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Wenn die Plattform verkauft: App Store, Google Play, Digistore24 und Paddle richtig buchen

Stand: Oktober 2026 · Meridian, Hamburg

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Wer verkauft eigentlich an deinen Kunden?Wiederverkauf oder Kommission: § 3 Abs. 11 und 11a UStGDie Gutschrift ist deine RechnungSteuer und Konten nach dem Sitz der PlattformZusammenfassende Meldung für Apple und GoogleDas Xyrality-Urteil des EuGH und was der BFH daraus gemacht hatDie vier häufigsten FehlerAutomatisch mit MeridianHäufige Fragen

Wer Apps, Kurse oder Software über App Store, Google Play, Digistore24 oder Paddle verkauft, bucht oft wie bei Stripe: Umsatz an den Endkunden, Gebühr als Aufwand. Das ist bei diesen Plattformen falsch, weil sie selbst an deine Kunden verkaufen. Dieser Artikel erklärt die gemeinsame Logik, von der Gutschrift bis zur Zusammenfassenden Meldung, und das Urteil, mit dem der EuGH sie 2025 bestätigt hat.

Kurz gesagt
  • App Store, Google Play, Digistore24 und Paddle verkaufen im eigenen Namen an deine Kunden. Du hast keinen Vertrag mit dem Endkunden, sondern verkaufst an die Plattform, und die kümmert sich um die Umsatzsteuer deiner Kunden.
  • Digistore24 und Paddle kaufen als Wiederverkäufer auf eigene Rechnung. Apple handelt als Kommissionär, Google als Merchant of Record. Für digitale Leistungen fingiert § 3 Abs. 11 UStG dabei eine Leistung von dir an die Plattform, und § 3 Abs. 11a UStG vermutet sie für Portale.
  • Dein Beleg ist die Abrechnung der Plattform als Gutschrift nach § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG. Eine eigene Rechnung schreibst du nicht, auch nicht an die Endkunden.
  • Die Steuer folgt dem Sitz der Käuferin: Digistore24 GmbH in Hildesheim ist Inland mit 19 %. Apple Distribution International und Google Commerce Limited in Irland sind in Deutschland nicht steuerbar, Kennzahl 21 und Zusammenfassende Meldung. Paddle.com Market Ltd im Vereinigten Königreich und Paddle.com Inc. in den USA sind nicht steuerbar, Kennzahl 45.

Wer verkauft eigentlich an deinen Kunden?

Die Plattform verkauft an deinen Kunden, nicht du. Das steht in allen vier Vertragswerken ausdrücklich: Digistore24 erwirbt dein Produkt im eigenen Namen und für eigene Rechnung und vertreibt es im eigenen Namen weiter, eine vertragliche Beziehung zwischen dir und dem Endkunden besteht nicht. Paddle lässt sich von dir als Wiederverkäufer für alle Gebiete einsetzen. Apple handelt in der EU über Apple Distribution International als dein Kommissionär, Google ist für Käufer im EWR und im Vereinigten Königreich Merchant of Record.

Für die Buchhaltung folgen daraus vier Dinge. Dein Kunde ist die Plattformgesellschaft. Dein Umsatz ist der Betrag, den sie dir abrechnet, nicht der Preis, den der Endkunde zahlt. Der Ort deiner Leistung richtet sich nach ihrem Sitz. Und die Verkäufe an Endkunden gehören nicht in deine OSS-Meldung, die übernimmt die Plattform.

PlattformRolle laut VertragDeine KäuferinFundstelle
Digistore24Wiederverkäufer im eigenen Namen und für eigene RechnungDigistore24 GmbH, HildesheimVendor-Vertrag, Präambel und § 3
PaddleWiederverkäufer (reseller) für alle GebietePaddle.com Inc. für Käufer in den USA, sonst Paddle.com Market Limited, LondonMaster Services Agreement, Ziffer 1.1 und 2.1, Stand 6. Oktober 2026
App StoreKommissionär (commissionaire) für die EUApple Distribution International Ltd., CorkSchedule 2, Exhibit A
Google PlayMerchant of Record als Vertreter des EntwicklersGoogle Commerce Limited, Dublin, laut Play-Nutzungsbedingungen Anbieterin der InhalteDeveloper Distribution Agreement, Ziffer 3.4 und 3.5
Rolle der Plattform laut eigenem Vertrag, Stand Oktober 2026

Wiederverkauf oder Kommission: § 3 Abs. 11 und 11a UStG

Bei Digistore24 und Paddle ist die Sache einfach: Sie kaufen dein Produkt und verkaufen es weiter, also sind es zwei Umsätze, deiner an die Plattform und ihrer an den Kunden. Bei Apple und Google steckt eine gesetzliche Fiktion dahinter. Nach § 3 Abs. 11 UStG gilt eine sonstige Leistung, bei der ein Unternehmer im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung eingeschaltet wird, als an ihn und von ihm erbracht. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nennt das in Abschn. 3.15: Dabei wird eine Leistungskette fingiert.

Für digitale Leistungen über ein Portal geht § 3 Abs. 11a UStG noch weiter. Wer in die Erbringung über ein Telekommunikationsnetz, eine Schnittstelle oder ein Portal eingeschaltet ist, gilt als im eigenen Namen und für fremde Rechnung handelnd. Ausnahmen gibt es nur, wenn der eigentliche Anbieter ausdrücklich als Leistender benannt wird und die Plattform weder die Abrechnung autorisiert noch die Bedingungen festlegt. Für App Stores trifft das praktisch nie zu. Die europäische Grundlage ist Art. 28 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie mit Art. 9a der Durchführungsverordnung, die den App Store sogar als Beispiel nennt.

Eine Folge wird oft übersehen: Die Provision der Plattform ist keine eigene Gebühr, die du als Aufwand mit § 13b buchst. Der Kommissionär erbringt laut Abschn. 3.15 Abs. 4 UStAE keine zusätzliche Vermittlungsleistung und darf für die Geschäftsbesorgung keine Rechnung stellen. Dein Umsatz ist deshalb der Betrag nach Abzug der Provision, so wie er im Finanzbericht oder auf der Gutschrift steht.

Die 30 % von Apple oder die Marge von Digistore24 buchst du nicht als Aufwand. Gebucht wird der Nettoerlös, den die Plattform dir abrechnet.

Die Gutschrift ist deine Rechnung

Den Beleg für deinen Umsatz stellt die Plattform aus, nicht du. § 14 Abs. 2 Satz 5 UStG erlaubt, dass der Leistungsempfänger die Rechnung ausstellt, wenn das vorher vereinbart war, und nennt das Gutschrift. Das Dokument muss die Angabe Gutschrift tragen (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 UStG), und es verliert die Wirkung einer Rechnung, sobald du ihm widersprichst (§ 14 Abs. 2 Satz 6 UStG).

Paddle schreibt dazu, du müsstest Paddle keine Rechnung stellen, und erzeugt je Auszahlung eine Reverse Invoice. Digistore24 stellt Gutschriften und Rechnungen im Backoffice bereit, weist die Umsatzsteuer aber nur aus, wenn du deine USt-IdNr. rechtzeitig hinterlegt hast. Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit musst du dort innerhalb von 60 Tagen in Textform erheben. Bei Apple ist der monatliche Finanzbericht in App Store Connect die Abrechnung, bei Google der Einnahmenbericht in der Play Console.

Prüf jede Gutschrift so, wie du eine eigene Rechnung prüfen würdest: deine Firma, deine Steuernummer oder USt-IdNr., der richtige Steuerausweis. Weist eine Gutschrift Umsatzsteuer aus, die nicht geschuldet ist, widersprich ihr. Ein unrichtiger Steuerausweis kann sonst nach § 14c UStG zu einer Steuer führen, die mit deinem Umsatz nichts zu tun hat.

PlattformBelegRhythmusWo
Digistore24Gutschriftje AuszahlungDigistore24-Backoffice
PaddleReverse Invoice, dazu Remittance Adviceje Auszahlung und Gesellschaftper E-Mail an die Admins und im Dashboard unter Payouts
App StoreFinanzberichtje Geschäftsmonat nach Apples Kalender, Gesellschaft und WährungApp Store Connect unter Payments and Financial Reports
Google PlayEinnahmenberichtmonatlichPlay Console
Welcher Beleg bei welcher Plattform deine Rechnung ersetzt

Steuer und Konten nach dem Sitz der Plattform

Weil deine Käuferin ein Unternehmen ist, gilt § 3a Abs. 2 UStG: Deine Leistung wird dort ausgeführt, wo die Plattform ihr Unternehmen betreibt. Daraus ergeben sich drei Fälle, und jede Plattform fällt in genau einen davon.

Sitzt die Käuferin in Deutschland, ist dein Umsatz ein normaler Inlandsumsatz mit 19 %, so wie er auf der Gutschrift steht. Sitzt sie in einem anderen EU-Land, ist er in Deutschland nicht steuerbar, die Käuferin schuldet die Steuer dort, und der Umsatz gehört in Kennzahl 21 und in die Zusammenfassende Meldung. Google bestätigt das auf seiner Steuerseite: Für Entwickler in einem anderen EU-Land als Irland berechnet Google keine lokale Umsatzsteuer auf die Lieferung an Google. Sitzt sie im Drittland, ist der Umsatz ebenfalls nicht steuerbar, er gehört aber in Kennzahl 45 und in keine Zusammenfassende Meldung.

Bei Google nennt das Developer Distribution Agreement die Gesellschaft, an die du leistest, nicht ausdrücklich. Gegenüber den Kunden bietet laut Play-Nutzungsbedingungen Google Commerce Limited die Inhalte an, und davon geht auch diese Tabelle aus. Steht in deinen Abrechnungen eine andere Gesellschaft, gilt die.

KäuferinSitzFolgeUSt 1 A 2026ZMSKR04SKR03
Digistore24 GmbHHildesheimInland, 19 %Kz 81nein44008400
Apple Distribution International Ltd.Cork (IE)nicht steuerbar, Steuer schuldet ADIKz 21ja43368336
Google Commerce LimitedDublin (IE)nicht steuerbar, Steuer schuldet GoogleKz 21ja43368336
Paddle.com Market LimitedLondon (UK)nicht steuerbarKz 45nein43388338
Paddle.com Inc.USAnicht steuerbarKz 45nein43388338
Apple Inc., Apple Canada, Apple Pty und weitereDrittlandnicht steuerbarKz 45nein43388338
Plattformumsätze in Voranmeldung, ZM und Kontenrahmen, Stand Oktober 2026

Paddle unterscheidet nach dem Sitz des Verkäufers: Paddle Payments Limited in Irland ist laut Master Services Agreement nur für Verkäufer aus dem Vereinigten Königreich und der Isle of Man zuständig. Für dich zählt die Gesellschaft, die auf deiner Reverse Invoice steht.

Zusammenfassende Meldung für Apple und Google

Umsätze an Apple Distribution International und Google Commerce Limited musst du in der Zusammenfassenden Meldung angeben. § 18a Abs. 2 UStG verlangt das für im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2, für die der Empfänger die Steuer dort schuldet, und die Ausfüllanleitung zur Voranmeldung verweist bei Kennzahl 21 genau darauf.

Gemeldet wird quartalsweise bis zum 25. Tag nach Quartalsende, je Käuferin mit ihrer irischen USt-IdNr. und der Summe des Quartals. Steht die USt-IdNr. nicht auf dem Bericht, frag sie beim Support der Plattform an und leg die Antwort zu den Unterlagen. Die Fristen und die Abgrenzung zum OSS stehen im Artikel zur Zusammenfassenden Meldung.

Das Xyrality-Urteil des EuGH und was der BFH daraus gemacht hat

Der EuGH hat am 9. Oktober 2025 in der Rechtssache C-101/24 (Xyrality) die Leistungskette für App Stores bestätigt. Ein deutscher Spieleentwickler hatte In-App-Käufe über den App Store eines irischen Betreibers verkauft. In den Bestellbestätigungen an die Kunden stand, man habe bei Xyrality eingekauft, und deutsche Umsatzsteuer war ausgewiesen.

Der EuGH entschied dreierlei. Erstens schließt allein die Nennung des Entwicklers in der Bestellbestätigung die Kommissionskette nach Art. 28 MwStSystRL nicht aus, es kommt in erster Linie auf die Befugnisse der Plattform an. Zweitens richtet sich der Ort der fingierten Leistung des Entwicklers an die Plattform nach Art. 44, liegt also am Sitz der Plattform in Irland. Drittens schuldet der Entwickler keine Steuer wegen des Steuerausweises in Bestätigungen an Endverbraucher, weil das Steueraufkommen nicht gefährdet ist.

Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 26. März 2026 (V R 46/25) umgesetzt und seine Rechtsprechung geändert: § 14c Abs. 1 UStG begründet bei einer Rechnungserteilung an Endverbraucher keine Steuerschuld. Die Sache ging zur weiteren Prüfung an das Finanzgericht Hamburg zurück. Eine Reaktion des BMF war bis Oktober 2026 nicht veröffentlicht, Abschn. 14c.1 Abs. 1a UStAE schließt eine Schätzung der betroffenen Umsätze noch aus, der BFH lässt sie zu.

Für dich heißt das: Deine App-Store-Umsätze in der EU sind Leistungen an Apple Distribution International in Irland, nicht an deine Kunden. Hast du für frühere Jahre deutsche Umsatzsteuer auf App-Verkäufe abgeführt, sprich mit deiner Kanzlei darüber, ob und wie sich das korrigieren lässt.

Die vier häufigsten Fehler

Diese Fehler sehen Kanzleien bei Plattformverkäufern immer wieder:

  • Bruttobuchung: Der Endkundenpreis wird als Erlös gebucht und die Provision als Aufwand mit § 13b. Richtig ist der Nettoerlös laut Abrechnung.
  • OSS für Plattformumsätze: Verkäufe über App Store, Google Play, Digistore24 oder Paddle gehören nicht in deine OSS-Meldung, die Plattform meldet sie.
  • Fehlende ZM: Umsätze an Apple Distribution International oder Google Commerce Limited stehen in Kennzahl 21, aber nicht in der Zusammenfassenden Meldung.
  • Eigene Rechnungen: Wer zusätzlich Rechnungen an Endkunden oder an die Plattform schreibt, erzeugt einen zweiten Beleg zum selben Umsatz und riskiert einen unrichtigen Steuerausweis.

Automatisch mit Meridian

Digistore24, App Store, Google Play und Paddle sind in Meridian noch Beta: Den Zugang fragst du nach der Anmeldung an, wir schalten ihn für dein Konto frei. Direkt verbinden kannst du heute Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate.

Meridian bucht bei diesen Plattformen deinen Verkauf an die Plattform, nicht an die Endkunden, und stellt dazu keine eigene Rechnung aus. Beleg ist die Abrechnung der Plattform. Der Steuerfall folgt dem Sitz der Gesellschaft: Inland mit dem Steuersatz aus der Digistore24-Abrechnung, EU mit Reverse Charge auf 4336, Drittland auf 4338.

Beim App Store entsteht ein Erlös je Geschäftsmonat, Apple-Gesellschaft und Währung. Berichte in anderen Währungen ohne Euro-Betrag bucht Meridian nicht, sondern zählt sie in der Zusammenfassung für die Kanzlei. Bei Google Play trennt Meridian die Länder, in denen Google Merchant of Record ist, von denen, in denen du selbst verkaufst. Bei Paddle wählst du beim Verbinden die Gesellschaft, die auf deiner Reverse Invoice steht. Wie das für Apple aussieht, zeigt die Seite zum App Store.

Häufige Fragen

Muss ich für App-Store-Verkäufe Rechnungen an meine Kunden schreiben?

Nein. In der EU verkauft Apple Distribution International als Kommissionär im eigenen Namen an deine Kunden und stellt ihnen die Belege aus. Dein Beleg ist der monatliche Finanzbericht von Apple.

Gehören App-Store- oder Digistore24-Umsätze in die OSS-Meldung?

Nein. Die Plattform verkauft an die Endkunden und führt deren Umsatzsteuer ab. Du verkaufst an die Plattform, also an ein Unternehmen, und dafür gibt es keinen OSS.

Wie buche ich die Provision von Apple oder Google?

Gar nicht gesondert. Bei einer Dienstleistungskommission erbringt die Plattform keine eigene Vermittlungsleistung, die sie dir in Rechnung stellt. Dein Erlös ist der Nettobetrag aus dem Finanzbericht nach Abzug der Provision.

Muss ich Digistore24 eine Rechnung schreiben?

Nein, Digistore24 rechnet per Gutschrift ab. Hinterlege rechtzeitig deine USt-IdNr., sonst weist Digistore24 keine Umsatzsteuer aus, und prüf die Gutschriften im Backoffice, denn Einwendungen sind nur innerhalb von 60 Tagen möglich.

Was bedeutet das Xyrality-Urteil für App-Entwickler?

Es bestätigt, dass App-Verkäufe in der EU eine Leistung an den irischen Store-Betreiber sind und dort steuerbar, nicht in Deutschland. Deutsche Steuer in Bestellbestätigungen an Privatkunden führt nach EuGH und BFH V R 46/25 nicht zu einer Steuerschuld des Entwicklers.

Quellen

  • § 3 Abs. 11 und 11a UStG, Dienstleistungskommission und Portale
  • § 3a UStG, Ort der sonstigen Leistung
  • § 14 UStG, Gutschrift und Pflichtangaben
  • § 14c UStG, unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis
  • § 18a UStG, Zusammenfassende Meldung
  • Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschn. 3.15 und 14c.1
  • BMF, Vordruckmuster der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 (Kz 21, 45, 81)
  • EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2025, C-101/24 (Xyrality)
  • BFH, Urteil vom 26. März 2026, V R 46/25
  • Grant Thornton, EuGH-Urteil Xyrality zu Dienstleistungskommission und unzutreffendem Steuerausweis
  • Apple, Exhibits to Schedule 2 and 3 (Kommissionär ADI)
  • Google Play, Developer Distribution Agreement
  • Google Play, Länder mit Google als Merchant of Record
  • Google Play, Steuerhinweise für Entwickler
  • Google Play, Nutzungsbedingungen
  • Digistore24, Vertrag für Vendoren
  • Paddle, Master Services Agreement
  • Paddle, What statements will I receive
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