Seit dem 7. April 2026 bietet DATEV einen eigenen Weg, Zahlungen von Stripe, Mollie, Klarna und drei weiteren Anbietern in die Buchführung zu bringen. Viele Kanzleien fragen jetzt, ob damit jedes andere Werkzeug überflüssig ist. Die Antwort steht erstaunlich klar in DATEVs eigener Dokumentation, und genau aus der stammt jede Angabe in diesem Artikel.
- Der DATEV Datenservice Zahlungsdienstleister (Art.-Nr. 20499) erzeugt in der DATEV-Cloud Buchungsvorschläge aus den Kontoumsätzen von Amazon Pay, eBay, Klarna, Mollie, Shopify und Stripe und kostet laut DATEV ab 10 € im Monat.
- Angelegt wird er nicht im Shop, sondern im DATEV-Rechnungswesen-Programm unter Bestand, Online-Anwendungen, Zahlungsdienstleister bearbeiten. Der Kontoinhaber berechtigt den Abruf danach mit einem Sicherheitstoken.
- Er gleicht Zahlungen gegen offene Posten ab, die schon in der Buchführung stehen. Die Erlösseite baut er nicht: Laut DATEV fehlen den Zahlungsdaten Ursprungsland, Bestimmungsland und Steuersatz.
- Nicht unterstützt sind laut Hilfe-Center Zahlungen in anderen Währungen als Euro und mehrere Konten eines Anbieters. Zu Umsatzsteuer auf Gebühren, OSS, Rechnungen und Belegen an der Buchung sagt die Dokumentation nichts.
Was ist der DATEV Datenservice Zahlungsdienstleister?
Der DATEV Datenservice Zahlungsdienstleister ist ein Cloud-Dienst, der die Kontoumsätze eines Zahlungsanbieters abruft und daraus Buchungsvorschläge für die DATEV-Rechnungswesen-Programme erzeugt. DATEV beschreibt es so: Aus den abgerufenen Kontoumsätzen werden in der DATEV-Cloud Buchungsvorschläge generiert und als Buchungssätze bereitgestellt.
Technisch ist das ein Buchungsstapel. Beim Export entstehen zwei Dateien in einer ZIP, eine für sichere und eine für unsichere oder unvollständige Vorschläge, die die Kanzlei über Bestand, Importieren, Stapelverarbeitung einliest. Einzeln bearbeiten lassen sich die Vorschläge in der Cloud-Anwendung laut DATEV derzeit nicht. Als Zielprogramme nennt DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen und Rechnungswesen.
PayPal und Amazon Seller laufen nicht über diesen Dienst, sondern über die älteren Zahlungsdatenservices von DATEV. Der PayPal-Dienst wird ähnlich einem Bankkonto eingerichtet und kostet laut DATEV-Marktplatz ab 1,33 € im Monat.
| Anbieter | DATEV-Dienst | Hinweis aus der DATEV-Dokumentation |
|---|---|---|
| Stripe | Datenservice Zahlungsdienstleister | Gebühren als eigene Transaktionstypen, Buchung per Regel |
| Mollie | Datenservice Zahlungsdienstleister | Berechtigung per Weiterleitung zu Mollie |
| Klarna | Datenservice Zahlungsdienstleister | seit 7. April 2026 |
| Amazon Pay | Datenservice Zahlungsdienstleister | der ältere Amazon-Dienst gilt nicht für Amazon Pay |
| Shopify | Datenservice Zahlungsdienstleister | Order-ID als Merkmal für den Abgleich |
| eBay | Datenservice Zahlungsdienstleister | Berechtigung per Weiterleitung zu eBay |
| PayPal | Zahlungsdatenservice für PayPal (Art.-Nr. 20494) | ähnlich einem Bankkonto, eigenes Produkt |
| Amazon Seller | Zahlungsdatenservice für Amazon (Art.-Nr. 20496) | eigenes, älteres Produkt |
Wie wird der Datenservice bestellt und eingerichtet?
Bestellt wird der Datenservice im DATEV-Rechnungswesen-Programm selbst, nicht im DATEV-Shop. Die Produktseite sagt ausdrücklich, dass er dort nicht bestellt werden kann, sondern unter Bestand, Online-Anwendungen, Zahlungsdienstleister bearbeiten angelegt wird. In der Praxis macht das die Kanzlei, selbstbuchende Mandanten mit eigenem Rechnungswesen-Programm können es auch.
Der Vertrag kommt laut Leistungsbeschreibung mit der erfolgreichen Berechtigung durch den Kontoinhaber zustande und endet mit der Löschung des Kontos. Der Dienst steht nur für Business-Konten zur Verfügung.
- Voraussetzung in der Kanzlei: Mandantendaten über Daten senden im Rechenzentrum, Häkchen bei Aktuelle Daten für DATEV-Cloud-Lösungen bereitstellen, Rechte in der Rechteverwaltung online unter Rechnungswesen, Zahlungsdatenservice. Seit dem 1. Juni 2026 geht die Anmeldung nur noch mit DATEV-Konto.
- Im Assistenten Neuen Zahlungsdienstleister anlegen Kontoname und Startdatum (MM/JJJJ) eingeben und kostenpflichtig bestellen.
- Der Assistent zeigt einen Link und ein Sicherheitstoken. Beides geht auf sicherem Weg an den Mandanten.
- Der Mandant öffnet go.datev.de/zdl, gibt das Token ein und berechtigt den Abruf beim Anbieter. Bei Mollie und eBay leitet DATEV dafür direkt auf die Seite des Anbieters weiter. Das muss innerhalb von 14 Tagen passieren, sonst braucht es ein neues Token.
- Daten stehen nach der Einrichtung spätestens um 6 Uhr am nächsten Werktag bereit, rückwirkend bis zu zwei Jahre ab dem gewählten Startmonat.
Wer später weiter zurück will als bis zum gewählten Startdatum, muss das Konto laut DATEV löschen und neu einrichten.
Was bucht der Datenservice, und was muss schon da sein?
Der Datenservice bucht die Geldseite: Zahlungseingänge gegen offene Posten, Auszahlungen gegen Geldtransit, Gebühren per Regel. Die offenen Posten müssen schon in der Buchführung stehen und die Transaktionsnummer des Zahlungsanbieters oder die Order-ID des Shops im Feld Auftragsnummer oder in Belegfeld 1 tragen. Das Finanzkonto für den Anbieter braucht in DATEV die Funktion Geldkonto.
Auszahlungen gleicht DATEV über das Feld Abrechnungsreferenz ab, eine ID, die alle Zahlungsdaten einer Auszahlung zusammenfasst. Daraus folgt der Rhythmus: Die Umsätze kommen nicht täglich, sondern im Auszahlungszyklus des Anbieters. Einzeltransaktionen erscheinen erst, wenn der Anbieter sie in einer Abrechnung berücksichtigt hat, und Rückbehalte oder Sicherheitsreserven verzögern sie.
Gebühren kommen als eigene Transaktionstypen, bei Stripe etwa charge_fee, stripe_fee und refund_fee, bei Mollie PeriodCosts. Automatisch gebucht werden sie erst, wenn die Kanzlei eine Regel mit einem Sammelkonto für die Gebühren anlegt. Die Monatsrechnung des Anbieters bucht sie laut DATEV ebenfalls gegen dieses Sammelkonto, um abzustimmen. Welcher Steuerschlüssel auf die Gebühr gehört, lässt die Dokumentation offen.
Für Erstattungen gilt: Muss eine Rechnungskorrektur ausgestellt werden, muss deren Buchung vor dem Abruf erfasst sein. Rückbelastungen und Disputes tauchen in den Listen der Transaktionstypen für Mollie und Stripe nicht auf, DATEV nennt diese Listen aber selbst nicht abschließend.
Wo liegen die Grenzen laut DATEV?
Die wichtigste Grenze schreibt DATEV selbst in das Hilfe-Center: Den Zahlungsdaten fehlen wesentliche Informationen, um den Erlös steuerlich korrekt abzubilden, etwa Ursprungsland, Bestimmungsland und Steuersatz. Die Kanzlei soll mit dem Mandanten klären, ob und wie Ausgangsrechnungen erstellt werden.
Für eine OSS-Meldung oder eine Umsatzsteuervoranmeldung liefert der Dienst deshalb keine Grundlage, er setzt sie voraus. Wer digital über Stripe oder Mollie verkauft und keine Faktura hat, braucht die Erlösseite aus einer anderen Quelle.
| Thema | Aussage der DATEV-Dokumentation |
|---|---|
| Fremdwährung | Hilfe-Center: Zahlungsdaten in einer Währung ungleich EUR nicht unterstützt. Produktseite: mit Einschränkungen |
| Mehrere Konten eines Anbieters | nicht unterstützt |
| Prüfung durch DATEV | nur das fehlerfreie Einlesen der Datei, nicht die fachliche Richtigkeit |
| Steuersatz, Land, OSS | fehlen in den Zahlungsdaten, ausdrücklich so beschrieben |
| Rechnungen nach § 14 UStG | werden nicht erstellt, Klärung mit dem Mandanten empfohlen |
| Umsatzsteuer auf Gebühren | nicht erwähnt |
| Belege an der Buchung | nicht erwähnt |
| Rückbelastungen | nicht in den Transaktionstypen für Mollie und Stripe genannt |
| Historie | zwei Jahre rückwirkend |
| Bereitstellung | im Auszahlungszyklus, nicht täglich, ohne Garantie für Ordnungsmäßigkeit |
DATEV Datenservice und Meridian im direkten Vergleich
Die beiden Wege setzen an verschiedenen Enden an. Der Datenservice bringt die Geldseite in eine Buchführung, deren Erlösseite schon steht. Meridian baut die Erlösseite aus den Zahlungsdaten und liefert die Geldseite auf Wunsch mit. Die Tabelle vergleicht nur, was die DATEV-Dokumentation bestätigt, und für Meridian, was das Produkt heute tut.
| Thema | DATEV Datenservice | Meridian |
|---|---|---|
| Anbieter | Amazon Pay, eBay, Klarna, Mollie, Shopify, Stripe | Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate direkt angebunden, weitere wie Klarna und Amazon Pay auf Anfrage |
| Erlöse nach Steuersatz | nein, setzt offene Posten voraus | ja, Inland, EU-OSS und Drittland getrennt |
| OSS nach Land | nicht erwähnt, Land fehlt laut DATEV | ja, BU 240 mit Land und Satz in Spalte AN und AO |
| Rechnungen nach § 14 UStG | nein | ja, Rechnung je Zahlung, Gutschrift je Erstattung |
| Gebühren | eigener Transaktionstyp, Regel und Sammelkonto nötig | eigene Buchung je Gebühr mit Steuerschlüssel, je Anbieter einstellbar |
| Belege | nicht erwähnt | PDF an der Buchung per Beleglink, dazu document.xml |
| Fremdwährung | nicht unterstützt laut Hilfe-Center | gebucht wird der Euro-Betrag, den der Anbieter nennt |
| Preis | ab 10 € im Monat | 99,99 € netto im Monat, alle Anbieter |
| Bestellung | im Rechnungswesen-Programm der Kanzlei | online, die Kanzlei bekommt einen kostenlosen Zugang |
Wann der Datenservice die bessere Wahl ist
Der Datenservice passt, wenn deine Rechnungen schon aus einem anderen System als offene Posten in DATEV stehen, etwa aus einer Warenwirtschaft, aus DATEV Mittelstand Faktura oder aus einem Shop-Export, und dir nur der Zahlungsabgleich fehlt. Dann ist er die günstigste Lösung, bleibt vollständig im DATEV-Ökosystem und braucht kein weiteres Werkzeug.
Er passt auch für Kanzleien, die bewusst alles im eigenen Rechnungswesen-Programm halten wollen und die Gebührenregeln einmal je Mandant selbst pflegen. Wie Mollie-Zahlungen in DATEV gebucht werden, steht im Artikel zu Mollie und DATEV.
Wenig hilft er, wenn es keine Faktura gibt: Verkauf über Payment Links, Checkout-Seiten oder Abos ohne Shop, digitale Produkte an Kunden in der ganzen EU. Dann fehlen genau die offenen Posten, gegen die er abgleicht, und der Steuersatz je Land, den DATEV selbst als fehlend benennt.
Beide Wege gleichzeitig für dieselbe Geldseite führen zu doppelten Buchungen. Meridian schreibt in Belegfeld 1 die eigene Rechnungsnummer, nicht die Transaktionsnummer, die der Datenservice dort sucht. Wer kombinieren will, testet das vorher mit der Kanzlei an einem Monat.
Automatisch mit Meridian
Meridian liest das Konto beim Anbieter mit Leserechten und erstellt jeden Monat drei Buchungsstapel: Erlöse mit Steuersplit nach Land, Zahlungen mit Gebühren und Auszahlungen als Geldtransit. Zu jeder Zahlung entsteht eine Rechnung nach § 14 UStG, zu jeder Erstattung eine Gutschrift, und beide hängen per Beleglink an der Buchung.
Den Steuerschlüssel auf die Gebühren setzt Meridian je Anbieter: standardmäßig den Gebührenschlüssel deiner Firma, bei PayPal ohne Schlüssel. Welche Behandlung für welchen Anbieter gilt, steht in der Tabelle zu Gebühren von Zahlungsanbietern. Wie das für Stripe konkret aussieht, zeigt die Seite zu Stripe und DATEV.
Häufige Fragen
Was kostet der DATEV Datenservice Zahlungsdienstleister?
Laut DATEV-Shop und Marktplatz ab 10 € im Monat. Eine Staffel nach Volumen veröffentlicht DATEV auf diesen Seiten nicht. Der Vertrag gilt je berechtigtem Konto beim Anbieter und endet mit dessen Löschung.
Welche Zahlungsanbieter unterstützt der Datenservice?
Amazon Pay, eBay, Klarna, Mollie, Shopify und Stripe. PayPal und Amazon Seller laufen über die älteren, getrennten Zahlungsdatenservices von DATEV.
Kann ich den Datenservice ohne Steuerberater bestellen?
Nur mit einem eigenen DATEV-Rechnungswesen-Programm. Er wird dort unter Bestand, Online-Anwendungen, Zahlungsdienstleister bearbeiten angelegt, nicht im DATEV-Shop. Ohne eigene DATEV-Software bestellt ihn deine Kanzlei, und du berechtigst den Abruf mit dem Token.
Bucht der Datenservice die Umsatzsteuer meiner Verkäufe?
Nein. DATEV schreibt selbst, dass den Zahlungsdaten Ursprungsland, Bestimmungsland und Steuersatz fehlen. Die Erlöse müssen als offene Posten aus einer anderen Quelle kommen.
Wie weit zurück holt der Datenservice Zahlungen?
Bis zu zwei Jahre, gerechnet ab dem ersten Tag des beim Einrichten gewählten Startmonats. Für einen früheren Start muss das Konto gelöscht und neu eingerichtet werden.
Quellen
- DATEV Pressemitteilung vom 7. April 2026, Zahlungsströme einfach in die Buchführung bringen
- DATEV-Shop, Datenservice Zahlungsdienstleister (Art.-Nr. 20499)
- DATEV-Marktplatz, Datenservice Zahlungsdienstleister für Stripe
- DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1020281, Programminhalt und Leistungsbeschreibung
- DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1039941, Konto einrichten
- DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1039904, Konto berechtigen
- DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1039070, Buchungsvorschläge prüfen und übernehmen
- DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1048911, Transaktionstypen Stripe
- DATEV-Marktplatz, Zahlungsdatenservice für PayPal
Meridian erledigt all das automatisch, direkt aus Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate: 99,99 € netto im Monat, unbegrenzte Accounts, 14 Tage kostenlos.