Amazon überweist nie den Betrag, den deine Kunden bezahlt haben. Zwischen Bestellung und Bankeingang liegen Verkaufsgebühren, Versandkosten, Werbung, Erstattungen und manchmal einbehaltene Steuer. Für die Buchhaltung musst du diese Summe wieder auseinandernehmen: Der Verkauf ist dein Erlös, die Gebühren sind dein Aufwand, die Überweisung ist nur Geldbewegung. Dieser Guide zeigt, woher die Zahlen kommen, wer dir die Gebühren mit welcher Steuer berechnet und wann Amazon die Umsatzsteuer statt deiner abführt.
- Als Händler mit Sitz in Deutschland, der aus einem Lager in der EU verschickt, verkaufst du bei Amazon selbst an deine Kunden. Den Verkauf buchst du brutto als Erlös nach dem Lieferland, die Amazon-Gebühren als eigenen Aufwand und die Auszahlung über das Geldtransitkonto.
- Seit dem 1. August 2024 kommen alle Amazon-Rechnungen von Amazon EU S.à r.l. statt von Amazon Services Europe S.à r.l. Händler mit Sitz in Deutschland bekommen sie von der deutschen Niederlassung mit deutscher Umsatzsteuer auf die Gebühren. Diese Steuer ist Vorsteuer, Reverse Charge gilt dafür nicht.
- Amazon schuldet die Umsatzsteuer nach § 3 Abs. 3a UStG nur in zwei Fällen: wenn ein Händler ohne Sitz in der EU aus einem EU-Lager an Privatkunden liefert, und bei Fernverkäufen aus dem Drittland in Sendungen bis 150 € Sachwert. Für einen deutschen Händler mit EU-Lager trifft beides in der Regel nicht zu.
- Die Brücke zwischen Amazon und deinem Bankkonto ist der Abrechnungsbericht (Flat File V2 Settlement Report). Amazon erstellt ihn je Abrechnungszeitraum automatisch, er enthält Verkäufe, Gebühren, Erstattungen und die Auszahlung. Die älteren Settlement Reports entfallen laut Amazon am 11. November 2026.
- Die Amazon-Anbindung von Meridian ist noch nicht freigeschaltet, sie steht als „In Kürze“ in der Liste der Integrationen.
Was im Amazon-Abrechnungsbericht steht
Der Abrechnungsbericht fasst einen Abrechnungszeitraum zusammen: jede Bestellung mit Artikelpreis und Versand, jede Gebühr, jede Erstattung und am Ende den Betrag, der auf dein Bankkonto geht. In der aktuellen Form, dem Flat File V2 Settlement Report, steht jede Bewegung in einer eigenen Zeile mit Art (amount-type), Beschreibung (amount-description) und Betrag (amount). Amazon erzeugt diese Berichte selbst; laut Entwicklerdokumentation lassen sie sich weder anfordern noch planen.
Die älteren Varianten, der erste Flat-File-Bericht und der XML-Bericht, hat Amazon abgekündigt. Laut Änderungsprotokoll der Selling Partner API entfallen sie am 11. November 2026. Wer sie heute noch für die Buchhaltung herunterlädt, sollte rechtzeitig auf V2 umstellen.
Für die Umsatzsteuer gibt es eigene Berichte. Der Amazon VAT Transactions Report listet steuerlich relevante Vorgänge über alle Amazon-Shops und steht laut Amazon ab dem 3. eines Monats bereit. Daneben gibt es den Amazon VAT Calculation Report. Beide ersetzen nicht den Abrechnungsbericht, sie ergänzen ihn um die Steuersicht je Vorgang.
| Bericht | Inhalt | Wofür du ihn brauchst |
|---|---|---|
| Flat File V2 Settlement Report | jede Bewegung eines Abrechnungszeitraums mit Art, Beschreibung und Betrag | Abstimmung von Verkäufen, Gebühren und Auszahlung |
| Amazon VAT Transactions Report | Verkäufe, Rücksendungen, Erstattungen und Lagerverbringungen aller Shops, abrufbar ab dem 3. eines Monats | Lieferland, Steuersatz und OSS-Zuordnung prüfen |
| Amazon VAT Calculation Report | Steuerberechnung je Sendung, Rücksendung und Erstattung | Abgleich der Steuerbeträge |
| Gebührenrechnung von Amazon EU | Amazon-Gebühren mit ausgewiesener Umsatzsteuer | Beleg für Aufwand und Vorsteuer |
Wer die Amazon-Gebühren abrechnet und mit welcher Steuer
Seit dem 1. August 2024 stellt Amazon EU S.à r.l. (AEU) alle Rechnungen aus, die vorher von Amazon Services Europe S.à r.l. (ASE) kamen. Das hat Amazon in Seller Central angekündigt. Für Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Polen, Belgien und Schweden rechnet die Niederlassung von Amazon EU im eigenen Land ab, nach den dortigen Umsatzsteuerregeln und mit Umsatzsteuer auf die Gebühren.
Für dich als Händler mit Sitz in Deutschland heißt das: Auf den Gebühren, die Amazon dir berechnet, steht deutsche Umsatzsteuer. Du buchst die Gebühr netto als Aufwand und die Steuer als Vorsteuer, im DATEV-Kontenrahmen auf 1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % (SKR03 1576), mit dem Vorsteuerschlüssel, den deine Kanzlei vorgibt. Reverse Charge nach § 13b UStG ist das nicht, denn hier schuldet Amazon als leistender Unternehmer die Steuer selbst.
Für Zeiträume vor August 2024 und für Händler mit Sitz in anderen Ländern gilt die Rechnung, die du tatsächlich bekommen hast. Händler mit Sitz in anderen Ländern erhalten ihre Rechnungen laut Amazon von der AEU-Zentrale in Luxemburg.
Viele Vorlagen und Buchungsregeln stammen noch aus der Zeit vor August 2024 und buchen Amazon-Gebühren mit Reverse Charge. Wenn auf deiner Gebührenrechnung deutsche Umsatzsteuer steht, ist das für dich falsch.
Wann Amazon die Umsatzsteuer selbst schuldet
§ 3 Abs. 3a UStG behandelt eine elektronische Schnittstelle wie Amazon in zwei Fällen so, als hätte sie die Ware selbst erhalten und geliefert. Erstens, wenn ein nicht in der EU ansässiger Unternehmer Ware, deren Versand in der EU beginnt und endet, über die Plattform an Privatkunden liefert. Zweitens bei Fernverkäufen von Gegenständen aus dem Drittland in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 €. Die Lieferung des Händlers an Amazon ist im ersten Fall nach § 4 Nr. 4c UStG steuerfrei.
Für einen Händler mit Sitz in Deutschland, der aus einem Lager in der EU verschickt, greift keiner der beiden Fälle. Du bleibst Lieferer und schuldest die Umsatzsteuer selbst. Fernverkäufe an Privatkunden in anderen EU-Ländern versteuerst du im Lieferland, sobald sie zusammen die Schwelle von 10.000 € nach § 3c Abs. 4 UStG überschreiten, in der Regel über das OSS-Verfahren. Steht in deinen Amazon-Daten trotzdem einbehaltene Steuer, prüf, ob es um Ware aus einem Drittlandslager geht.
Unabhängig davon muss Amazon nach § 22f UStG Daten seiner Händler aufzeichnen, darunter die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. Nach § 25e UStG haftet Amazon für Steuer, die ein Händler nicht entrichtet. Diese Haftung entfällt nach § 25e Abs. 2 UStG grundsätzlich, wenn der Händler im Zeitpunkt der Lieferung eine gültige deutsche USt-IdNr. hat.
| Fall | Lieferer im Sinne des UStG | Was du buchst |
|---|---|---|
| Händler mit Sitz in Deutschland, Lager in Deutschland, Kunde in Deutschland | du | Erlös mit 19 % oder 7 % |
| Händler mit Sitz in Deutschland, Lager in der EU, Kunde in einem anderen EU-Land | du | Fernverkauf, über 10.000 € Steuer des Lieferlandes, meist über OSS |
| Händler ohne Sitz in der EU, Lager in der EU | Amazon | steuerfreie Lieferung an Amazon nach § 4 Nr. 4c UStG |
| Ware aus dem Drittland, Sachwert bis 150 € | Amazon | mit deiner Kanzlei klären, der Fall hängt an der Einfuhr |
Buchungssätze für SKR04 und SKR03
Ein Abrechnungszeitraum besteht aus Verkäufen, Gebühren, Erstattungen und der Auszahlung. Das Beispiel zeigt einen Händler mit Sitz in Deutschland und einen Verkauf an einen Privatkunden in Deutschland, alle Beträge erfunden. Als Gegenkonto dient ein eigenes Verrechnungskonto für Amazon, das nach jeder Auszahlung auf null stehen sollte.
- Erlöskonto: 4400 und 8400 sind im DATEV-Standard Automatikkonten für 19 %. Fernverkäufe über OSS gehören auf die Konten und Schlüssel, die deine Kanzlei dafür führt; Details stehen im Guide zur OSS-Meldung.
- Gebührenkonto: Der DATEV-Kontenrahmen führt 6770 Verkaufsprovisionen (SKR03 4760), manche Kanzleien buchen Marktplatzgebühren auf 6855 Nebenkosten des Geldverkehrs (SKR03 4970). Entscheidend ist, dass die deutsche Vorsteuer auf 1406 (SKR03 1576) landet; den Steuerschlüssel dafür gibt deine Kanzlei vor.
- Geldtransit: Die Auszahlung läuft über 1460 (1360), damit Bank und Amazon getrennt abstimmbar bleiben. Warum das so ist, erklärt der Guide zum Geldtransitkonto.
| Vorgang | Soll | Haben | BU | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| Verkauf an Privatkunden in Deutschland, brutto | Verrechnungskonto Amazon | 4400 (8400) Erlöse 19 % USt | 119,00 € | |
| Verkaufsgebühr laut Gebührenrechnung, brutto | 6770 (4760) Verkaufsprovisionen oder Gebührenkonto deiner Kanzlei | Verrechnungskonto Amazon | Vorsteuer 19 % | 21,42 € |
| Erstattung an einen Kunden, brutto | 4400 (8400) Erlöse 19 % USt | Verrechnungskonto Amazon | 23,80 € | |
| Auszahlung laut Abrechnungsbericht | 1460 (1360) Geldtransit | Verrechnungskonto Amazon | 73,78 € | |
| Zahlungseingang laut Kontoauszug | 1800 (1200) Bank | 1460 (1360) Geldtransit | 73,78 € |
Erstattungen, Rücksendungen und Gebührengutschriften
Erstattest du einem Kunden den Kaufpreis, hat sich die Bemessungsgrundlage deines Umsatzes geändert. Nach § 17 Abs. 1 UStG berichtigst du die Umsatzsteuer, und zwar im Zeitraum der Erstattung, nicht rückwirkend im Monat des Verkaufs. Gebucht wird die Erstattung brutto gegen das Erlöskonto des ursprünglichen Verkaufs, bei einem Fernverkauf also gegen das OSS-Konto des Lieferlandes.
Zu einer Erstattung erstattet Amazon oft einen Teil der Verkaufsgebühr zurück. Diese Gutschrift mindert deinen Aufwand und deine Vorsteuer; nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG ist auch der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Welcher Teil der Gebühr zurückkam, steht als eigene Zeile im Abrechnungsbericht. Feste Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich je Kategorie und Zeitraum unterscheiden.
Meridian und Amazon: In Kürze
Amazon wartet noch auf die Freigabe durch den Anbieter. Direkt verbinden kannst du heute Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate.
Die Amazon-Anbindung von Meridian ist noch nicht freigeschaltet. In der Liste der Integrationen steht sie als „In Kürze“, verbunden werden soll sie über den Seller-Central-Login. Bis dahin buchst du Amazon wie oben beschrieben aus Abrechnungsbericht und Gebührenrechnung.
So ist die Anbindung angelegt: Meridian liest die Finanztransaktionen und Auszahlungen über die Selling Partner API und ordnet jede Bestellung über die Lieferadresse ihrem Lieferland zu. Hat Amazon zu einer Bestellung Steuer als Marktplatz einbehalten, steht dazu ein Hinweis am Verkauf, ebenso bei Business-Bestellungen und bei Versand durch Amazon. Gebühren gehen auf dein Gebührenkonto, Erstattungen und Rückbuchungen gegen den Verkauf, die Auszahlung über den Geldtransit zur Bank. Eigene Rechnungen schreibt Meridian bei Amazon in der Voreinstellung nicht, die Einstellung Rechnungen steht hier auf extern. Schreibst du deine Amazon-Rechnungen nicht anderswo, stellst du das je Anbieter um.
Ein Punkt ist wichtig, sobald die Anbindung kommt: Meridian bucht Gebühren ab Werk mit dem Gebührenschlüssel deiner Firma, und der ist auf 506 voreingestellt, den Schlüssel, den Meridian für Reverse Charge nach § 13b UStG vorschlägt. Für Amazon-Gebühren mit deutscher Umsatzsteuer trägst du in den Amazon-Einstellungen den Vorsteuerschlüssel ein, den deine Kanzlei verwendet. Mehr zur Verbindung steht auf der Seite Amazon DATEV Schnittstelle.
Häufige Fragen
Sind Amazon-Gebühren Reverse Charge?
Für Händler mit Sitz in Deutschland seit dem 1. August 2024 nicht mehr. Seitdem stellt die deutsche Niederlassung von Amazon EU S.à r.l. die Gebühren mit deutscher Umsatzsteuer in Rechnung, und die Steuer ist Vorsteuer. Maßgeblich ist, was auf deiner Gebührenrechnung steht.
Führt Amazon für mich die Umsatzsteuer ab?
Nur in den Fällen des § 3 Abs. 3a UStG: bei Händlern ohne Sitz in der EU, die aus einem EU-Lager liefern, und bei Fernverkäufen aus dem Drittland bis 150 € Sachwert. Als Händler mit Sitz in Deutschland und Lager in der EU schuldest du die Umsatzsteuer selbst.
Buche ich bei Amazon den Auszahlungsbetrag als Umsatz?
Nein. Die Auszahlung ist der Saldo aus Verkäufen, Gebühren und Erstattungen. Umsatz ist der Bruttobetrag jedes Verkaufs, die Gebühren buchst du getrennt als Aufwand, die Auszahlung nur als Geldbewegung über das Geldtransitkonto.
Welchen Amazon-Bericht brauche ich für die Buchhaltung?
Den Abrechnungsbericht für die Abstimmung von Verkäufen, Gebühren und Auszahlung, die Gebührenrechnung als Beleg für Aufwand und Vorsteuer und für Fernverkäufe den VAT Transactions Report mit Lieferland und Steuersatz.
Quellen
- Amazon Seller Central, Rechnungsstellung durch Amazon EU S.à r.l. ab 1. August 2024
- Selling Partner API, Settlement Reports
- Selling Partner API, Änderungsprotokoll zum Wegfall der alten Settlement Reports
- Selling Partner API, Tax Reports
- § 3 UStG, Lieferung, sonstige Leistung (Abs. 3a)
- § 3c UStG, Ort der Lieferung beim Fernverkauf
- § 4 UStG, Steuerbefreiungen (Nr. 4c)
- § 17 UStG, Änderung der Bemessungsgrundlage
- § 22f UStG, Aufzeichnungspflichten für elektronische Schnittstellen
- § 25e UStG, Haftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle
- DATEV-Kontenrahmen SKR 04, gültig für 2026
- DATEV-Kontenrahmen SKR 03, gültig für 2026
Die direkte Anbindung an Amazon ist gebaut und wartet auf die Freigabe durch den Anbieter. Danach bucht Meridian Amazon automatisch in DATEV: 99,99 € netto im Monat, 14 Tage kostenlos.