Mollie behält seine Gebühren laufend vom Guthaben ein und schickt einmal im Monat eine Rechnung darüber. Diese Rechnung ist der Beleg für die Steuerschuld nach § 13b UStG, und sie stimmt fast nie auf den Cent mit der Summe der Abzüge überein. Hier steht, wo du sie findest, wie du sie liest und wie du die Differenz buchst, ohne etwas doppelt zu erfassen.
- Die Mollie-Rechnung liegt im Dashboard unter Berichte, Rechnungen und erscheint laut Mollie bis zum dritten Geschäftstag des Folgemonats; ohne Kosten im Vormonat gibt es keine.
- Für deutsche Unternehmer rechnet Mollie die Gebühren mit 0 % im Reverse-Charge-Verfahren ab: Du meldest die Steuer in Kennzahl 46 und 47 und ziehst sie in Kennzahl 67 wieder ab, in DATEV mit BU-Schlüssel 506.
- Zu zahlen ist meist nichts, weil Mollie die Gebühren schon vom Guthaben abgezogen hat (Amount pre-settled).
- Die Rechnung weicht von der Summe der Gebühren je Zahlung ab: Mollie rundet je Transaktion auf und gleicht das am Monatsende aus, dazu kommen Gebühren ohne Bezug zu einer Zahlung.
Wo finde ich die Mollie-Rechnung?
Die Rechnung findest du im Mollie-Dashboard unter Berichte, Rechnungen (englisch Reports, Invoices). Mollie stellt sie monatlich aus; laut Mollie-Hilfe steht sie ab dem dritten Geschäftstag des Monats bereit, und wenn im Vormonat keine Kosten angefallen sind, gibt es keine.
Damit die Rechnung nicht jeden Monat von Hand geholt werden muss, kannst du sie per E-Mail schicken lassen: Einstellungen, Unternehmensdaten, Rechnungen. Deine Kanzlei kann als Mitglied des Finanzteams eingeladen werden und sieht die Rechnungen dann selbst. Per API sind sie über den Endpunkt für Rechnungen abrufbar, mit einem Zugang, der das Recht invoices.read hat.
Wer stellt die Rechnung aus?
Vertragspartner ist laut Mollie-Nutzungsvereinbarung die Mollie B.V. mit Sitz in Amsterdam, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter 30204462. In der aktuellen Fassung ist zusätzlich die Mollie Business B.V. Vertragspartei für die nicht regulierten Leistungen. Das Impressum nennt die USt-IdNr. NL815839091B01.
Welche der beiden Gesellschaften auf deiner Gebührenrechnung steht und mit welcher Anschrift, entnimmst du der Rechnung selbst. Für die Buchung ist das wichtig, weil Leistender, Sitz und USt-IdNr. auf dem Beleg zu deiner Reverse-Charge-Meldung passen müssen.
Was steht auf der Mollie-Rechnung?
Die Rechnung zeigt den Gesamtbetrag netto und brutto, was davon schon vom Guthaben abgezogen wurde, und was noch offen ist. Mollie erklärt die Positionen im Hilfeartikel zu den Kosten auf der Rechnung so:
| Position auf der Rechnung | Bedeutung | Für die Buchung |
|---|---|---|
| Total excluding / including VAT | Summe aller Kosten des Monats | Bemessungsgrundlage für § 13b |
| Amount pre-settled | schon automatisch vom Mollie-Guthaben abgezogen | bereits über das Verrechnungskonto gelaufen |
| Amount settled to balance (Invoice Compensation) | Ausgleich am Monatsende, vor allem aus der Aufrundung je Transaktion | Korrektur der laufend gebuchten Gebühren |
| Amount due | noch zu zahlen, meist 0 | nur bei Rest eine Zahlung buchen |
| Specification | Umsatz, fixe und variable Sätze je Zahlungsart | Abgleich mit deinen Gebührenbuchungen |
| VAT: Reverse-charge 0 % | für EU-Kunden außerhalb der Niederlande | Steuer selbst berechnen, BU 506 |
Umsatzsteuer: Reverse Charge auf die Mollie-Gebühren
Für Unternehmer aus anderen EU-Ländern als den Niederlanden weist Mollie die Rechnung mit 0 % im Reverse-Charge-Verfahren aus; für Deutschland schreibt Mollie ausdrücklich, dass du die Umsatzsteuer auf die Gebühr selbst berechnen und melden musst. Rechtsgrundlage ist der Leistungsort beim Empfänger nach § 3a Abs. 2 UStG und die Steuerschuld des Empfängers nach § 13b Abs. 1 UStG.
In der Umsatzsteuervoranmeldung 2026 steht die Bemessungsgrundlage in Kennzahl 46, die Steuer in Kennzahl 47, und dieselbe Steuer ziehst du in Kennzahl 67 als Vorsteuer ab. In DATEV erledigt der BU-Schlüssel 506 beide Seiten. Voraussetzung ist, dass deine USt-IdNr. bei Mollie hinterlegt ist. Ob einzelne Gebührenbestandteile als Zahlungsverkehrsleistung nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei sein könnten, schlüsselt Mollie öffentlich nicht auf; maßgeblich ist, wie deine Rechnung sie ausweist. Im Zweifel mit deiner Kanzlei abstimmen.
In die Zusammenfassende Meldung gehören Mollie-Gebühren nicht. Die ZM gibt nach § 18a UStG der Unternehmer ab, der Leistungen ins EU-Ausland erbringt, hier also Mollie und nicht du.
Warum die Rechnung nicht zu den Gebühren je Zahlung passt
Die Summe der Gebühren, die Mollie je Zahlung einbehält, ist fast nie gleich dem Rechnungsbetrag, und das ist kein Fehler. Mollie rundet die Gebühr je Transaktion auf und gleicht die Rundung am Monatsende als Invoice Compensation zurück. Dazu kommen Kosten, die an keiner einzelnen Zahlung hängen, etwa Rückbelastungskosten oder, bei Konten mit höherem Risiko, ein Mindestrechnungsbetrag, den die Nutzungsvereinbarung als MMIA bezeichnet.
Für die Steuer nach § 13b zählt die Rechnung. Für die Abstimmung deines Mollie-Verrechnungskontos zählen die Abzüge je Zahlung, denn nur die bewegen das Guthaben an diesem Tag. Beide Zahlen haben ihren Platz, und die Differenz muss genau einmal gebucht werden.
So buchst du die Mollie-Rechnung
Bewährt hat sich: die Gebühren laufend je Zahlung buchen und die Monatsrechnung als Beleg dazu nehmen, die Differenz einmal im Monat mit der Rechnung als Beleg ausgleichen. Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen, SKR04 (SKR03 in Klammern):
- Ist die Differenz negativ, weil der Rundungsausgleich überwiegt, drehen sich Soll und Haben.
- Bucht deine Kanzlei Gebühren lieber nur einmal im Monat aus der Rechnung, entfällt die laufende Buchung. Dann geht das Verrechnungskonto aber erst nach der Monatsbuchung auf.
- Der kostenlose DATEV-Export im Mollie-Dashboard bucht Gebühren auf 6850 und den Rechnungsausgleich als Gegenbuchung. Wer ihn nutzt, sollte die Konten einmal mit der Kanzlei abgleichen.
| Vorgang | Soll | Haben | BU | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Gebühren je Zahlung, laufend | 6855 (4970) | 1465 Mollie (1365) | 506 | 118,90 € |
| Differenz laut Rechnung | 6855 (4970) | 1465 Mollie (1365) | 506 | 1,50 € |
| Rechnung offen (Amount due) | keine Buchung, wenn 0 | 0,00 € |
Automatisch mit Meridian
Meridian bucht die Gebühr je Zahlung aus den Guthabenbewegungen von Mollie: im Zahlungsstapel eine eigene Zeile Mollie-Gebühr auf 6855 gegen das Mollie-Konto 1465, mit BU 506. Zusätzlich lädt Meridian die Mollie-Rechnungen, deren Ausstellungsdatum in den Exportzeitraum fällt, legt die PDFs in den Ordner 04_Anbieterrechnungen und schreibt in die LIESMICH die Summe der Rechnungen, die Summe der gebuchten Gebühren und die Differenz.
Die Differenz bucht Meridian bewusst nicht selbst; wie sie gebucht wird, entscheidet die Kanzlei, und doppelt erfasst werden darf sie nicht. Für den Abruf braucht der Organisations-Token das Leserecht auf Rechnungen. Fehlt es, entsteht das Paket trotzdem, nur ohne den Rechnungsordner. Einrichtung und Rechte stehen auf der Seite Mollie DATEV Schnittstelle.
Häufige Fragen
Muss ich die Mollie-Rechnung bezahlen?
Meist nicht. Mollie zieht die Gebühren automatisch vom Guthaben ab, der offene Betrag (Amount due) ist laut Mollie in den meisten Fällen null. Nur wenn das Guthaben nicht reicht, stellt Mollie den Rest in Rechnung.
Warum weist Mollie keine Umsatzsteuer aus?
Weil Mollie aus den Niederlanden an dich als deutschen Unternehmer leistet. Mit hinterlegter USt-IdNr. rechnet Mollie im Reverse-Charge-Verfahren ab, und du schuldest die Steuer nach § 13b UStG selbst, mit gleichzeitigem Vorsteuerabzug.
Gehören Mollie-Gebühren in die Zusammenfassende Meldung?
Nein. Die ZM meldet der leistende Unternehmer für Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Ländern. Du bist hier Empfänger und meldest die Gebühren in der Umsatzsteuervoranmeldung, Kennzahl 46, 47 und 67.
Wie lange muss ich die Mollie-Rechnungen aufbewahren?
Acht Jahre nach § 14b UStG und § 147 AO, ab dem Ende des Ausstellungsjahres. Am einfachsten lässt du sie dir per E-Mail schicken oder legst sie mit dem Monatspaket ab.
Quellen
- Mollie Hilfe: Rechnungen im Dashboard finden
- Mollie Hilfe: What are the costs on my invoice?
- Mollie Hilfe: Umsatzsteuer auf Mollie-Gebühren nach Land
- Mollie Nutzungsvereinbarung (Gebühren, Ziffer 5.3 und 5.9)
- Mollie Impressum
- Mollie API: List invoices
- Mollie Hilfe: DATEV-Export des Saldenberichts
- § 13b UStG: Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 18a UStG: Zusammenfassende Meldung
- BMF: Vordruckmuster Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026
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