forderung Google Play (Debitor) | 938,00 € |
Welches Datum zählt?
Gebucht wird zum Monatsende des Berichtsmonats, weil der Einnahmenbericht einen Kalendermonat abbildet. Die Transaktionsdaten im Bericht stehen allerdings in Pacific Time, also kalifornischer Zeit. Ein Kauf am 1. April um 7 Uhr deutscher Zeit kann deshalb noch im Märzbericht stehen. Das gleicht sich über die Monate aus und ist kein Grund, Zeilen umzusortieren.
Korrigiert Google einen Monat nachträglich, kommt eine zusätzliche Berichtsdatei mit nur den angepassten Transaktionen. Sie wird als eigener Vorgang gebucht, nicht in den alten Monat hineingerechnet.
Typische Fehler
Diese Fehler kommen bei Google Play am häufigsten vor:
- Den geschätzten Verkaufsbericht als Grundlage nehmen. Google selbst rät davon ab, weil er Quellensteuern und Rückbuchungen nicht berücksichtigt.
- EWR-Verkäufe mit Kundenpreis brutto und deutscher Umsatzsteuer buchen, obwohl Google dort verkauft.
- EWR-Umsätze im OSS melden. Der Käufer ist Kunde von Google, nicht deiner.
- Die Leistung an Google Commerce Limited in Kennzahl 45 statt in Kennzahl 21 stecken und die Zusammenfassende Meldung vergessen.
- Die Auszahlung als Erlös buchen. Sie ist nur der Ausgleich der Forderung aus dem Vormonat.
Automatisch mit Meridian
Google Play ist in Meridian noch Beta: Den Zugang fragst du nach der Anmeldung an, wir schalten ihn für dein Konto frei. Direkt verbinden kannst du heute Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate.
Meridian liest die monatlichen Einnahmenberichte über ein Dienstkonto mit der Berechtigung „Finanzdaten ansehen“ direkt aus dem Berichts-Bucket der Play Console. Alle Zeilen von Käufern in den Ländern, in denen Google Merchant of Record ist, fasst Meridian je Monat und Währung zu einem Verkauf an Google Commerce Limited zusammen, mit dem Nettobetrag aus Charge, Google fee und Tax, gebucht mit Reverse Charge. Die übrigen Käufe bucht Meridian je Käuferland als eigene Zeile, ohne die von Google abgeführte Steuer und als nicht steuerbar, die Gebühr dazu weist Meridian gesondert aus.
Im Standard liefert Meridian für Google Play nur den Erlösstapel; die Zahlung von Google bucht deine Kanzlei aus dem Kontoauszug. Euro-Beträge gibt es nur, wenn dein Auszahlungskonto in Euro geführt wird, einen eigenen Kurs setzt Meridian nicht an. Eine eigene Rechnung stellt Meridian nicht aus, der Beleg ist der Einnahmenbericht. Wie die Verbindung läuft, steht auf der Seite Google Play DATEV Schnittstelle.
Häufige Fragen
Auf welches Konto buche ich Google-Play-Einnahmen?
Verkäufe an Käufer im EWR und im Vereinigten Königreich als Leistung an Google Commerce Limited auf 4336 (SKR04) oder 8336 (SKR03). Eigene Verkäufe an Käufer im Rest der Welt auf 4338 (SKR04) oder 8338 (SKR03). Deine Kanzlei kann andere Konten vorgeben.
Muss ich Google-Play-Verkäufe im OSS melden?
Nein. In der EU verkauft Google als Merchant of Record und führt die Umsatzsteuer der Käufer selbst ab. Deine Leistung an Google Commerce Limited gehört in Kennzahl 21 und in die Zusammenfassende Meldung, nicht ins OSS.
Muss ich Google eine Rechnung schreiben?
In den Hilfeseiten, die wir geprüft haben, beschreibt Google kein Gutschriftverfahren für deine Leistung an Google. Grundlage deiner Buchung ist der Einnahmenbericht. Ob du für die Leistung an Google Commerce Limited zusätzlich eine eigene Rechnung mit Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers ausstellen solltest, stimm mit deiner Kanzlei ab.
Buche ich die Google-Gebühr als Aufwand?
Bei EWR-Verkäufen nein, dort ist sie schon vom Nettoerlös abgezogen. Bei eigenen Verkäufen an Käufer im Rest der Welt ja, auf 6855 (SKR04) oder 4970 (SKR03), mit der Steuerbehandlung, die Googles Gebührenbeleg zeigt.
Quellen
- Google Play Developer Distribution Agreement, gültig ab 15. September 2025
- Play-Console-Hilfe, Länder, in denen Google Merchant of Record ist
- Play-Console-Hilfe, Steuern und Umsatzsteuer
- Play-Console-Hilfe, Einnahmenbericht und Finanzberichte
- Play-Console-Hilfe, Auszahlungstermine
- SKR04 4336, Erlöse aus im anderen EU-Land steuerpflichtigen sonstigen Leistungen
- SKR04 4338, Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen
- § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung
Die Anbindung an Google Play läuft in Meridian als Beta. Den Zugang fragst du nach der Anmeldung an, wir schalten ihn für dein Konto frei. Danach bucht Meridian Google Play automatisch in DATEV: 99,99 € netto im Monat, 14 Tage kostenlos.