Ein Chargeback ist keine Erstattung, auch wenn das Geld in beiden Fällen zum Kunden zurückgeht. Bei der Erstattung entscheidest du, beim Chargeback die Bank des Karteninhabers oder der Zahlungsanbieter, und fast immer kommt eine Gebühr dazu, die mit dem Umsatz nichts zu tun hat. Dieser Guide trennt die drei Vorgänge, zeigt die Buchungssätze in SKR03 und SKR04 und erklärt, was mit der Umsatzsteuer passiert, wenn du den Dispute gewinnst oder verlierst.
- Erstattung, Chargeback und Dispute-Gebühr sind drei getrennte Vorgänge: Die ersten beiden ändern Erlös und Umsatzsteuer, die Gebühr ist Aufwand auf 6855 im SKR04 oder 4970 im SKR03.
- Die Umsatzsteuer wird nach § 17 Abs. 1 Satz 8 UStG in dem Voranmeldungszeitraum korrigiert, in dem sich die Bemessungsgrundlage ändert, nicht rückwirkend im Verkaufsmonat.
- Gewinnst du den Dispute, kommt das Geld zurück und die Korrektur wird im Monat der Entscheidung rückgängig gemacht; bei Uneinbringlichkeit verlangt § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG dann eine erneute Berichtigung.
- Stand Oktober 2026 kostet ein Dispute bei Stripe 20,00 € und bei PayPal 14,00 € Konfliktgebühr; Mollie und Klarna nennen keinen Betrag öffentlich.
Was ist der Unterschied zwischen Erstattung, Chargeback und Dispute-Gebühr?
Eine Erstattung löst du selbst aus, einen Chargeback der Kunde über seine Bank oder den Zahlungsanbieter, und die Dispute-Gebühr berechnet dir der Anbieter für die Bearbeitung. Erstattung und Chargeback verändern deshalb Erlös und Umsatzsteuer, die Gebühr ist Aufwand wie jede andere Zahlungsgebühr.
Bei Karten läuft ein Chargeback über das Kartennetzwerk. Stripe beschreibt den Ablauf so: Der angefochtene Betrag und die Anfechtungsgebühr werden sofort vom Guthaben abgezogen, die Entscheidung trifft allein die Bank des Karteninhabers, und bis dahin vergehen oft zwei bis drei Monate. Genau diese Zeitspanne macht die Buchung knifflig, weil Abbuchung und Entscheidung oft in verschiedenen Monaten liegen.
| Vorgang | Wer löst aus | Umsatzsteuer | Konto SKR04 (SKR03) |
|---|---|---|---|
| Erstattung | du | Minderung nach § 17 Abs. 1 UStG im Monat der Erstattung | Erlöskonto per Generalumkehr oder Erlösschmälerung |
| Chargeback | Bank des Karteninhabers oder Anbieter | je nach Fall Minderung nach § 17 Abs. 1 oder Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 | Erlöskonto, bis zur Entscheidung auch ein Interimskonto |
| Dispute-Gebühr | Zahlungsanbieter | keine Erlöskorrektur, Steuer auf die Gebühr wie bei den übrigen Gebühren des Anbieters | 6855 (4970) Nebenkosten des Geldverkehrs |
Was kostet ein Chargeback bei Stripe, PayPal, Mollie und Klarna?
Die Gebühr hängt vom Anbieter ab, und nicht jeder veröffentlicht sie. Stand Oktober 2026, laut den Preis- und Hilfeseiten der Anbieter:
| Anbieter | Gebühr | Bei gewonnenem Dispute | Wo du sie findest |
|---|---|---|---|
| Stripe | 20,00 € je eingegangener Anfechtung, weitere 20,00 € Widerspruchsgebühr, wenn du antwortest | Widerspruchsgebühr kommt zurück; die Eingangsgebühr ist laut Stripe außerhalb Mexikos nicht erstattungsfähig | Saldo-Bewegungen mit der Quelle Dispute |
| PayPal | 14,00 € Konfliktgebühr (Standard) bei Käuferschutzantrag oder Rückbuchung; 16,00 € Rückbuchungsgebühr bei bestimmten Kartenzahlungen | auf der Gebührenseite nicht geregelt, prüfe deinen Kontoauszug | PayPal-Kontoauszug, Ereigniscodes der Gruppe T12 |
| Mollie | kein Betrag auf der Preisseite | prüfe deine Gebührenrechnung | Mollie-Dashboard und Monatsrechnung |
| Klarna | feste Gebühr je Dispute (DISPUTE_FEE), bei verlorener Berufung eine zweite | bei Kartenchargebacks fällt sie unabhängig vom Ausgang an; zu Unrecht berechnete Gebühren kommen als DISPUTE_FEE_REFUND zurück | Settlement-Bericht, Typ FEE |
Die Gebühr ist kein Teil des Kaufpreises. Sie mindert nie den Erlös und gehört immer auf das Gebührenkonto.
Wie buche ich einen Chargeback Schritt für Schritt?
Du buchst den Chargeback im Monat, in dem der Anbieter das Geld abzieht, und entscheidest dabei, ob du die Umsatzsteuer sofort korrigierst oder den Betrag bis zur Entscheidung parkst. Beispiel mit erfundenen Beträgen: Ein Kunde aus Deutschland hat 119,00 € brutto bezahlt, im März kommt der Chargeback, der Anbieter zieht 119,00 € und 20,00 € Gebühr vom Guthaben ab.
| Vorgang | Soll | Haben | Betrag |
|---|---|---|---|
| Erlöskorrektur über die Steuerautomatik | 4400 Erlöse 19 % (8400) | Debitor | 119,00 €, davon 19,00 € USt |
| Geld verlässt das Anbieterkonto | Debitor | Verrechnungskonto Anbieter | 119,00 € |
| Dispute-Gebühr | 6855 (4970) | Verrechnungskonto Anbieter | 20,00 € |
Sofort korrigieren oder bis zur Entscheidung parken?
Beide Wege sind verbreitet. Wer abwartet, bucht den abgezogenen Betrag zunächst auf ein Interimskonto, Soll Interimskonto, Haben Verrechnungskonto, und korrigiert Erlös und Steuer erst, wenn der Dispute verloren ist. Wer sofort korrigiert, hat die Umsatzsteuer schon im Monat der Abbuchung gemindert und muss bei einem Gewinn zurückbuchen.
Welcher Weg passt, legst du mit deiner Kanzlei fest, am besten einmal für alle Fälle. Die Gebühr geht in beiden Fällen sofort auf das Gebührenkonto, denn sie ist bereits angefallen.
Wann wird die Umsatzsteuer bei einem Chargeback korrigiert?
Die Umsatzsteuer wird für den Voranmeldungszeitraum berichtigt, in dem sich die Bemessungsgrundlage ändert, so steht es in § 17 Abs. 1 Satz 8 UStG. Der Verkaufsmonat bleibt unangetastet, die Korrektur landet im Monat des Chargebacks oder der Entscheidung.
Welche Vorschrift greift, hängt davon ab, was hinter dem Chargeback steht. Akzeptierst du ihn, weil die Ware zurückkam oder nie ankam, ist das wirtschaftlich eine Erstattung: Das Entgelt mindert sich nach § 17 Abs. 1 UStG. Bestreitest du ihn und deine Forderung gegen den Kunden besteht weiter, du kommst aber nicht an das Geld, ist das ein Fall von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG: Das vereinbarte Entgelt ist uneinbringlich geworden. Wird es später doch gezahlt, sind Steuerbetrag und Vorsteuerabzug nach derselben Vorschrift erneut zu berichtigen.
Im Vordruck der Voranmeldung 2026 stehen Minderungen bei den Bemessungsgrundlagen der jeweiligen Umsätze. Ist der Grund Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG, kommt die Minderung zusätzlich in Kennzahl 50. Den passenden DATEV-Schlüssel legt deine Kanzlei fest.
Ob ein Chargeback im Einzelfall Minderung oder Uneinbringlichkeit ist, ist eine Wertungsfrage. Im Zweifel mit deiner Kanzlei abstimmen und die Linie dann für alle Fälle gleich halten.
Was passiert, wenn du den Dispute gewinnst oder verlierst?
Gewinnst du, bucht der Anbieter den Betrag zurück auf dein Guthaben, und die Korrektur wird im Monat der Entscheidung rückgängig gemacht. Verlierst du, bleibt es bei der Korrektur, und nur wer bisher geparkt hat, bucht jetzt Erlös und Steuer aus.
- Stripe: Saldo-Bewegung der Berichtskategorie dispute_reversal.
- PayPal: Ereigniscode T1202, die Rückbuchung wurde aufgehoben.
- Klarna: CREDIT mit dem Detail CORRECTION_DISPUTE, bei Händlerschutz REVERSAL_MERCHANT_PROTECTION.
- Mollie: Wo Rückbuchungen im Dashboard stehen, zeigt der Guide Mollie-Rückerstattungen buchen.
| Ausgang | Wenn du sofort korrigiert hast | Wenn du geparkt hast |
|---|---|---|
| Gewonnen | Verrechnungskonto an Debitor und Debitor an Erlös mit Steuer, im Entscheidungsmonat, mit einem Beleg, der die Korrektur aufhebt | Verrechnungskonto an Interimskonto, Erlös und Steuer bleiben unverändert |
| Verloren | nichts mehr zu tun | Erlös und Steuer im Entscheidungsmonat korrigieren, Interimskonto ausgleichen |
| Gebühr | bleibt Aufwand; kommt sie zurück, Gebührenkonto im Haben | wie links |
Welche Belege brauchst du für einen Chargeback?
Du brauchst den Nachweis des Anbieters über die Rückbelastung und, wenn du für den Verkauf eine Rechnung mit Steuerausweis ausgestellt hast, einen Korrekturbeleg mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnungsnummer. Der Anbieternachweis ist hier ein Buchungsbeleg und deshalb aufzubewahren.
Das ist seit der zweiten Änderung der GoBD vom 14. Juli 2025 ein wichtiger Unterschied: Nachweise eines Zahlungsdienstleisters über die technische Abwicklung einer Zahlung sind danach grundsätzlich nicht aufbewahrungspflichtig, wohl aber, wenn sie als Buchungsbeleg dienen. Bei einem Chargeback ist genau das der Fall.
Automatisch mit Meridian
Klarna ist in Meridian noch Beta: Den Zugang fragst du nach der Anmeldung an, wir schalten ihn für dein Konto frei. Direkt verbinden kannst du heute Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate.
Für Stripe, PayPal und Klarna stellst du in den Anbietereinstellungen ein, wie Meridian Rückbelastungen behandelt: mit Gutschrift als PDF im Monat der Rückbelastung, gebucht als Korrektur nach § 17 UStG, oder nur als Liste für die Kanzlei, die dann selbst entscheidet. Mit der vollen Geldseite bucht Meridian die Gebühr der Rückbelastung als eigene Zeile auf dein Gebührenkonto, voreingestellt 6855 mit BU 506; eine Rückbelastung ohne Gutschrift steht auf dem Interimskonto, das du festlegst.
Gewinnst du einen Dispute, nachdem die Gutschrift schon ausgestellt war, unterscheiden sich die Anbindungen. Bei Klarna bucht Meridian im Monat der Entscheidung eine Gegenbuchung mit dem Text Rückbelastung zurückgenommen. Bei Stripe und PayPal landet der zurückgezahlte Betrag auf dem Interimskonto, und die LIESMICH-Datei weist darauf hin, dass der Umsatz wieder zu versteuern ist. Bei Mollie bucht Meridian Erstattungen als Generalumkehr zum Erstattungsdatum mit Gutschrift; die Einstellung für Rückbelastungen gibt es dort nicht. Was Meridian bei Stripe liest, steht auf der Seite Stripe mit DATEV verbinden.
Häufige Fragen
Ist ein Chargeback umsatzsteuerlich dasselbe wie eine Erstattung?
Nicht immer. Akzeptierst du den Chargeback, mindert sich das Entgelt wie bei einer Erstattung nach § 17 Abs. 1 UStG. Bestreitest du ihn und die Forderung bleibt bestehen, ist es eher ein Fall der Uneinbringlichkeit nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Die Linie legst du mit deiner Kanzlei fest.
Wohin buche ich die Chargeback-Gebühr?
Auf das Gebührenkonto, SKR04 6855 oder SKR03 4970, mit demselben Steuerschlüssel wie die übrigen Gebühren des Anbieters. Sie mindert nie den Erlös.
In welchem Monat buche ich den Chargeback?
Die Geldbewegung im Monat, in dem der Anbieter das Geld abzieht. Die Umsatzsteuer korrigierst du für den Zeitraum, in dem sich die Bemessungsgrundlage ändert, je nach gewähltem Weg sofort oder im Monat der Entscheidung.
Was passiert mit der Umsatzsteuer, wenn ich den Dispute gewinne?
Dann hast du das Geld doch erhalten, und die frühere Minderung wird im Monat der Entscheidung rückgängig gemacht. Bei Uneinbringlichkeit schreibt § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG die erneute Berichtigung ausdrücklich vor.
Quellen
Meridian erledigt all das automatisch, direkt aus Mollie, Stripe, PayPal und CoinGate: 99,99 € netto im Monat, unbegrenzte Accounts, 14 Tage kostenlos.